Lüftungssysteme in Sporthallen

Anfrage zur Sitzung des Sport- und Bäderausschusses der Stadt Siegen am 24.02.2021 

 

Sehr geehrter Herr Bell,
sehr geehrter Ausschussmitglieder, 

der notwendige, aktuelle Lockdown hat insbesondere den Amateur- und Jugendsport sehr getroffen. Der gesamte Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb ist zum Erliegen gekommen. Auch wenn eine Lockerung der Maßnahmen z. Zt. noch nicht absehbar ist, so sollte die jetzt vorhandene Zeit genutzt werden, um sich für die Zeit danach optimal vorzubereiten und den vielen Sportvereinen, Trainings- und Sportgruppen in unserer Stadt eine möglichst schnelle und reibungslose Rückkehr in den Sportbetrieb zu ermöglichen. 

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie deshalb um die Beantwortung folgender Fragen in der nächsten Sitzung des Sport- und Bäderausschusses: 

  1. Welche Sporthallen werden auch nach dem Lockdown aufgrund fehlender oder nicht ausreichender Lüftungssysteme bzw. anderer notwendiger Baumaßnahmen nicht zu Verfügung stehen? Welche konkreten Maßnahmen sind hier geplant?

    Antwort der Verwaltung: Alle Sporthallen stehen wieder für den Sportbetrieb zur Verfügung. Eine Begehungen der insgesamt 30 Sporthallen, die auch für den Schulsport genutzt werden, erfolgten in der 42. KW 2020 in Zusammenarbeit mit den Hausmeistern/innen, der städtischen Gebäudewirtschaft, der Abteilung Sport- und Bäder , der Schulverwaltung sowie dem städtischen Sicherheitsbeauftragten. Nachdem an 4 Hallen entsprechende Maßnahmen bezüglich der Belüftung umgesetzt wurden, wurde dann eine Freigabe erteilt. Neben den allgemeinen Regeln zur Nutzung wurden die Lüftungsregeln und Besonderheiten der jeweiligen Hallen für die Nutzer zusammengefasst. Die Bekanntgabe erfolgte per Aushang oder Auslage durch die/den Hausmeister/in. Zur Dokumentation der Lüftung wurden Lüftungspläne erstellt.

  2. Wird die Stadt Siegen – analog zu anderen umliegenden Gemeinden (z.B. Netphen) ebenfalls CO2 Warner in ihren Sporthallen installieren, um zu sichern, dass der empfohlene Grenzwert von 1000ppm (Umweltbundesamt) eingehalten wird und effektive, zeitlich exakte Lüftungsintervalle eingehalten werden? 

    Antwort der Verwaltung: Die Stadt Siegen beabsichtigt zum jetzigen Zeitpunkt keine CO2 Warner einzusetzen. Es wird davon ausgegangen, dass bei Einhaltung der o.g. Lüftungsregeln die Grenzwerte eingehalten werden. Zudem hat der Schulträger auf die kostenlose APP = CO2-Timer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) hingewiesen. Sie kann als Erinnerungsinstrument für Lehrkräfte genutzt werden.

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