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Anfrage zur Sitzung des Sport- und Bäderausschusses der Stadt Siegen am 21.01.2015
Sehr geehrter Herr Bell,
im Ausschuss für Schul- und Bildungswesen am 25.09.2012 wurde die Vorlage 1493/2012 zur Kenntnis genommen.
Laut Verwaltung stellt sich die Sachlage bezüglich der Nutzung der städtischen Turnhallen während der Schulferien dergestalt dar, dass ein Teil der Turnhallen in den Ferien zeitweise für den Vereinssport genutzt werden kann.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung – Ausszug aus der Niederschrift
3.1 Nutzungsmöglichkeiten von Sportstätten in Ferienzeiten
Anfrage der Fraktion B´90/GRÜNE
Frau Schneider beantwortet die Anfrage wie folgt:
Vorbemerkungen: Wie in der Verwaltungsvorlage Nr. 1493/2012 dargestellt, wird ein Teil der städtischen Turnhallen in den Ferien zeitweise für den Vereinssport genutzt.
Vor allem in den Sommerferien konzentriert sich die Nutzung auf folgende Hallen:
- beide Giersberghallen (bei entsprechendem Bedarf)
- Rundsporthalle Niederschelden
- Geschwister-Scholl-Schule.
In diesen Hallen trainieren Vereine im Wettkampfbetrieb zur Vorbereitung.
Folgende Hallen werden als Umkleide-/Duschmöglichkeit von Fußballmannschaften genutzt:
- Alte Giersberg (FC Dautenbach/SG Siegen-Giersberg)
- Alte Lindenberghalle (GW Siegen)
- TH Langenholdinghausen (Fußballverein SSV Meiswinkel)
- Sporthalle der Realschule Am Schießberg (Siegen Pirates)
- Turnhalle Bürbach (Bürbacher SpVG)
- Turnhalle Glückaufschule (FC International; SG Hüttental/Waldrich).
Frage 1: Funktioniert diese Regelung in der Praxis? Wird dieses Angebot von den Vereinen genutzt? Können alle Anfragen von Vereinen für Feriennutzung bedient werden?
Die Regelung funktioniert bis auf die üblichen Probleme, die im Rahmen der Schlüsselgewalt der Vereine immer bestehen. Die Vereine im Wettkampfbetrieb melden sich regelmäßig bei der Sport- und Bäderverwaltung, um die Feriennutzung zu beantragen. Allerdings kommt es immer wieder zu Rückmeldungen der Hausmeister oder der nachfolgenden Vereine, dass mit sehr wenigen Personen trainiert wird.
Aus wirtschaftlichen Gründen und aufgrund der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen können die Turnhallen in den Ferien nur eingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Daher ist es erforderlich, Prioritäten bei der Ferienbelegung zu setzen. Vor diesem Hintergrund wird dem Wettkampfsport Vorrang eingeräumt. Darüber ist eine Ausweitung im Bereich des Rehasports angedacht, damit die entsprechenden Angebote weitestgehend kontinuierlich über das gesamte Jahr aufrechterhalten werden können.
Frage 2: Werden kurzfristige Änderungen der Öffnungszeiten von Turnhallen während der Ferienzeiten zeitnah mit den betroffenen Vereinen kommuniziert?
Die Vereine, die eine Genehmigung für die Nutzung der Hallen in den Ferien erhalten haben, werden bei Änderungen per Email oder per Telefon umgehend nach Bekanntwerden bei der Verwaltung informiert. Ansonsten haben die Hausmeister die Möglichkeit, bei der Sportverwaltung Hinweisschilder über die Ferienschließung abzuholen bzw. hängen Hinweisschilder in Eigenregie auf. In der Regel erfolgt dies in der Woche vor Ferienbeginn, sodass die Vereine rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden.
Frage 3: Gibt es Sportvereine, denen über einen längeren Zeitraum das Training in den Hallen nicht möglich ist?
Bezogen auf die Ferienzeiten trifft dies für alle Vereinsgruppen zu, welche sich nicht im Wettkampfbetrieb befinden. Sofern Hallen – auch außerhalb der Ferienzeiten – aufgrund von Sanierungsarbeiten geschlossen werden müssen, wird von Seiten der Sport- und Bäderverwaltung versucht, eine Ausweichmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Leider ist das aufgrund der hohen Auslastung der Turn- und Sporthallen nicht immer möglich.
Frage 4: Wie wird in Zukunft der reibungslose Trainingsablauf von Sportvereinen in den städtischen Turnhallen während der Ferien gewährleistet?
Es ist der Sport- und Bäderabteilung nicht bekannt, dass das Training in den Ferien nicht reibungslos stattfinden konnte.
=> Der Sport- und Bäderausschuss des Rates der Stadt Siegen nimmt Kenntnis.
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