Aufnahme des TOP „Sachstandsbericht Wohngeld“ in die TO mit Anfrage hierzu

Antrag zur Tagesordnung mit Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familien und Senioren der Stadt Siegen am 01.12.2021

Sehr geehrte Frau Schneider,
sehr geehrte Ausschussmitglieder,

für die Sitzung des Sozialausschusses am 01.12.21 beantragen wir die Aufnahme des Punktes „Sachstandsbericht Wohngeld“  in die Tagesordnung und bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der unten aufgeführten Fragen.

Durch die Corona-Pandemie ist die Zahl der Wohngeldanträge ebenso wie die Zahl der wohngeldbeziehenden Haushalte im Jahr 2020 sprunghaft gestiegen. Insgesamt bezogen 153.190 Haushalte in NRW Wohngeld, 23,9% mehr als im Vorjahr (https://www.it.nrw/zahl-der-wohngeldempfaenger-nrw-um-239-prozent-gestiegen-104379). In der Vergangenheit kam es in Siegen schon ohne diesen krisenbedingten Anstieg zu teils monatelangen Wartezeiten. Da sich die personelle Situation in der zuständigen Abteilung nicht grundlegend geändert hat und der Abbau von Altlasten, in Bezug auf laufende Antragsverfahren, wahrscheinlich einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bitten wir um einige Informationen zum Sachstand und um Diskussion der Sachlage im Ausschuss.

 Wir bitten um die Beantwortung folgender konkreter Fragen:

  1. Wie hoch ist die Zahl der Haushalte in Siegen, die Leistungen nach WoGG im Jahr 2020 und Q1-Q3 2021 im Vergleich zu den Vorjahren beantragt und bezogen haben? Wie hoch ist der durchschnittliche monatliche Anspruch an allgemeinem Wohngeld im gleichen Zeitraum?
  2. Welchen Anteil hat der Lastenzuschuss am gesamten Antragsaufkommen und an den tatsächlichen Bewilligungen?
  3. Wie viel Zeit vergeht zwischen der Antragsstellung und dem Zugang des ersten Schreibens mit der Aufstellung der einzureichenden Nachweise? Wie viele Anträge gehen digital (https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW) ein?
  4. Wie viele Anträge sind länger als 3 Monate, 6 Monate, 9 Monate und 12 Monate in Bearbeitung (in Prozent)? Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit insgesamt und nach Eingang sämtlicher Unterlagen?
  5. Wie viel Zeit vergeht zwischen dem Eingang von Unterlagen und der Prüfung auf Vollständigkeit verbunden mit einer nötigen Nachforderung von Unterlagen im Schnitt?
  6. Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei einer Weiterbewilligung, wenn sich an der Lebenssituation der Antragsstellenden nichts signifikant geändert hat (gleiche Wohnung, gleicher Haushalt usw. iSd Mitteilungspflichten)?
  7. Gibt es verwaltungsinterne Zielvorgaben zu Bearbeitungszeiten der Wohngeldanträge?
  8. Bei wie vielen Anträgen kommt es zu Nachzahlungen (in Prozent)? Wie viele Monate müssen durchschnittliche nachgezahlt werden?
  9. Wie oft wird ein Vorschuss gemäß §42 Abs. 1 S. 2 SGB I (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__42.html) bewilligt (bitte absolute Zahlen und als Anteil aller beantragten Vorschüsse in Prozent)? Werden Antragsstellende über diese Möglichkeit informiert? Wenn nein, warum nicht? Unter welchen Voraussetzungen ist die Bewilligung eines Vorschusses möglich?
  10. Wie viele Planstellen gibt es derzeit? Wie viele dieser Stellen sind derzeit besetzt (bitte Stellenanteil mit angeben)? Wie viele Stellen sind besetzt, aber längerfristig arbeitsunfähig (Langzeitkrank, Elternzeit o.ä.; bitte Stellenanteil mit angeben)?
  11. Ist es aufgrund langer Bearbeitungszeiten und daraus resultierender verspäteter Auszahlungen von Leistung nach WoGG zu Kündigungen, Räumungsklagen und Räumungen gekommen?

Wir würden es begrüßen, wenn der Leiter der Arbeitsgruppe 5/1-3 selbst dem Ausschuss berichten würde, wie es um den Bereich Wohngeld nach der Pandemie steht und wo aktuell Herausforderungen zu bewältigen sind und Handlungsbedarfe bestehen.

Zur Antwort der Verwaltung

Beschluss zu dem Antrag TO:
Aufgrund des gegebenen Sachstandsberichtes erklärt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen den Antrag für erledigt.

Antwort der Verwaltung
 

Grüne Geschäftsstelle

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