Baumfällungen und –rückschnitt am Rosterberg im Juni 2015

Anfrage zur Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie am 17.09.2015

Im Juni dieses Jahres sind am Rande der Kleingartenanlage Rosterberg an einigen Eichen Fäll- und
Rückschnittmaßnahmen durchgeführt worden. Zur Klärung dieser Vorgänge bitten wir um die
Beantwortung folgender Fragen:

  1. Warum wurden sowohl Fällungen wie auch Radikalschnitte an alten Eichen während der Vegetationszeit vorgenommen? Wir bitten um einen ausführlichen Sachstandsbericht in dieser Angelegenheit.
  2. Die Bäume haben in diesem Sommer phasenweise erhebliche Trockenzeiten erlebt, so dass die Baumkronen wegen des Wasserverlustes Blätter zurücknehmen mussten. In der Regel können sich Bäume erholen, wenn sich die Situation im nächsten Jahr günstiger darstellt. Ist dieser Sachverhalt in Ihre Überlegung eingeflossen bzw. können die Bäume stehenbleiben und so die Chance erhalten, aus eigenen Kräften zu überleben?
  3. Anwohner berichteten, dass sie über diese Maßnahmen im Vorfeld keine Kenntnis erhielten. Warum ist dies nicht geschehen? Kann in Zukunft sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig über ähnliche Aktionen durch die Medien informiert werden?

Herr Langenbach beantwortet die Anfrage wie folgt:

Frage 1: Warum wurden sowohl Fällungen wie auch Radikalschnitte an alten Eichen während der Vegetationszeit vorgenommen? Wir bitten um einen ausführlichen Sachstandsbericht in dieser Angelegenheit. 
 
Der Wald des vorderen Rosterbergs war Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW über den Neubau der B 62 (B62N) Siegtalbrücke A45 bis Mudersbacher Kreisel. Als Ersatzmaßnahme wurde dort u.a. der Umbau von vier Fichtenwaldbeständen zu Laubwald festgesetzt. Im Beschluss wurde das Für und Wider eines gestaffelten Umbaus über mehrere Jahre oder eines Kahlschlags abgewogen. Aufgrund der Hiebsreife der Bestände, sowie der zeitlichen Befristung der Durchführung (mit Baubeginn einzuleiten und innerhalb eines Jahres abzuschließen) bevorzugte man den Kahlschlag und die Wiederaufforstung mit Laubholz (Traubeneiche). Eine entsprechende Vereinbarung kam am 27.10.2011 zustande.

Die Durchführung begann mit der Entnahme der Fichten im Februar 2014. Hierbei blieb der Randstreifen aus Eichen stehen. Die Freistellung der Randeichen führte zu einer Destabilisierung, die im Zusammenhang mit dem hohen Winddruck (der Hang führt zu einer Verdichtung des Luftdrucks) aus der Hauptwindrichtung zu dem Schadereignis am 30./31.03.2015 führte. Dabei wurden drei Bäume des Waldrandes durch Aufwinde des Orkantiefs "Niklas" umgeworfen und weitere geschädigt. Es entstand glücklicherweise nur Sachschaden an den in Baumlänge stehenden Lauben des Kleingartenvereins und den Gärten.

In den folgenden Wochen erfolgte die Aufarbeitung der geworfenen Bäume. Erst nach Abschluss der Arbeiten konnte eine eingehende Kontrolle und Bewertung des Zustandes der verbliebenen Bäume erfolgen. In der Folge musste zunächst eine Artenschutzprüfung beauftragt werden. Diese konnte im Mai abgeschlossen werden, worauf Ende Mai der Arbeitsauftrag zur Fällung und zum Rückschnitt bestimmter Bäume erteilt wurde.

Die Ausführung der Arbeiten erfolgte dann am 19.06.2015, wobei die artenschutzrechtlich unbedenklichen Bäume gefällt und die Bäume mit Nisthilfen, Höhlungen und Beflug zunächst nur gekappt wurden, um weitere Gefahren für die Bevölkerung auszuschließen.

Aufgrund der zeitlichen Lage des Orkantiefs unmittelbar zu Beginn der Vegetationszeit war die Fällung bzw. Kappung, die aufgrund mangelnder Standsicherheit der Bäume erfolgen musste, unter Beachtung der notwendigen Arbeitsschritte nur während der Vegetationszeit (ab 01.04.2015) möglich. Die Maßnahme konnte aufgrund akuter Verkehrsgefährdung - dort liegt die Kleingartenanlage Am Rosterberg und es verläuft ein Fußweg unmittelbar am Waldrand - auch nicht auf das Ende der Vegetationszeit verschoben werden.

Zur Klarstellung ist darauf hinzuweisen, da es sich bei dem mit Eichen bestandenen Randstreifen um einen Waldbestand handelt, der nicht der Baumschutzsatzung unterliegt.

Frage 2: Die Bäume haben in diesem Sommer phasenweise erhebliche Trockenzeiten erlebt, so dass die Baumkronen wegen des Wasserverlustes Blätter zurücknehmen mussten. In der Regel können sich Bäume erholen, wenn sich die Situation im nächsten Jahr günstiger darstellt. Ist dieser Sachverhalt in Ihre Überlegungen eingeflossen bzw. können die Bäume stehen bleiben und so die Chance erhalten, aus eigenen Kräften zu überleben?

Der allgemeine Gesundheitszustand, insbesondere die Belaubung, war nicht das Hauptkriterium bei der Baumbeurteilung. Hier überwogen die Auswirkungen der Freistellung und die deutlich gewordene Anfälligkeit des Randbestandes gegenüber Sturmereignissen. Die derzeit gekappten Bäume können nicht erhalten werden. Im Frühjahr 2016 soll ein stufiger Waldrand angepflanzt werden, der zusammen mit der vorgelagerten Forstkultur aus Traubeneiche aufwachsen kann. Dabei ist durch den gegenseitigen Windschutz vom Aufbau eines (wind-)stabilen und artenreichen Waldrandes auszugehen.

Frage 3: Anwohner berichteten, dass sie über diese Maßnahme im Vorfeld keine Kenntnisse erhielten. Warum ist dies nicht geschehen? Kann in Zukunft sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger recht-zeitig über ähnliche Aktionen durch die Medien informiert werden?

Die Information wurde an den Kleingartenverein als direkten Anlieger weiter gegeben. Zudem erhielten Bürger auf Anfrage weitergehende Informationen. Eine darüberhinausgehende Information über waldbauliche und verkehrssichernde Maßnahmen erfolgt üblicherweise nicht. Aufgrund des deutlich gewordenen Informationsbedürfnisses ist zukünftig eine allgemeine Information, z.B. über die Lokalpresse, für vergleichbare Maßnahmen beabsichtigt.

 

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