Kastrationsgebot und Kennzeichnungspflicht für Katzen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Siegen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Siegen
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Siegen
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Siegen
UWG-Fraktion im Rat der Stadt Siegen
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Siegen

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landschaftspflege und Energie am 24.03.2011
Kastrationsgebot und Kennzeichnungspflicht für Katzen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Sehr geehrte Frau Strunk,
wir bitten Sie, folgenden Antrag gem. § 9 GemO auf die Tagesordnung des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie am 24.03.2011 zu setzen:


Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie empfiehlt dem Rat der Stadt Siegen folgenden Beschluss:

Die Verwaltung der Stadt Siegen wird beauftragt, den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung "Kastrationsgebot und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen" zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Siegen auf der Basis der Empfehlungen des AK "Tierschutz" bis zum 01.05.2011 zu erstellen.


Begründung

1. Zum bisherigen Verfahren

Im Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie wurde am 11.02.2010 der Antrag der Fraktion B'90 Die Grünen für die Erarbeitung einer OV "Kastrationsgebot und Kennzeichnungs-pflicht für Katzen im Stadtgebiet Siegen" beschlossen. Die Ordnungsverwaltung der Stadt Siegen und einzelne Mitglieder im "Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung" - als der für den formalen Akt des Erlasses einer ordnungsbehördlichen Verordnung zuständige Fachausschuss - meldeten Klärungsbedarf hinsichtlich der Fragen

  1. der Kausalität zwischen dem durch eine Gefahrenabwehrverordnung verbotenen Handeln und dem drohenden Schadenseintritt für das geschützte Gut und
  2. dem Vorliegen einer abstrakten Gefahr für das Stadtgebiet Siegen

an.

Aufgrund dieses Klärungsbedarfes hat der AFULE am 25.05.2010 den Antrag in den "AK Tierschutz" verwiesen, um hier mit Fachverbänden, Jurist/-inn/en, Tierschutzvereinen, Behörden und Expert/-inn/en die offenen Fragen sauber zu klären und einen Konsens im Sinne der Sache herzustellen.


2. Zum Sachverhalt

Millionen Katzen werden jedes Jahr geboren, viele von ihnen unerwünscht. Viele streunen umher, sind krank, voller Parasiten, halb verhungert, werden überfahren, erschossen, auch misshandelt. Die Überlebenden sind sehr schnell geschlechtsreif und gebären wieder 5 - 6 Katzen. Auch Freigängerkatzen in menschlicher Obhut sorgen (durch ungewollten Kontakt mit unkastrierten wildlebenden Katzen oder auch in menschlicher Obhut lebenden Katzen und Katern) auch wiederum für ungewollten Nachwuchs, der nicht selten ausgesetzt wird und wiederum unversorgten Nachwuchs in die Welt setzt.
Der Nachwuchs einer weiblichen Katze kann nach 10 Jahren über 80 Millionen Tiere betragen.

Ein großes Problem mit unkontrolliert und unversorgt wachsenden Katzenpopulationen haben inzwischen viele Städte in Deutschland. Nicht nur herrenlose verwilderte Katzen vermehren sich, sondern auch freilaufende, unkastrierte Katzen in menschlicher Obhut.
In beiden Fällen gibt es Versorgungs- und Unterbringungsprobleme mit dem Nachwuchs, der dazu noch 2x im Jahr zahlreich zur Welt kommen kann. Bei den wildlebenden Katzen sterben die Tiere oft einen elenden Tod und leiden unterernährt und ungeimpft an Krankheiten, die sie auch wieder auf andere Katzen - in bestimmten Fällen auch auf Menschen - übertragen können. Eine weitere Gruppe sind Katzenhalter in der Landwirtschaft. Hier werden bis heute die "über-flüssigen" Jungen nicht selten in Eigenregie getötet oder sich selbst überlassen. Auch bei den in menschlicher Betreuung befindlichen Katzen werden die Tierhalter/-innen oft mit ungewolltem Nachwuchs konfrontiert, der dann die Versorger nicht nur zeitlich und räumlich, sondern auch finanziell überfordert. Eine Unterbringung von 5-8 Jungtieren ist dazu mühselig, spätestens beim 2. Wurf weiß man nicht mehr wohin mit den Tieren, oft werden die Tiere ausgesetzt oder getötet.
Zumeist sind jedoch die Tierheime die Anlaufstelle, die bis an die Kapazitätsgrenzen mit Katzen gefüllt sind. Hier bleiben die Kosten für Impfung, Kastration und Versorgung hängen. In manchen Städten ist das Ausmaß des Problems derart angewachsen, dass die Tierheime und Tierschutzverbände Alarm schlagen. Tierheime verhängen einen Aufnahmestopp für Katzen, die Tiere verenden elendig auf der Straße. Trotz angestrengter Öffentlichkeitsarbeit und regelmäßig durchgeführter Kastrationsmaßnahmen vieler Tierschutzorganisationen konnten durchschlagende Erfolge zur Minimierung der Population kaum erreicht werden.


