Nationaler Radverkehrsplan 2020 und seine Bedeutung für Siegen

Anfrage zur Sitzung des Verkehrsausschusses der Stadt Siegen am 15.11.2012

Sehr geehrte Frau Jung,
sehr geehrte Damen und Herren,

vor einigen Wochen stellte Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer der Öffentlichkeit den Nationalen Radverkehrsplan 2020 (NRVP 2020) vor.

Dieser definiert das Ziel, den Anteil des Radverkehrs in den städtischen Kommunen von jetzt 11% im Bundesdurchschnitt auf 16% bis zum Jahre 2020 zu erhöhen, und zeigt die dazu notwendigen Mittel und Strategien auf. „Der NRVP richtet sich allerdings nicht nur an den Bund, sondern maßgeblich auch an die Länder und Kommunen“ (Zitat NRVP S. 7).

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie hoch ist zurzeit der Anteil des Radverkehrs in Siegen?

  2. Wie hoch sollte der Anteil des Radverkehrs in Siegen im Jahre 2020 aus Sicht der Verwaltung sein?

  3. Hält die Verwaltung den NRVP für eine geeignete Grundlage für die Förderung des Radverkehrs auch in Siegen?

  4. Der NRVP unterteilt die Städte bezüglich der Förderung des Radverkehrs in 3 Gruppen: Einsteiger, Aufsteiger und Vorreiter. Zu welcher Gruppe gehört die Stadt Siegen aus Sicht der Verwaltung?

  5. Welche konzeptionellen Ansätze zur Förderung des Fahrradverkehrs verfolgt die Verwaltung?

  6. Der NRVP geht davon aus, dass Einsteigerstädte 8 bis 18 € pro Einwohner und Jahr zur Förderung des Fahrradverkehrs bereitstellen, das bedeutet für Siegen 800.000 € bis 1,8 Mio. €. Welche Summe steht gem. HH 2012 für diese Zwecke zur Verfügung, wie wird das voraussichtliche Rechnungsergebnis sein und welche Summe ist im Haushaltsentwurf 2013 vorgesehen?

  7. Unverzichtbare Voraussetzung zur effizienten Förderung des Fahrradverkehrs ist die Bereitstellung ausreichender personeller Ressourcen. Das hat der Rat der Stadt Siegen schon vor langer Zeit erkannt und die Stelle des Fahrradbeauftragten geschaffen, der allerdings auch fahrradfremde Tätigkeiten ausüben muss. Wie viel Prozent seiner Arbeitszeit widmet der Fahrradbeauftragte gemäß Stellenplan oder Dienstanweisung der Förderung des Fahrradverkehrs?



Antworten der Verwaltung:

  1. Der Anteil des Radverkehrs der Stadt Siegen liegt laut VEP und Ergebnisse verschiedenster
    Verkehrszählungen im Stadtgebiet mit 3 bis 5 % weit unter 10 %.

  2. Aufgrund der topografischen Gegebenheiten erscheint der Verwaltung hauptsächlich
    ein Anstieg aufgrund der Zunahme von Elektrofahrrädern realistisch, Ein möglicher Anstieg
    des Radverkehrs bis ins Jahr 2020 wird aus Sicht der Verwallung bei maximal 10 % gesehen.

  3. Ja, denn der NRVP beschreibt die Strategie, mit der die Radverkehrsförderung in Deutschland effektiv weiterentwickelt werden soll. Hierzu werden die einzelnen Handlungsfelder identifiziert, die jeweiligen Ziele und Lö.sungsstrategien aufgezeigt und konkrete Maßnahmenvorschläge getrennt nach Bund, Land und Kommunen benannt. Der NRVP benennt jedoch auch finanzielle Ressourcen als wesentliche Grundlage der Radverkehrsförderung. Die Verwaltung hält aufgrund der eigenen angespannten Haushaltssituation Förderprogramme von Bund und Land für die geeignetste Grundlage den Radverkehr in Siegen zu fördern.

  4. Die Stadt Siegen gehört aus Sicht der Verwaltung zu einer Zwischengruppe zwischen Einsteiger und Aufsteiger. Der Radverkehrsanteil liegt deullich unter 10 %, was eine Zuordnung zur  Gruppe Einsteiger bedeuten könnte. Eine Basisinfrastruktur ist vorhanden, die noch Lücken im Gesamtnetz aufweist (z.B.: in Eiserfeld). Ein Teil möglicher fester organisatorischer Strukturen (Radverkehrsbeauftragler) ist geschaffen worden. Umfangreiche Maßnahmen zur Radverkehrsförderung werden im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen umgesetzt. 4 Anlagen von Radwegen entlang Landesstraßen mit 100%iger Förderung wurden beim Landesbetrieb beantragt. Der Neubau zweier Radwege ist zur Förderung vorangemeldet.

  5. Der im letzten Jahr aktualisierte Radwegenetzplan der Stadt Siegen soll 2013 in Zusammenarbeit mit dem ADFC auf eventuelle Netzverdichtungen und/oder Erweiterungen
    untersucht werden. Der Kontakt zum ADFC wird darüber hinaus mehrmals im Jahr gepflegt und daraus resultierende Anregungen werden abgearbeitet. Um den Radverkehr zu fördern soll mit den eingestellten Mitteln. und dem im Jahr 2012 aktualisierten Radwegenetzplan als  Grundlage, in Zusammenarbeit mit dem ADFC der Fahrrad-Stadtplan aktualisiert werden.

  6. 20,000 € standen 2012 und stehen 2013 ausschließlich für eine Vielzahl von kleineren Investitionen in eine .Fahrradfreundliche Stadt" zur Verfügung . Der Radweg entlang des Siegufers in Eiserfeld ist mit 770.000 € eingeplant. Umfangreiche zeitaufwendige Vorarbeiten verzögern jedoch eine Umsetzung. Über Sammelhaushaltsstellen wie Maßnahmen zur Veikehrssicherung: Unterhaltung und Neubau von Straßen, Wegen und Plätzen: Baukosten Straßenbeleuchtung etc. werden auch Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs finanziert. In nahezu allen  Straßenneubaumaßnahmeo sind zudem Ausgaben, die den Radverkehr fördern enthalten. Ein voraussichtliches Rechnungsergebnis über die Summe der unterschiedlichsten Finanzierungen ist nicht darstellbar.

  7. In der Stellenbeschreibung des seit August 2011 bestellten Fahrradbeauftragten Herrn Hammerschmidt sind 5 % veranschlagt. Dieser Zeitanteil reicht- basierend auf den Erfahrungen des letzten Jahrzehnts - aus um gemäß Ratsbeschluss vom 24.06.1998 Beschwerden sowie Anregungen aufzunehmen und um sich bei allen Planungen, die den Fahrradverkehr betreffen zu beteiligen. Dies heißt nicht, dass die Verwaltung nur 5 % einer Arbeitskraft mit der Förderung des Radverllehrs betraut. Ein weiterer Mitarbeiter der Abteilung Straße und Veikehr hat 30 % seiner Arbeitszeit der Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen des Radverkehrs zu widmen. Führen Anregungen und Beschwerden zu baulichen oder verkehrstechnischen Veränderungen an Radwegen im Stadtgebiet, so werden diese Aufgaben vom Bauhof und den Bezirksingenieuren abgearbeitet.

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