Reinigung der Schulen/Vergabe und Praxis

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Schul- und Bildungswesen der Stadt Siegen am 28. April 2016

Von verschiedenen Seiten haben wir Berichte erhalten, die vermuten lassen, dass die Reinigung in den Schulen in zunehmendem Maße sehr unbefriedigend erfolgt. So wurde berichtet, dass es durch den Wechsel der Reinigungsfirmen zu erheblichem Qualitätsverlust kam. Auch die zur Reinigung zur Verfügung stehende Zeit soll drastisch (in einem Beispiel von vorher 13 Stunden pro Woche auf 6) gekürzt worden sein. An einigen Schulen sollen die Eltern und Schüler/-innen bereits zur Übernahme von Reinigungsaufgaben aufgefordert worden sein.

In diesem Kontext bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie erfolgt die Vergabe von Reinigungsaufträgen? In welchen Zeitabständen? Erfolgt die Vergabe je Schule und für mehrere Schulen zusammen?
  2. Wer legt die Ausschreibungsmodalitäten und -inhalte fest?
  3. Stimmt es, dass in letzter Zeit der zeitliche Umfang für die Reinigung erheblich – z.B. um mehr als 50% - gekürzt wurde? Wenn ja, wie lässt sich das begründen bzw. wie kann diese Reduzierung ausgeglichen werden?
  4. Ist es korrekt, dass Eltern an den Reinigungsaufgaben beteiligt werden sollen? Wer hat dies entschieden und wie soll das umgesetzt werden?

 

Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung

Frage 1:
Die Vergabe bzw. Ausschreibung der Unterhaltsreinigung erfolgt nach den Vorschriften der VOL/Teil A und der städtischen Dienstanweisung über das Verfahren bei der Vergabe von Aufträgen.
Die Ausschreibung der Unterhaltsreinigung an städt. Schule erfolgt turnusgemäß in einem Zeitraum von 5 Jahren.
Je nach Ablauf der Verträge erfolgen Einzelausschreibungen oder aber die Ausschreibung mehrerer Schulobjekte zusammen.

Frage 2:
Die Ausschreibungsmodalitäten werden durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Siegen festgelegt.
Die Inhalte der Ausschreibung (Reinigungsumfang) erfolgt nach den gleichen Maßstäben, die für die Durchführung der Unterhaltsreinigung durch städtisches Reinigungspersonal mit dem Personalrat vereinbart wurden.

Frage 3:
Es stimmt nicht, dass in letzter Zeit der Reinigungsumfang um mehr als 50% gekürzt worden ist. Die Reinigungsintervalle wurden in 1994 durch den Rat der Universitätsstadt Siegen beschlossen und gelten seit dem unverändert weiter.

Frage 4:
Eine entsprechende Absicht bzw. Planung hat es bei der Universitätsstadt Siegen nie gegeben. 

=> Der Ausschuss für Schul- und Bildungswesen des Rates der Stadt Siegen nimmt Kenntnis.

12. AfSuB 28.04.2016

 

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