Anfrage zur Sitzung des Ausschusses der Stadt Siegen für Schule und Bildung am 24. Januar 2023
Sachstand Sanierung Schulhöfe

Im Haushalt 2022 wurden die Gelder für die Umgestaltung dreier Schulhöfe beschlossen. Am 08.03.2022 verabschiedeten wir in diesem Ausschuss mit großer Mehrheit den Antrag „Kind- und jugendgerechte sowie klimarelevante Maßnahmen auf Schulhöfen entwickeln und umsetzen“.
Darin wurde die Stadtverwaltung beauftragt, ein Konzept der Schulhofgestaltung zu den im damaligen Haushalt verabschiedeten Schulhofausbauten zu entwickeln und diesem Ausschuss vorzulegen. Auch das Erstellen einer Prioritätenliste zu weiteren Schulhofumgestaltungen und deren Vorlage in den Fachausschüssen war Teil des Antrags. Die benötigten finanziellen Mittel sollten ferner im Haushalt 2023 niedergelegt werden. All dies konnten wir nicht feststellen. Der Antrag beinhaltete noch weitere Punkte.

Uns ergeben sich bezüglich der Umsetzung des Antrags folgende Fragen, um deren Klärung wir in der Ausschusssitzung am 24.01. bitten:

  1. Auf welchen Schulhöfen wurde seit 2022 mit welchen Arbeiten begonnen?
    Antwort der Verwaltung: Im ersten Halbjahr 2022 wurde, nach und mit entsprechender Abstimmung mit der Schulgemeinschaft, die Planung zur Modernisierung des Schulgeländes der Montessorischule durch 4/6 Grünflächen erstellt und die Vergabe der Leistungen eingeleitet. Der Auftrag wurde Mitte August erteilt. Aufgrund der Lieferzeit der beauftragten Spielgeräte von 19 Wochen, erfolgte die Lieferung erst zum Jahreswechsel. Sobald es die Witterung zulässt, werden die Arbeiten an den Außenanlagen der Montessorischule beginnen. Die Modernisierung der Außenanlage umfasst die Herstellung eines grünen Klassenzimmers, die Aufwertung eines Hanggeländes mit Spielelementen, die Installation einer Boulderwand, sowie die Überarbeitung des (Bolz-) Rasenplatzes. Außerdem wird eine Hangsicherung als Erosionsschutz im Bereich neben der Turnhalle ausgeführt.
    Weiterhin wurden auf diversen Schulhöfen Einzelmaßnahmen zur Erneuerung des Spielangebotes durchgeführt bzw. eingeleitet. So wird an der Birlenbacher Schule die Kletterkombination erneuert und der Fallschutzbereich renoviert (Beauftragung in 2022, voraussichtliche Ausführung im Frühjahr 2023). An der Diesterwegschule wurde ein neues Einfach-Reck als Ergänzung zur bestehenden Kletter-Rutsch-Kombination installiert, der Sandspielbereich wurde neu eingefasst und der Fallschutzbereich renoviert. An der Spandauer Schule werden Sitzauflagen erneuert und an der Glückaufschule ein neues Karussell als Ersatz für ein defektes Spielgerät aufgebaut (Beauftragung in 2022, Abschluss in Januar 2023). Neben der Renovierung der vorhandenen Kletterkombination wird der Schulhof der Geisweider Schule durch einen neuen Wackelsteg und einen bekletterbaren Hangaufstieg erweitert (Planung in 2022 abgeschlossen, in der Vergabe, Baubeginn voraussichtlich Frühling-Sommer 2023). Die Kletterkombination der Grundschule Eiserfeld – Standort Eisern wird renoviert und erweitert (aktuell im Planungsprozess, Vergabe und Bau 2023).
     