3. Situation in Siegen

Die Situation von unversorgten Katzen spitzt sich auch in Siegen zu. Das Tierheim Siegen musste in jüngster Vergangenheit aufgrund der besorgniserregend angestiegenen Zahl der zu versorgenden Katzen bereits mehrfach einen Aufnahmestopp wegen Überfüllung des Katzenhauses verhängen.

"Die Überpopulation von Katzen in Siegen und die aktuell damit verbundenen Versorgungsprobleme für unsere Region sind über den Tierschutzverein Siegen, den Katzenschutzverein Siegen, die Tierärztekammer Westfalen sowie zahlreiche Einzelberichte regional und überregional ausreichend inhaltlich dargestellt und zahlenmäßig belegt (2000: 371 Katzen; 2010: 701 Katzen. Das Katzenhaus ist auf eine Kapazität von 70 - 80 Katzen ausgerichtet. Bis 2006 konnte dieser Standart größtenteils eingehalten werden. Danach steigerten sich die Belegungszahlen sprunghaft auf  zeitweise 120 bis 140 und in der Spitze auf über 160 Katzen, die zeitgleich versorgt werden mussten.

Das führte natürlich dazu, dass das Siegener Tierheim in den letzten drei Jahren mehrmals über einen längeren Zeitraum (6 bis 10 Wochen) einen Aufnahme-Stopp verhängen musste.
Ein Aufnahme-Stopp oder die Verweigerung der Aufnahme von Abgabekatzen verbessert natürlich die jeweilige Situation nur vordergründig. Wenn die Lösung Tierheim nicht mehr zur Verfügung steht, überlässt man die Katzen halt als Freigänger der Allgemeinheit. Die Folgen erlebt man dann in aller Regel ein halbes Jahr später.

Wie sich eine zu große Populationsdichte auf einen Katzenbestand auswirkt, hat  Dr. Rolf Braun von der Tierärztekammer Westfalen -Lippe in seiner Stellungnahme beschrieben. Darüber hinaus ist hinlänglich bekannt, dass viele Katzen Krankheitsträger sind, und mit diesem Risiko - unter normalen Lebensbedingungen - relativ gut leben können. Stress-Situationen, wie die Überbelegung in einem Tierheim, können dann allerdings schlagartig zum Ausbruch und zur Ansteckung dieser Krankheiten führen.
Mit einer Überbelegung geht ein Tierheim also ein enormes Risiko ein. Das geht in Richtung der Kosten für die dann notwendigen medizinischen Behandlungen und notwendige Quarantäne-Maßnahmen, bis hin zur Schließung des Katzenhauses über einen langen Zeitraum. Spätestens dann ist es aber ein Problem der Kommune...." Und weiter schreibt der Tierschutzverein Siegen in seiner Stellungnahme: "Darüber hinaus sorgt der Tierschutzverein, in weiten Bereichen gemeinsam mit dem Katzenschutzverein dafür, dass pro Jahr ca. 180 bis 230 so genannte frei lebende, und zum großen Teil meist verwilderte Katzen, kastriert werden.
Diese Katzen werden nach dem medizinischen Eingriff meist noch am gleichen Tag, oder am nächsten Tag wieder in den alten Lebensbereich zurück gebracht (siehe Stellungnahme Tierschutzverein Siegen für Beispiele im Stadtgebiet).
Da diese Tiere nicht offiziell ins Tierheim aufgenommen werden, sind sie bisher auch nicht in die Tierheim-Statistik eingeflossen, müssen aber dazu gezählt werden.
Ein weiteres Ansteigen der Bestandszahlen kann das Siegener Tierheim aus Kostengründen, aber vor allen Dingen aus Gründen des Tierschutzes nicht mehr verkraften" (Zitat aus der Stellungnahme der Tierschutzvereine; s. auch Stellungnahme Katzenschutzverein Siegen und Tierärztekammer Westfalen-Lippe, Kreis Siegen-Wittgenstein).


