Lärmschutz Alte Dreisbach

Anfrage zur Sitzung des Verkehrsausschusses der Stadt Siegen am 11.09.2018

Aufgrund von massiven Lärmbelästigungen durch den Autobahnzubringer Siegen haben Bewohnerinnen und Bewohner der Alten Dreisbach (insbesondere Bergmannsweg, Am Eichert und Karl-Barth-Straße) die Problematik in der Öffentlichkeit thematisiert (ausführliche Berichte in der Presse) und ihre Kritik in Form einer Unterschriftenliste für Lärmschutzmaßnahmen dokumentiert. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen.

  1. Hat die Stadtverwaltung bezüglich der Thematik „Lärm durch den Autobahnzubringer Siegen“ bereits Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßen NRW aufgenommen? Welche wesentlichen Erkenntnisse konnten in diesem Fall gewonnen werden?
    Antwort der Verwaltung: Ja. Durch den Planfeststellungsbeschluss sind alle Anlieger vor dem Lärm des Autobahnzubringers ausreichend geschützt, sofern die dem Verfahren zugrunde liegende Verkehrsprognose zutrifft. Sollte sich die Verkehrsprognose jedoch tatsächlich mindestens verdoppelt haben, so besteht ein Anspruch.
    Wie auch schon in der Öffentlichkeit mitgeteilt, wird jeder Antrag vom Landesbetrieb dahingehend geprüft. Ein Antrag liegt dem Landesbetrieb Straßen NRW zwischenzeitlich zur Prüfung vor.
  2. Laut eines Presseberichtes liegen bereits Ergebnisse einer Verkehrszählung durch den Landesbetrieb Straßen NRW vor, diese seien aber nicht veröffentlicht worden. Sind der Verwaltung zu diesem Aspekt Zahlen bekannt und können diese, falls vorhanden, genannt werden?
    Antwort: Laut telefonischer Rücksprache mit dem Landesbetrieb Straßen NRW handelt es sich um die Verkehrszählungsergebnisse aus dem Jahr 2015. Alle 5 Jahre wird neu gezählt – demnach erfolgt die nächste Zählung 2020. Diese sind für jeden im Internet unter www.bast.de einsehbar.
  3. Besteht die Möglichkeit, zeitnah einen Vertreter des Landebetriebs Straßen NRW in den Verkehrsausschuss einzuladen, um die Thematik ausführlich zu diskutieren?
    Antwort: Der zuständige Ansprechpartner Lärmschutz, Herr Materne vom Landesbetrieb Straßen NRW Außenstelle Hagen, ist bereit, im nächsten Verkehrsausschuss über die Grundsätze des aktiven und passiven Lärmschutzes sowie Rechtliches zu informieren. Er hat sich hierfür den 20. November 2018 (nächster VerkA) geblockt.

 

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