Konzept Wohnungslosenhilfe

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familien- und Seniorenfragen der
Stadt Siegen am 21.04.2021

Zu TOP 6 „Unterbringungskonzept der Universitätsstadt Siegen: Beratung und Betreuung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Aussiedlern sowie von Wohnungslosen und Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen in der Stadt Siegen“

Sehr geehrte Frau Schneider,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familien- und Seniorenfragen am 20.01.2021:

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt bis Ende 03/2021 ein Gesamtkonzept zur Wohnungslosenhilfe zu erstellen, welches sowohl eine umfassende Bestandsaufnahme der vorhandenen Unterbringungs- und Betreuungsangebote enthält, als auch im Detail aufschlüsselt, welche Personen in der Stadt Siegen von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind, wie lange diese von den in der Wohnungslosenhilfe aktiven Stellen und Trägern betreut werden und wie genau sich diese Betreuung darstellt und vollzieht.

Darüber hinaus soll im Konzept aufgezeigt werden, wie die Wohnungslosenhilfe der Stadt Siegen in den nächsten Jahren weiterentwickelt werden soll (in Ergänzung zur von der Verwaltung bereits geplanten Unterbringungs- und Belegungskonzept) und welche Schritte dazu notwendig sind und wann diese durchgeführt werden. In einem jährlichen Bericht der Wohnungsnotstelle soll der Ausschuss über die aktuelle Situation der Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten in der Stadt Siegen sowie über den aktuellen Umsetzungsstand des Konzeptes berichtet werden.

Fragen, die dabei berücksichtigt werden sollten:

  1. Wie läuft die Beratung und Begleitung der Hilfesuchenden in der städtischen Fachstelle für Wohnungsnotfälle ab (gerne auch über eine Visualisierung von Arbeitsprozessen und Abläufen von Hilfeangeboten und -gesprächen/Prozessdiagramme)?
    • a. Wer stellt wie Kontakt zu weiteren Beratungsangeboten und Trägern her (Schuldnerberatung, Suchtberatung, Pflegedienste, etc…)? Wie erfolgt die Erstellung eines individuellen Hilfeplans (inkl. exemplarischer Darstellung)?
    • b. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Wohngeldstelle der Stadt? Werden Anträge von Personen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sich, in der Bearbeitung priorisiert?
    • c. Wie ist die Rückkehr in ein reguläres Mietverhältnis gestaltet (enge Begleitung, Versorgung durch Pflegedienst, Installieren einer Therapie, etc…)
    • d. Wie lange sind Hilfesuchende im Schnitt von den Leistungen der Wohnungslosenhilfe abhängig? Erforderlich ist ebenfalls eine Aufschlüsselung darüber, wie lange wie viele Personen von diesen Leistungen abhängig sind und wo diese untergebracht wurden (in absoluten Zahlen).
  2. Wie häufig findet aufsuchende Sozialarbeit in den Unterbringungseinrichtungen und Beherbergungsbetrieben statt? Findet diese in allen Einrichtungen statt? Welche Änderungen sind für die Zukunft vorgesehen?
    • a. Inwieweit sind die Angebote der Wohnungslosenhilfe und der sozialpsychiatrischen Versorgung miteinander verzahnt?
    • b. Exakte Aufschlüsselung nach Betreuungs- und Beratungsangeboten für alle Unterbringungseinrichtungen und Beherbergungsbetriebe.
  3. Wie viele Haushalte und wie viele Personen sind von Kündigungen, Räumungsklagen und Räumungen betroffen?
    • a. Wie viele Minderjährige sind betroffen? Wie werden betroffene Familien untergebracht?
    • b. Bei wie vielen Kündigungen kommt es zu Räumungsklagen und wie viele Räumungen werden tatsächlich vollstreckt?
    • c. Wie häufig konnte eine Räumung aufgrund der Unterstützungsangebote abgewendet werden?
  4. Wie viele freie Träger sind mit welchen Angeboten und in welchem Umfang an der städtischen Wohnungslosenhilfe beteiligt?
  5. Zudem wäre eine sozialstrukturelle Aufschlüsselung (Aufschlüsselung nach sozialen Gruppen, Berufstätigkeit, (Netto-)Haushaltseinkommen, Bildungsgrad u.ä.) der Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen wünschenswert.

Begründung
Die Vorlage 153/2021 hat deutlich gemacht, dass Wohnungslosigkeit in der Stadt Siegen ein wachsendes Problem ist und zudem mit vielfachen weiteren sozialen Problemen für die Betroffenen einhergeht (multiple Problemlagen). Diese Situation erfordert eine gesamtheitliche und strukturierte Herangehensweise.

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen begrüßt grundsätzlich das Anliegen der Stadt Siegen, das Unterbringungskonzept für Wohnungslose zu überarbeiten und mehr eigenen Wohnraum zu erwerben, um Personen aus diesem Personenkreis mit Wohnraum zu versorgen. Auch den Vorschlag, eine soziale Betreuung vor Ort einzurichten, begrüßen wir ausdrücklich.

Allerdings stellt sich das vorgelegte Betreuungskonzept aus unserer Sicht als nicht ausreichend dar. (Dies v. a. auch, wenn man einen Blick in die Konzepte anderer Städte zu diesem Thema wirft. Wir möchten z. B. als Positivbeispiel auf die Konzepte der Städte Marburg und Dortmund verweisen.) Es fehlt sowohl an Informationen dazu, wie Betreuung und Begleitung systematisch durchgeführt werden, als auch an Informationen darüber, in wie vielen Fällen dies zu einer erfolgreichen Vermittlung in ein Mietverhältnis führt, wie häufig andere Hilfen vermittelt werden und wie viele Personen dauerhaft in den Einrichtungen und Wohnungen der Stadt Siegen untergebracht werden müssen etc. Auch ist unklar, wie die Betreuung dieser Personen dann vor Ort aussieht (also z. B. wenn Personen mit sozialen und/oder psychischen Problemen in den Beherbergungsbetrieben oder Wohnungen der Stadt Siegen wohnen). Die Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen im Bereich tätigen Akteuren wird zwar erwähnt. Aber auch hier fehlen Hinweise zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit, um beurteilen zu können, ob die Kooperation zu einer ausreichenden Unterstützung der Personen führt.

Ein umfangreiches Konzept soll aufzeigen, in welcher Hinsicht die Stadt Siegen bereits gut aufgestellt ist im Bereich der Wohnungslosenhilfe, wo aber auch Nachholbedarfe bestehen. Um den Überarbeitungsprozess der Wohnungslosenhilfe der Stadt Siegen begleiten und bewerten zu können (auch um ggf. nachsteuern zu können), bitten wir um einen jährlichen Bericht im Sozialausschuss.

Beratungsergebnis: 16 Stimmen dafür, 0 dagegen, 1 Enthaltung (Stv Grimm/ CDU)

Grüne Geschäftsstelle

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