Martinshardt II

Ergänzungsantrag zu TOP 13 „Martinhardt II“ der Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 14.04.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,
sehr geehrte Damen und Herren im Rat der Stadt Siegen,

hiermit bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den folgenden Ergänzungsantrag zur Vorlage 228/2021 in der Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 14.04.2021 zu beraten und abzustimmen:

Beschlussvorschlag

  1. Eine Leitlinie bei der Entwicklung von Martinshardt II ist ein im Betrieb bilanziell CO2-neutrales Gewerbegebiet
  2. Ergänzend zu den Festlegungen in der Vorlage, werden die folgenden Punkte bei der Weiterentwicklung der Konzeption berücksichtigt:
    • a) Flachdächer werden vollständig begrünt.
    • b) Geeignete Dächer werden zu 100% mit solarthermischen und/oder PV-Anlagen belegt. Diese Anlagen können natürlich durch Dritte errichtet und betrieben werden.
    • c) Die Böschungen aus „bewehrter Erde“ werden ökologisch so hochwertig wie möglich gestaltet.
    • d) Alle Möglichkeiten zum ökologischen Umgang mit Niederschlagswasser, wie ortsnahe Versickerung und Nutzung von  Niederschlagswasser als Brauchwasser und werden genutzt.
    • e) Die Nutzung von Kleinwindkraftanlagen sollte durch Festlegungen im B-Plan nicht behindert werden.
  3. Durch entsprechende Regelungen sind die Treibhausgasemissionen beim Bau des Gewerbegebiets möglichst zu begrenzen.

Begründung
Um die Ziele des völkerrechtlich verbindlichen Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen, müssen bis spätestens 2040 (je nach der Entwicklung der Treibhausgasemissionen) die Kohlendioxid-Emissionen auch in Deutschland auf Null sinken. Da die noch zu errichtenden Gebäude und Produktionsanlagen auch 2040 noch in Betrieb sein werden, müssen wir also heute entsprechende Vorkehrungen treffen. Hierbei sind undefinierte schwammige Formulierungen wie “ressourcen-effizient“ wenig hilfreich.
Die Untersuchungen zum Gewerbegebiet Leimbachtal/Martinshardt I haben gezeigt, dass das Ziel eines CO2-neutralen Gewerbegebiets technisch problemlos zu erreichen ist. So kann z. B. auf der Hälfte der dort vorhandenen Dachflächen der gesamte Jahresbedarf an Elektrizität erzeugt werden. Auch dann gibt es noch ein gewaltiges unerschlossenes Potential z. B. durch Nutzung der anderen Hälfte der Dachflächen mit Solaranlagen, durch Verwendung fast treibhausgasneutraler Brennstoffe wie Holz und Biogas auch zur gekoppelten Erzeugung von Wärme und Elektrizität, durch Installation von Wärmepumpen zur Nutzung von Umweltwärme, durch Kleinwindkraftanlagen usw.

Auch das Thema Klimafolgenbewältigung muss berücksichtigt werden. Durch Begrünung von Flachdächern und intensiver Durchgrünung des gesamten Geländes, auch der Böschungen, gelingt es, die sommerlichen Spitzentemperaturen fühlbar zu senken und ein angenehmes Kleinklima für die Beschäftigten im Gewerbegebiet zu schaffen.
    
Das Thema ökologisches Niederschlagswassermanagement wird durch die zunehmenden Trockenperioden immer dringlicher. Wir wissen, dass in Leimbachtal/Martinshardt I die Menge des Regenwassers, das auf die Dachflächen fällt, den Wasserbedarf des Gebietes um ein Vielfaches übersteigt. Die Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser ist eine seit Jahrtausenden erprobte Technik und sollte hier angewendet werden. Nicht als Brauchwasser genutztes Regenwasser muss zur Grundwasseranreicherung ortsnah versickert werden.

Beratungsergebnis: 15 Stimmen dafür, 53 dagegen, 0 Enthaltungen

 

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