Anschaffung digitaler Endgeräte für Lehrkräfte und Schüler*innen der Siegener Schulen

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses der Stadt Siegen für Schule und Bildung am 19. Januar 2021

Sehr geehrter Herr Kraft,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Anschaffung von digitalen Endgeräten für die Durchführung von Hybrid- und Online-Unterricht und
Lehrunterstützung wirft diverse Fragen auf zur Anschaffung, Nutzung und Rückgabe der Geräte.

  1. Grundlage der Technologie-Entscheidung
    Ist die Technologie-Entscheidung (Hersteller/Software) bei der Anschaffung digitaler Endgeräte, insbesondere hin zu geschlossenen Systemen durch die Anschaffung von iPads von Apple, ausschließlich wirtschaftlichen und technischen Überlegungen geschuldet oder auch oder vor allem durch das angebotene Support-Portfolio des gewählten Support-Anbieters begründet?
    Ist bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt worden, dass Software und Zubehör für Geräte der Firma Apple häufig in einem nicht wirtschaftlichen Preis-Leistungsverhältnis stehen?
  2. Medienkonzept
    Gibt es bereits eingereichte Medienkonzepte der Schulen? (Wir wissen von der Gesamtschule am Schießberg, dass diese ein solches bereits besitzt).
    Ist vorgesehen, exemplarisch ein solches Konzept nach Fertigstellung dem Schulausschuss vorzustellen?
  3. Lagerung
    Es ist offensichtlich vorgesehen, dass die Schüler*innen für den Normalunterricht die Geräte nicht mit nach Hause nehmen, sondern diese im Unterricht als Pool-Geräte zur Verfügung stehen. Die Lagerung vieler Geräte in einem mäßig gesicherten Schulgebäude stellt ein sehr attraktives Ziel für Einbrüche dar. Die Geräte parallel aufzuladen, so dass sie für den Unterricht zur Verfügung stehen, wenn sie gebraucht werden, setzt eine sachgemäße Lagerung mit Stromquelle voraus (Ladeschrank). Eine unsachgemäße Lagerung (z.B. Anschluss an eine einzelne Steckdose mit Steckerbaum oder Aufeinanderstapeln von Geräten) erhöht die Brandgefahr deutlich. Werden die Geräte bei der Lagerung jedoch nicht geladen, können sie im Unterricht nur eingeschränkt
    genutzt werden.
    Ist die Anschaffung von Ladeschränken für die Geräte berücksichtigt und geplant?
  4. Lebensdauer der Geräte
    Insbesondere die Firma Apple legt großen Wert darauf, dass ihre Geräte immer mit dem neuesten Betriebssystem ausgestattet sind und setzt verschiedene Techniken ein, Altgeräte mit der Zeit unattraktiv und schlechter nutzbar zu machen. Auch ist bekannt, dass ein nicht austauschbarer Akku mit der Zeit seine Lebensdauer einbüßt.
    Wie hoch ist die Lebensdauer der Geräte angesetzt?
    Ist eine Rücknahme mit den Lieferanten vereinbart worden? Falls nein, wie sieht das Entsorgungskonzept für Altgeräte aus?
  5. Beschädigung, Verlust oder Diebstahl
    Sind die Geräte gegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung versichert? Wenn ja, wie hoch?
    Wie zeitnah wird ein verloren gegangenes, gestohlenes oder beschädigtes Gerät ersetzt?
    Ist vorgesehen, die Eltern an den Kosten bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung zu beteiligen? Falls ja, werden die Eltern vorher um Einverständnis gebeten?
  6. Datenschutz und Sicherheit
    Die Fragen zu Datenschutz und Sicherheit zielen darauf ab, ob Daten von Schülern standardmäßig dauerhaft außerhalb des Geräts gespeichert werden und somit von Dritten oder anderen Nutzern des Geräts eingesehen werden können, und ob sichergestellt ist, dass Daten insbesondere Fotos, die von Schüler*innen erzeugt werden, auch nur von ihnen selbst gelesen werden können.
    Welche Daten, auch App-Daten und Fotos werden durch das MDM (Mobile Device Management) von Relution erfasst/gespeichert?
    Sind die im MDM hinterlegten Mandanten an einen Klassenverband, eine Lerngruppe, an das Gerät oder an die Nutzer*innen gebunden?
    Gibt es Vorgaben zur Aufklärung der Eltern und Schüler*innen zum Datenschutz?

Wir bitten um die Beantwortung dieser Fragen im Zusammenhang mit dem von uns beantragten TOP „Digitalisierung an Siegener Schulen/Beschaffung und Nutzung der Endgeräte“.

Antwort der Verwaltung (PDF)

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