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Der Landtag hat kürzlich die Wiedereinführung der Stichwahl bei der Wahl der Ober-Bürgermeister und Landräte beschlossen. Zukünftig werden die Hauptverwaltungsbeamten in Nordrhein-Westfalen wieder mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen spätestens in einem Stichwahlgang gewählt.
Dazu erklärt Michael Groß, Fraktionsvorsitzender der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Siegen:
„Künftig ist wieder sichergestellt, dass die gewählten Hauptverwaltungsbeamten in Nordrhein-Westfalen tatsächlich die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler vertreten.
Die schwarz-gelbe Koalition hatte 2007 auf Betreiben der CDU die Stichwahl abgeschafft. Die CDU wollte sich damit Vorteile bei den Wahlchancen für ihre Kandidatinnen und Kandidaten verschaffen.
Das war eine schwerwiegende Einschränkung für die kommunale Demokratie.
Umso mehr freue ich mich, dass dieser Fehler jetzt auf Initiative von Bündnis 90/Die Grünen und SPD korrigiert wurde. Auch FDP und Linke haben dem Antrag zugestimmt.
Wer ein kommunales Spitzenamt ausübt, muss sich dabei auf die absolute Mehrheit der Wählerstimmen stützen können. Das ist ein wesentlicher Grundsatz unseres Demokratieverständnisses. Und der gilt jetzt wieder.“
04.12., 18.00
offene Fraktionssitzung
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11.12., 18.00
offene Fraktionssitzung
Atriumsaal, Siegerlandhalle
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