Energetische Sanierung Umkleidegebäude Freibad Kaan-Marienborn

Anfrage zu TOP 5 zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 28.10.2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

da diese Vorlage vermutlich aus zeitlichen Gründen nicht in den zuständigen Fachausschüssen vorberaten wurde, bitten wir zum besseren Verständnis der vorgesehenen Maßnahmen, um die Beantwortung folgender Fragen:

1.     Wie groß ist der jährliche Heizenergiebedarf des Gebäudes vor und nach der Sanierung?                                                                                                                                                                                  Antwort: Der Heizenergiebedarf des Gesamtgebäudes kann erst nach entsprechender Planung eines Fachingenieurbüros unter Berücksichtigung der Haustechnik, Schwimmbadtechnik und Lüftungstechnik ermittelt werden. Derzeit kann somit lediglich der Heizenergieverbrauch der letzten 4 Jahre mitgeteilt werden. Dieser beträgt im Mittel 470.633 kWh Heizwärme im Jahr. Davon entfällt ein derzeit noch nicht zu beziffernder Großteil auf die Warmwasserbereitung für die Duschen und das Beckenwasser. Die Einsparung durch die hier vorgelegten Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Hierfür sind, wie schon eingangs erwähnt, umfangreiche Berechnungen eines externen Fachingenieurbüros erfordert.

2.     Welcher Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) ist für die Bauteile Fassade, Fenster und Außentüren vorgesehen?      
Antwort: Der Bürgermeister der Stadt Siegen hat im November 2015 die Dienstanweisung 6.3 Dienstanweisung zum wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren der Universitätsstadt Siegen erlassen. Im Bereich Sanierungen sind die auszuführenden maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten für die angefragten Bauteile enthalten

 - Fassade U‐Wert = 0,24 W/(m²K) = BAUTEIL Außenwand

 - Fenster U‐Wert = 1,0 W/(m²K)

- Außentüren U‐Wert = 1,8 W/(m²K)

Mit einem U-Wert von 1,0 W/(mK) liegt der energetische Standard der Fenster über der aktuellen gesetzlichen Forderung von 1,3. Bei Fassade und Außentüren wird die gesetzliche Anforderung erfüllt.

3.     Am 26. 2. beschloss der Rat: „Die Stadt Siegen senkt ihren CO2-Ausstoß durch Gebäudeheizung oder Gebäudebetrieb jährlich um mind. 5%. Ziel ist, spätestens 2040 einen CO2- neutralen Gebäudebestand zu erreichen. Dies kann durch Heizungstausch, Heizungsoptimierung, Dämmmaßnahmen, durch Beleuchtungstausch oder die Optimierung anderer haustechnischer Anlagen (z.B. Pumpen) erfolgen. Kennzahlen sind jährlich im Rat vorzulegen, z.B. im Haushalt“ Wir bitten daher um die Darstellung des Konzepts, wie dieses Gebäude bis 2040 CO2 neutral saniert werden kann und wie sich die jetzt geplanten Maßnahmen in dieses Konzept einfügen.                                                                                                                                                                                                                                                                                  Antwort: Der Klimaschutzbeauftragte klärt zurzeit den Begriff "CO2-neutraler Gebäudebestand" und erarbeitet eine Definitionsgrundlage für alle kommenden Entscheidungen und Diskussionen. Dies wurde in dem AK Klimaschutz so festgelegt. Daraufhin wird den politischen Gremien die Strategie vorgestellt wie das Ziel, den Gebäude-bestand CO2-neutral aufzustellen, erreicht werden kann. Die vorliegende Maßnahme ist nur ein Teilschritt hin zu einem komplett CO2-neutralen Gebäude. In der aktuellen Situation stehen für eine Gesamtplanung und eine Gesamtsanierung dieses Gebäudes weder ausreichend Mittel, Personal noch Zeit zur Verfügung. Das vorliegende Förderprogramm mit der 100% Förderung berücksichtigt lediglich solche Maßnahmen, die noch dieses Jahr begonnen werden können. In der Gesamtabwägung schlägt die Verwaltung daher vor, die sinnvollen Maßnahmen des Fenstertauschs, der Fassadensanierung und der Erneuerung der Außentüren als ersten Schritt zur Reduzierung des Heizenergiebedarfs anzugehen. Dies schließt eine weitere Sanierung des Gebäudes nicht aus, sichert aber die Option der Förderung. Die weitere Sanierung des Gebäudes sollte dann einer gesamtstädtischen Strategie folgen, die noch zu beschließen sein wird und die vorgeben wird, mit welchem Standard und Ressourceneinsatz die städtischen Liegenschaften in den kommenden 20 Jahren umzubauen sind.

4.     Ist im Zuge der Baumaßnahmen eine optische Aufwertung des Gebäudes und der Umgebung vorgesehen?                                                                                                                                                   Antwort: Ja, eine optische Aufwertung des Gebäudes soll erfolgen. Es ist geplant, die Fassade teilweise mit Naturschiefer zu verkleiden.

5.     Werden im Zuge der vorgesehenen Baumaßnahmen Vorbereitungen zur Montage von Solarthermie- und PV-Anlagen getroffen?
Antwort: Im Rahmen der hier geplanten Arbeiten sollen Vorbereitungen für eine Solarthermieanlage zur Erwärmung des Duschwassers getroffen werden, insofern die statischen Verhältnisse des Gebäudes dies noch hergeben. Auf dem Flachdach des Gebäudes ist bereits seit Jahren eine Absorber- Anlage installiert. Das in den schwarzen Schläuchen durch die Sonneneinstrahlung erhitzte Wasser wird direkt dem Beckenwasser zugeführt und reduziert damit bereits den Energieaufwand zur Erhitzung des Beckenwassers.

6.      Plant die Verwaltung die vorgesehenen Maßnahmen noch in den zuständigen  Fachausschüssen vorzustellen, wenn ja, wann?
Antwort: Die Verwaltung stellt alle relevanten Baumaßnahmen nach Absprache im Bauausschuss vor. Zusätzlich werden alle Klimaschutzmaßnahmen auch noch im AK Klimaschutz besprochen.

Wir befürworten die Maßnahme, fragen uns jedoch, ob die Maßnahmen mit den Klimazielen 2040 in Einklang stehen.


 

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