Stromnetzgesellschaft Siegen

Ja! Die Netzeigentumsgesellschaft hat planmäßig ihren Betrieb mit Beginn des Pachtvertrages am 1. Januar 2020 aufgenommen.Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 03.06.2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

im Dezember 2019 hat der Siegener Rat mit Mehrheit die Gründung der Stromnetzgesellschaft Siegen beschlossen, an der die Stadt Siegen einen Anteil von 74,9% hat.
Diese sollte zum 01.01.2020 ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen. Gemäß den entsprechenden Verträgen wird die Gesellschaft von der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat gesteuert. Beide Gremien haben bisher noch nicht getagt.
Da wir bisher keine weiteren Informationen über die Arbeit der Gesellschaft erhalten haben und es ungeklärt ist, wie die operative Steuerung der Gesellschaft im Interesse der Siegener Bürger*innen stattfinden soll, wenn die Gremien nicht tagen, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen :

1. Hat die Gesellschaft planmäßig ihren Betrieb aufgenommen?

Ja! Die Netzeigentumsgesellschaft hat planmäßig ihren Betrieb mit Beginn des Pachtvertrages am 1. Januar 2020 aufgenommen.

2. Laut Vertrag wird die Geschäftsführung von der Gesellschafterversammlung bestellt, die aber bisher noch nicht getagt hat. Welche Personen bilden zur Zeit die Geschäftsführung und wie wurden sie be-stellt?

Die Geschäftsführung der Stromnetz Siegen GmbH & Co. KG obliegt der Komplementärin dieser Gesellschaft, also der Stromnetz Siegen Verwaltung GmbH. Gem. Ziffer 6 (f) des Gesellschaftsvertrages der Stromnetz Siegen Verwaltung GmbH fällt die Bestellung der Geschäftsführung in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung. Derzeit sind die Herren Frank Eikel und Wolfgang Cavelius als Geschäftsführer der Stromnetz Siegen Verwaltung GmbH bestellt. Herr Frank Eikel wurde bereits im Rahmen der notariellen Gründung der Stromnetz Siegen Verwaltung GmbH am 29. November 2019 zum ersten Geschäftsführer bestellt. Die Gründung der Gesellschaft erfolgte ja zunächst (alleine) durch die Westnetz GmbH. Nach Erwerb von 74,9 % der Anteile an der Stromnetz Siegen GmbH & Co. KG durch die Stadt Siegen wurde die Geschäftsführung der Stromnetz Siegen Verwaltung GmbH um einen Vertreter der Stadt Siegen ergänzt. In Umsetzung des Ratsbeschlusses der Stadt Siegen vom 26. Februar 2020 wurde daher Stadtkämmerer Wolfgang Cavelius zum weiteren Geschäftsführer bestellt. Dies erfolgte ohne förmliche Abhaltung einer Gesellschafterversammlung durch schriftliche Beschlussfassung gemäß § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz in einem Umlaufverfahren am 27. Februar 2020. Die schriftliche Beschlussfassung ist in Ziffer 5.1, letzter Satz, des Gesellschaftsvertrages der Stromnetz Siegen Verwaltung GmbH ausdrücklich vorgesehen.

3. Laut Vertrag beschließt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan und den 5-jährigen Finanzplan. Diese hat bisher noch nicht getagt. Nach welchem Wirtschaftsplan arbeitet die Gesellschaft und von wem wurde dieser beschlossen?

Gemäß Ziffer 7.2 c) des Konsortialvertrages „führen die Partner die Gesellschaft ergebnisorientiert auf der Grundlage der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die diesem Vertrag als Anlage 2.4 (Planrechnung) beigefügt ist. Diese Regelung beachtend hat der zu diesem Zeitpunkt alleinig stimmberechtigte Gesellschafter Westnetz in Absprache mit der Beteiligungsverwaltung beschlossen, „dem, dem Projekt zugrunde liegenden letzten Business Case der Stromnetzgesellschaft Siegen GmbH & Co. KG als Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2020 zu zustimmen.“ Der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2021 wird im Herbst 2020 der Gesellschafterversammlung zur Abstimmung und Entscheidung vorgelegt. Insofern ist das Geschäftsjahr 2020 für die Stromnetzgesellschaft als Übergangsjahr anzusehen.

4. Wann ist die erste Sitzung der Gesellschafterversammlung terminiert?

Die Antworten auf Fragen 2 und 3 mit einbeziehend, ist die erste Gesellschafterversammlung auf den 24. Juni 2020 terminiert.

5. Wann soll über die Besetzung des Aufsichtsrates entschieden werden? Und 6.Wann ist die erste Sitzung des Aufsichtsrates geplant?

Hierzu hat die Beteiligungsverwaltung dem Ältestenrat am 26. Mai 2020 einen Vorschlag unterbrei-tet. Die entsprechenden Rückmeldungen abwartend, ist eine Vorlage für die Ratssitzung am 24. Juni 2020 vorgesehen.



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