Umwelt- und Klimaschonende Gestaltung von Gebäuden und deren Parkflächen bei Bauvorhaben des großflächigen Einzelhandels

Antrag nach § 9 der Geschäftsordnung zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 14.09.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,
sehr geehrte Damen und Herren im Rat der Stadt Siegen,

zur Beratung und Beschlussfassung legt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur nächsten Ratssitzung am 14.09.2022 nachfolgenden Beschlussvorschlag vor:

Beschlussvorschlag
Bei der Neuaufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen für großflächigen Einzelhandel sind die nachfolgenden Punkte zu berücksichtigen. Zudem ist die Verwaltung daran gehalten, dass bei der Genehmigung von Neubauten und Erweiterungen bei denen eine Änderung des Baurechts nicht erforderlich ist, umzusetzen:

  • Gebäude sind mehrgeschossig mindestens im Passivhausstandard auszuführen
  • Flachdächer sind zu begrünen und mit PV-Anlagen zu bestücken. Auf geeigneten Schrägdächern sind PV-Anlagen zu installieren.
  • Parkplätze sind im Rahmen der Regelungen der LBO mit PV-Anlagen zu versehen. Dort wo Photovoltaik auf Parkplätzen nicht möglich ist, werden Bäume mit möglichst breitem Kronenbewuchs in ausreichender Anzahl angepflanzt.
  • Parkflächen sollen wo es möglich ist mit heimischen Heckenbepflanzungen begrenzt werden.
  • Parkplätze müssen wasserdurchlässig mit heller Oberfläche hergestellt werden. Die Anzahl der Stellplätze wird auf die in der städt. Stellplatzsatzung vorgesehene Anzahl begrenzt.
  • Regenwassernutzungsanlagen sind vorzusehen. Überschüssiges Regenwasser ist ortsnah zu versickern oder einem Vorfluter zu zuleiten. Wenn diese Maßnahmen durch städt. Satzungen verhindert werden, sind diese Satzungen zu ändern.

Begründung
Die Klimakrise zeigt zunehmend stärker ihre Auswirkungen mit extremen Hitzeperioden, Wasserknappheit und Artensterben. Zudem werden die erneuerbaren Energien für den Standort Deutschland zu einer Frage unseres wirtschaftlichen Überlebens und gesellschaftlichen Friedens. Hieraus erkennen wir einen unabwendbaren Handlungsbedarf, dass Kommunen die angeführten Kriterien in den zukünftigen Bebauungsplänen, aber auch Erweiterungsgenehmigungen solcher Gebäude vorgeben müssen.

Die Schaffung einer hitzeresilienten Umgebung der Gebäude und deren Parkplätze ist für die Erhaltung der Gesundheit ein unabdingbares Kriterium dem Rechnung getragen werden muss.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Erweiterungen, teilweise verbunden mit einem Abriss und/oder kompletten Neubau der Gebäude, wie auch ein kompletter Neubau von Läden an völlig neuen Standorten. In der Regel sind dabei gesichtslose ebenerdige Flachbauten entstanden, die wie Fremdkörper in der Stadtlandschaft wirken.

Wir möchten, dass sich solche Bauvorhaben zukünftig an den aktuellen Erfordernissen des Klimaschutzes, an einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden, der Stadtentwicklung und dem Ziel ‚Stadt der kurzen Wege‘ orientiert.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung.

Beratungsergebnis im Rat: Das Thema wird im Bauausschuss vertieft.

 

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