Antrag zur Ratssitzung am 13.6.2024 zum Haushalt und Stellenplan 2024

 

Antrag "Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für eine integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung – Haushalt 2024, Stellenplan 2024"

 

Beschlussvorschlag

1. Die Stadt Siegen stellt die städtische Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung neu auf mit dem Ziel, einen umfänglichen integrierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplan zu erstellen, der kontinuierlich angepasst und fortgeschrieben wird. Er basiert auf den folgenden Grundsätzen:

- Es erfolgt eine integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung; beide Arbeitsbereiche stimmen sich in ihren Planungen stets eng ab.
- Vor der Aufstellung eines integrierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplans erfolgt eine Evaluation/Diagnostik der aktuellen Strukturen aller städtischen Schulen sowie der Jugendhilfeangebote, die sich an Kinder im Schulalter richten.
- Im Rahmen der Erarbeitung des integrierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplans werden die Akteure vor Ort prominent beteiligt – insbesondere mit Blick auf pädagogische Erfordernisse an den Schul- und Jugendhilfestandorten (partizipativer Ansatz). Ebenso werden regionale Institutionen und Einrichtungen wie z. B. die Universität Siegen einbezogen.
- Der integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplan beinhaltet auch sozialräumliche Untersuchungen und berücksichtigt aktuelle gesetzliche Regelungen und Erlasse.
- Die Entwicklung der Schulstandorte und –gebäude ist zentraler Teil des eine integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplans. Sie erfolgt in enger Abstimmung mit den benachbarten Kommunen (interkommunale Zusammenarbeit).

2. Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine Stelle (ein Vollzeitäquivalent) im Stellenplan 2024 geschaffen.

3. Zur Erarbeitung des integrierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplans wird eine Spezialsoftware angeschafft, die dazu erforderlichen Mittel werden in den Haushaltsplan aufgenommen.

4. Es erfolgt ein jährlicher Bericht im Ausschuss für Schule und Bildung sowie im Jugendhilfeausschuss; ebenso wird der eine integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplan regelmäßiger TOP im AK Schulentwicklungsplanung.


Begründung

Die Aufstellung und Fortschreibung eines integrierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplans soll Verwaltung und Politik die Möglichkeit geben, die weitere Entwicklung der Schul- Bildungs- und Jugendhilfelandschaft unserer Stadt proaktiv zu gestalten. Dazu bedarf es einer umfassenden Analyse des Ist-Zustandes an den einzelnen Schulstandorten sowie eines Abgleichs mit den Schüler:innen-Prognosezahlen und den pädagogischen Leitbildern der Schulen und den Angeboten der Jugendhilfe. Auf der Basis des auf diese Weise entstehenden integrierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplans lassen sich zukünftige Entscheidungen verlässlicher und vor allem rechtzeitiger treffen. Zudem ist die Schulentwicklungsplanung in §80 des NRW-Schulgesetzes fest verankert und damit Pflichtaufgabe für alle Schulträger. Insbesondere in den Absätzen 1 und 5 werden die Eckpfeiler der Schulentwicklungsplanung erläutert:


(1) Soweit Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände Schulträgeraufgaben nach § 78 zu erfüllen haben, sind sie verpflichtet, für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Sie dient nach Maßgabe des Bedürfnisses (§ 78 Abs. 4) der Sicherung eines gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen. Die oberen Schulaufsichtsbehörden beraten die Schulträger dabei und geben ihnen Empfehlungen. Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung sind aufeinander abzustimmen.

(5) Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt

1. das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten,

2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen,

3. die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Schulstandorten.

Ein integrierter Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung bietet darüber hinaus die Chance, übergeordnete Handlungsziele für unsere Stadt zu formulieren, bei dem eben auch die Angebote und Hilfestellungen der Jugendhilfe miteinbezogen werden.

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