TOP 10 „Richtlinie zur Veräußerung städtischer Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke“, Vorlage 2967A/2020

Antrag zur Tagesordnung der Ratssitzung am 26.08.2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen legt zu TOP 10 folgenden Beschlussvorschlag vor:

Beschlussvorschlag

  1. Der Kriterienkatalog der „Richtlinie für die Veräußerung städtischer Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke“ wird folgendermaßen geändert:
    • a) Kriterium 2 (Wohnortbezug) wird ersatzlos gestrichen

    Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dagegen (12 Stimmen dafür), 1 Enthaltung

    • b) Es werden folgende neue Kriterien aufgenommen: Bau einer Einliegerwohnung, die mindestens 10 Jahre lang fremd vermietet wird: 10 Punkte

    Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dagegen (12 Stimmen dafür), 1 Enthaltung

    • Einhaltung des KfW 40 Energiestandards: 10 Punkte

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dagegen (12 Stimmen dafür), 1 Enthaltung


 In Punkt 5.2 letzter Satz wird das Wort „Rat“ durch „Ausschuss für Stadtentwicklung“ ersetzt.

Abstimmungsergebnis: 34 Stimmen dafür, 2 dagegen, Enthaltungen 

2. Den Grundstückskaufverträgen wird die Verpflichtung der Einhaltung des KfW 55 Energiestandards festgeschrieben.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür

Begründung

Wir halten die Bevorzugung Siegener Bürger*innen bei der Vergabe von Baugrundstücken für falsch und kontraproduktiv. Sinnvoller im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ ist das Kriterium Arbeitsplatzbezug.

Der Bau von Einliegerwohnungen ist ein effizientes Mittel, um auf gegebenen Grundstücksgrößen mehr Wohnraum zu schaffen, gerade vor dem Hintergrund, dass in Siegen ein gravierender Mangel an kleinen Wohnungen besteht.

Die Forderung nach Einbeziehung energetischer Kriterien beim Verkauf städtischer Grundstücke wird im Klimaschutzkonzept seit langem erhoben. Hier machen wir einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung.

Im Sinne der Verschlankung von Entscheidungsprozessen halten wir es für ausreichend, im Stadtentwicklungs-ausschuss über Ausnahmen bei Härtefällen zu entscheiden und nicht den Rat zu befassen.

Grüne Geschäftsstelle

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