Ohne öffentliche Diskussion und ohne großes Aufsehen gab es zum 01.01.2023 eine massive Wasserpreiserhöhung der SVB. Der Grundpreis für den Standardwasserzähler wurde um 20% und der Kubikmeter-Preis um 9% erhöht.
Unbestreitbar ist, dass der Wasserlieferant der SVB, der Wasserverband Siegerland, seinen Wasserabgabepreis erhöht hat. Aber: Beim Wasserverband gibt es keinen Grundpreis, nur einen Preis pro m³ Wasser. Die Preiserhöhung des Wasserverbandes liefert also kein Argument für die Erhöhung der Grundpreise der SVB. Grundpreise für Wasser und Energie bieten grundsätzlich keinen Anreiz zum Sparen und dürfen deshalb nicht erhöht, sondern müssen perspektivisch abgeschafft werden, damit wir alle bewusster mit der knapper werdenden Ressource Wasser umgehen.
Aber auch die Höhe des Kubikmeter-Preises ist im Sinne des Verbraucherschutzes zu hinterfragen. In der Vergangenheit hat die SVB mit dem Verkauf von Trinkwasser Gewinne erzielt und strebt das auch weiterhin an. Die SVB arbeitet mit Wasserpreisen und erzielt Gewinne. Der städtische Entsorgungsbetrieb ESi z.B. erhebt dagegen Gebühren für die Entsorgung des Abwassers und muss deshalb die Gewinne der Vergangenheit über die aktuellen Wassergebühren an die Verbraucher*innen zurückgegeben.
In diesem Sinne ist die SVB aufgefordert, ihre Gewinne aus dem Wasserverkauf der letzten Jahre und die zukünftig geplanten Gewinne offenzulegen, damit die Öffentlichkeit die Angemessenheit der aktuellen Wasserpreiserhöhung beurteilen kann.
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