Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Wohngeld

Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 05. September 2012

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

in den letzten Monaten erreichen uns vermehrt Beschwerden, dass die Bearbeitungszeit bei der Gewährung von Wohngeld außerordentlich lange dauert. So kommt es offenbar in Einzelfällen zu Wartezeiten von bis zu 9 Monaten.

Betroffen sind dabei z.B. auch Selbstständige, die nur geringe Einkünfte haben.
Sie, wie auch die anderen Antragsteller, überstehen diese lange Wartezeit finanziell kaum.

Das Jobcenter errechnet oft für die Betroffenen, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Sie müssen dann den Antrag stellen, bekommen aber während der (langen) Bearbeitungszeit keine Mittel, um die Miete zu zahlen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Wohngeldbezieher gibt es derzeit im Bereich der Stadt Siegen?
  2. Wie lange müssen Antragsteller durchschnittlich auf ihren Bescheid warten? Kommt es in Einzelfällen zu den genannten 9 Monaten Wartezeit?
  3. Ist die Wohngeldstelle personell hinreichend besetzt?
  4. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung denkbar, um die Bearbeitungszeit auf maximal 2 Monate zu begrenzen?

Beantwortung der Anfrage im Rat

Frau Bammann beantwortet die Fragen:

  1. Frage 1: Wie viele Wohngeldbezieher gibt es derzeit im Bereich der Stadt Siegen?
    Antwort: Zum Stichtag 30.06.2012 haben 1.056 Haushalte monatliche Wohngeldzahlungen erhalten. Ca. 450 Folge- und/oder Neuanträge liegen der Wohngeldstelle zur Bearbeitung vor, so dass sich die Anzahl der Wohngeldbezieher noch erhöhen kann.

  2. Frage 2: Wie lange müssen Antragsteller durchschnittlich auf ihren Bescheid warten? Kommt es in Einzelfällen zu den genannten 9 Monaten Wartezeit?
    Antwort: Die generelle Bearbeitungszeit liegt bei 8 - 10 Wochen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Dauer der Bearbeitungszeit auch wesentlich von der Erfüllung der Mitwirkungspflichten der jeweiligen Antragstellerinnen und Antragsteller beeinflusst wird. Unter Berücksichtigung des vorgenannten und auf Grund der schwierigen personellen Situation in der Wohngeldstelle (altersbedingtes Ausscheiden von Mitarbeitern, Langzeiterkrankungen u. a. ) kann die aktuelle Bearbeitungszeit bei bis zu 4 - 5 Monaten liegen. Vereinzelt ist es bei der Bearbeitung von Anträgen mit komplexen Sachverhalten und Berechnungsmodalitäten und durch fehlende Unterlagen zu längeren Bearbeitungszeiten von bis zu 9 Monaten gekommen.

  3. Frage 3: Ist die Wohngeldstelle personell hinreichend besetzt?
    Antwort: Die aktuelle kursorische Überprüfung des Fachbereiches 2 hat eine Soll-Stellenbesetzung mit 4 Vollzeitstellen ergeben. Im interkommunalen Vergleich (6 Städte) liegt Siegen damit in der Mitte der Bandbreite der Personalausstattung (rechnerische Fallzahl je Sachbearbeiter von 587 bis 900, Siegen 666). Die 4 Stellen sind derzeit besetzt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich eine Mitarbeiterin, die aus dem Ausbildungsverhältnis übernommen wurde, noch in der Einarbeitungsphase befindet. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Teilzeitkraft befristet in der Wohngeldstelle eingesetzt, damit dem derzeit hohen Arbeitsaufkommen und dem entstandenen „Antragsstau“ Rechnung getragen werden kann.

  4. Frage 4: Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung denkbar, um die Bearbeitungszeit auf max. 2 Monate zu begrenzen?
    Antwort: Die Fachbereiche 2 und 5 sind seit längerem in Gesprächen, die eine Verbesserung der gegebenen organisatorischen und personellen Situation in der Wohngeldstelle zum Ziel haben. Hierzu zählt u. a. die unter Frage 3 aufgeführte zusätzlich eingesetzte Teilzeitkraft. Darüber hinaus ist vereinbart, dass insbesondere im Bereich der Antragsannahme ein befristeter weiterer zusätzlicher Personaleinsatz erfolgt, so dass der Antragsstau abgebaut und die Bearbeitungszeiten auf das generelle Maß reduziert werden können. Aber auch organisatorische Maßnahmen, wie die perspektivische Auflösung der zentralen Antragsannahme zur Vermeidung von Schnittstellen und ein verbesserter Technikeinsatz werden positive Auswirkungen auf die Bearbeitungszeiten zur Folgen haben. Die personelle Besetzung der Wohngeldstelle ist ein wesentlicher Faktor für eine zeitnahe Antragsbearbeitung. Fehlende, unvollständige, falsche oder nachträglich eingereichte notwendige Unterlagen verzögern aber ebenfalls die Antragsbearbeitung und sind von der Verwaltung letztlich nur bedingt zu beeinflussen.

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