Folgenutzung der ehemaligen Jugendherberge am Oberen Schloss

Antrag zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 21.11.2012 zum Tagesordnungspunkt 9

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Wohnsituation von StudentInnen in der Stadt Siegen

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Stadt Siegen erkennt grundsätzlich die Mitverantwortung der Stadt Siegen für eine ausreichende und bezahlbare Wohnraumversorgung der Studierenden an.
  2. Der Rat der Stadt Siegen nimmt die Wohnungsnot von StudentInnen in Siegen zum Anlass und beauftragt die Verwaltung, dieBemühungen zur Schaffung und Vermittlung von Wohnraum kurzfristig auszubauen und zu verstärken.
  3. Der Rat der Stadt Siegen beauftragt den Bürgermeister noch im IV. Quartal 2012 einen runden Tisch einzuberufen, an dem u.a.VertreterInnen der Wohnungswirtschaft, der universitären Gremien, der Studentenschaft, der KEG und der Stadt Siegen inkl.der politischen Vertreter, gemeinsam nach Lösungen suchen.
  4. Der Rat der Stadt Siegen beauftragt die Verwaltung eine erste Listung möglicher Wohnraumprojekte zusammenzustellen und einer Prüfung zu unterziehen. Dabei sollen auch ausdrücklich nicht städtische Gebäude in Augenschein genommen werden.
  5. Konkret bitten wir um kurzfristige Überprüfung der ehemaligen Hotels Oderbein und Koch´s Ecke sowie des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes. Außerdem gibt es gemäß „Immobilienbörse“ der Stadt Siegen eine Vielzahl von leerstehenden Büroetagen in geeigneter Lage, von denen sicher einige in Absprache mit den Eigentümern für studentisches Wohnenumnutzbar gemacht werden können.

 

Begründung:

Die Wohnungsnot Siegener StudentInnen muss nach unserer Überzeugung schnell, aber auch systematisch angegangen werden. Dabei sind ungeeignete Schnellschüsse, wie etwa die Herrichtung der ehemaligen Jugendherberge im Oberen Schloss im Interesse der Stadt Siegen zu vermeiden.
Die Unterbringung von StudentInnen in Siegen darf nicht dem freien Spiel der Kräfte auf dem Wohnungsmarkt überlassen werden.
Die Stadt Siegen soll alle sinnvollen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Wohnungsnot zu lindern.

Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.

 

Abstimmung im Rat am 21.11.2012: Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.


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