Siegen, 20.04.2007

Anfrage gemäß § 8 der GO zur Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie am 26.04.2007
Emissionen am Rosterberg


Kürzlich wurde unsere Fraktion von besorgten AnwohnerInnen angesprochen, die seit langem mit Sorge die Rauch-Emissionen der Firma BGH Edelstahl beobachten. Sie berichten, dass mehrmals am Tag wie in der Nacht mit einer Dauer von jeweils ca. 20 - 30 Minuten weißer, blauer und gelber Rauch auftritt. Letzterer, eventuell schwefelhaltig, hat sich im Laufe der Zeit an den Außenwänden der Nachbarhäuser abgesetzt, Daher befürchten die Nachbarn auch gesundheitliche Auswirkungen auf die anwohnenden Menschen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Sind der Stadt Siegen die geschilderten Umstände bekannt?
2. Welche gesetzlichen Vorschriften bzw. Grenzwerte muss die Firma beim Ausstoß ihrer Emissionen beachten bzw. einhalten?
3. Wer ist für die Kontrolle der Emissionen bzw. der Einhaltung von Grenzwerten verantwortlich?
4. Wie oft und zu welchen Tageszeiten werden Kontrollen durchgeführt?
5. Welche Stoffe sind in den Emissionen enthalten? Können diese gesundheitsbeeinträchtigend sein?
6. Sind Verstöße der Firma gegen gesetzliche Auflagen bekannt geworden? Wenn ja, wie werden diese geahndet?
7. Wie kann in Zukunft verhindert werden, dass die Anwohner durch die Emissionen der Firma belästigt oder gar gefährdet werden?


Die in der o.g. Anfrage gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

  1. Sind der Stadt Siegen die geschilderten Umstände bekannt ?
    Antwort:
    An die Stadt Siegen und die Bezirksregierung Arnsberg – Umweltverwaltung -, vormals Staatliches Umweltamt Siegen, wurden in den letzten Jahren in unregelmäßigen Abständen Beschwerden von Anwohnern des Rosterbergs über Staubemissionen des Stahlwerks der Firma BGH Edelstahl Siegen GmbH herangetragen.
  2. Welche gesetzlichen Vorschriften bzw. Grenzwerte muss die Firma beim Ausstoß ihrer Emissionen beachten bzw. einhalten ?
    Antwort:
    Maßgeblich sind im Wesentlichen die Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft.
    Die Emissionsgrenzwerte ergeben sich aus den Genehmigungsbescheiden, die nach dem BImSchG - im Jahr 1990 – ergangen sind. Dort sind Grenzwerte für folgende Parameter festgeschrieben: Gesamtstaub, krebserzeugende Stoffe (Arsen, Chrom, Cobalt, Nickel) staubförmige anorganische Stoffe (Cadmium, Arsen, Cobalt, Nickel, Antimon, Blei, Chrom, Fluoride, Kupfer, Mangan, Vanadium, Zinn).
    Die TA Luft wurde im Jahr 2002 novelliert und an den Stand der Technik angepasst. In der Folge sind nach Ablauf einer Übergangsfrist ab Ende Oktober 2007  die verschärften Anforderungen durch die Betriebe einzuhalten.
  3. Wer ist für die Kontrolle der Emissionen bzw. der Einhaltung von Grenzwerten verantwortlich ?
    Antwort:
    Die immissionsschutzrechtliche Überwachung von Gewerbebetrieben obliegt der Bezirksregierung Arnsberg – Umweltverwaltung -, vormals Staatliches Umweltamt Siegen.
    Die Funktionsfähigkeit der zentralen Filteranlage der Fa. BGH Edelstahl wird durch eine Messeinrichtung kontinuierlich überwacht.
    Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte aus den Genehmigungsbescheiden wird alle 3 Jahre durch Messungen eines anerkannten Messinstituts  (z.B. TÜV) überprüft.
  4. Wie oft und zu welchen Tageszeiten  werden Kontrollen durchgeführt ?
    Antwort:
    Der Betrieb wird stichprobenartig durch Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg – Umweltverwaltung – überprüft.
    Am 13. und 14.03.2007 jeweils in der Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr erfolgte eine Videodokumentation der diffusen Staubemissionen. Im Nachgang hierzu wurden mit Vertretern der Firma BGH Edelstahl Lösungsansätze zur Reduzierung dieser diffusen Emissionen erarbeitet.
  5. Welche Stoffe sind in den Emissionen enthalten ? Können diese gesundheitsbeeinträchtigend sein ?
    Antwort:
    Siehe Ausführungen zu Punkt 2
  6. Sind Verstöße der Firma gegen gesetzliche Auflagen bekannt geworden ? Wenn ja, wie werden diese geahndet ?
    Antwort:
    Der Umweltverwaltung der Bezirksregierung Arnsberg sind keine Verstöße gegen gesetzliche Auflagen bekannt.
  7. Wie kann in Zukunft verhindert werden, dass die Anwohner durch die Emis-
    sionen der Firma belästigt oder gar gefährdet werden ?
    Antwort:
    Im Jahr 2006 wurde das Werk von Vertretern des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, vormals Landesumweltamt NRW, der zentralen Fachbehörde des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen der novellierten TA Luft überprüft. Wesentliche Defizite wurden dabei nicht festgestellt.
    Seitens der Firma werden im Sommerstillstand 2007 technische Optimierungen
    vorgenommen, die erwarten lassen, dass die derzeit zu beobachtenden diffusen Staubemissionen weiter reduziert werden.

Grüne Geschäftsstelle

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Stadtverband Siegen
Löhrstr.12, 57072 Siegen
0271 / 38750662
stadtverband@remove-this.gruene-siegen.de