  2. Wie ist die weitere Planung bzgl. der Schulhofsanierungen/-umgestaltungen?
    Antwort: Grundsätzlich wird pro Haushaltsjahr eine Schulhofmodernisierung ausgeführt und die Planung zur Modernisierung eines weiteren Schulhofes vorgenommen. Entsprechend wurde in 2022 mit der Beteiligung der Schulgemeinschaft zur Aufwertung des Schulhofes der Grundschule auf dem Hubenfeld – Standort Wehrstraße begonnen.
     
  3. Wann wird den betroffenen Ausschüssen ein Konzept zur klimaresilienten Schulhofgestaltung der bereits im Haushalt 2022 bewilligten Umbauten vorgelegt?
    Antwort: Im Haushaltsplan 2022 enthalten waren die Schulhofgestaltung der Montessorischule (2022) und der Grundschule auf dem Hubenfeld (2023). Die Maßnahmen an der Montessorischule umfassen die o.g. Punkte. Die von der Schulgemeinschaft der Grundschule auf dem Hubenfeld erarbeiteten Wünsche fließen in die anschließenden Planungen von 4/6 ein. Dabei werden diese auf die Umsetzbarkeit geprüft. Dies beinhaltet u.a. die technische Prüfung, die Vereinbarkeit der Wünsche der Schulgemeinschaft mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie die Übereinstimmung mit dem zur Verfügung stehenden Budgets. Die Ergebnisse der unter Berücksichtigung dieser Parameter erstellten Planungen sind dann wiederum mit der Schulgemeinschaft abzustimmen. Erst aufgrund einer abgestimmten Planung erfolgt anschließend die Vergabe der Leistungen und nachfolgender Ausführung.
     
  4. Wann wird den betroffenen Ausschüssen das beschlossene Konzept zur Schulhofgestaltung mitsamt dem Kriterienkatalog zur Priorisierung vorgelegt?
    Antwort: Für den Austausch bzw. die Reparatur von Spielgeräten auf den städtischen Schulhöfen stehen jährlich 70.000,00 € zur Verfügung. 4/6 Grünflächen, 4/4 Zentrale Gebäudewirtschaft und 5/4 Schulen stimmen zu Anfang eines neuen Haushaltsjahres die von den Schulen gemeldeten Bedarfe und Wünsche miteinander ab und priorisieren sie. Die Priorisierung des Ersatzes erfolgt u.a. in Bezug auf die Frage, ob eine Schule über weitere Spielgeräte verfügt, die den Wegfall eines Spielgerätes kompensieren. Zudem ist eine Einordnung mit Blick auf weitere Baumaßnahmen am Schulgebäude / -gelände vorzunehmen. Sofern notwendig, werden unterjährig Anpassungen abgestimmt.
     
  5. Wann wird den betroffenen Ausschüssen die Prioritätenliste für zukünftige Gestaltungsmaßnahmen an Schulhöfen vorgelegt?
    Antwort: Vor dem Hintergrund, dass pro Haushaltsjahr eine Schulhofgestaltung umgesetzt werden kann und in den nächsten Jahren größere Schulbaumaßnahmen (Jung-Stilling-Schule, Spandauer Schule, Diesterwegschule) anstehen, dürfte die Prioritätenliste außer Frage stehen.
     
  6. Wurden, wie im Antrag gefordert, Fördermöglichkeiten geprüft? Sind z.B. die Möglichkeiten des Förderprogramms „Klimavorsorge in Kommunen“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, welches den Umbau zu „klimaresilienten Schulen“ mit bis zu 100 % fördert, geprüft worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    Antwort: Die Verwaltung prüft regelmäßig, inwiefern Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden können. So konnten z.B. in 2021 Austauschmaßnahmen an Grundschulschulhöfen über den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder refinanziert werden. Auch das Förderprogramm nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Klimawandelvorsorge in Kommunen (RL KliWaVo)“ ist bekannt. Sofern die Umgestaltung des Schulhofes der Grundschule auf dem Hubenfeld die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt und innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes durchgeführt werden kann, wird ein entsprechender Antrag auf Förderung erfolgen.

                                                                                                                                                                                                                        

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