4. Ergebnisse des AK "Tierschutz"

Der AK Tierschutz tagte am 07.07.2010, 28.10.2010 und 17.02.2011 zu diesem Thema.

Mitglieder des AK "Tierschutz":

  • Vertreter/-innen der Fraktionen im Rat der Stadt Siegen
  • Tierschutzverein Siegen e.V.
  • Tierärztekammer Westfalen-Lippe/Kreis Siegen-Wittgenstein
  • Veterinärin Tierheim Siegen
  • Katzenschutzverein Siegen
  • Landestierschutzverband NRW
  • Tierärztekammer Regionalstelle Kreis Siegen-Wittgenstein
  • Schleifenbaum & Adler/Vorstand TSV Siegen
  • Ordnungsverwaltung Stadt Siegen
  • Umweltverwaltung Stadt Siegen
  • Kreisveterinäramt Siegen-Wittgenstein

Nach ausführlichen Beratungen und detaillierter Sachrecherche wurde einstimmig auf der Grundlage der Expertenanhörungen und der rechtlichen Stellungnahmen und Gutachten der Beschluss zur Empfehlung des Erlasses einer OV für ein Kastrationsgebot und eine Kennzeichnungspflicht für Katzen im Stadtgebiet Siegen bekräftigt.

Die Ergebnisprotokolle sind als Anlagen beigefügt.


4.1 Vorliegende Stellungnahmen

a) Zu Grundsatzfragen und zur regionalen Situation wurden  Stellungnahmen erarbeitet und liegen vor von:

  • Stellungnahme Tierärztekammer Westfalen-Lippe 12/2010
  • Stellungnahme Tierärztekammer Regionalgruppe Siegen-Wittgenstein 12/2010
  • Stellungnahme Tierschutzverein Siegen e.V. (und Kreisgruppen) 1/2011 und 2/2011
  • Stellungnahme Katzenschutzverein Siegen e.V. 12011
  • Stellungnahme Veterinäramt Kreis Siegen-Wittgenstein 2/2011


b) Stellungnahmen überregional

  • Bundestierärztekammer  12/2011
  • Landestierschutzverband NRW 1/2011
  • Schreiben LTV NRW an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz an Landestierschutzbund NRW zur Katzenschutzverordnungs-frage (August 2010)
  • Städte- und Gemeindebund  (Sommer 2010)
  • Antwort des Innenministeriums auf die Kleine Anfrage  (November 2011)
  • Positionierung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (und LaNUV) in Schreiben an LTV  (und Oktober 2010)
  • zahlreiche Stellungnahmen von Verbänden und Vereinen bundesweit (sind im Internet nachzulesen).


Durch ein Schreiben des Städte- und Gemeindebundes NRW wurden Fragen bei der Ordnungsverwaltung der Stadt Siegen aufgeworfen, die das Vorliegen einer abstrakten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Rechtsstellung des Eigentümers  betrafen. Diese ordnungsrechtlichen und tierschutzrechtlichen Fragen wurden u.a. ausführlich bearbeitet und liegen als aktuelle Einschätzungen zum Sach- und Rechtsstand vor von:

  • Gutachten der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DjGT) (1/ 2011)
  • Gutachten Schleifenbaum & Adler - Juristin Frau Dr. Tielsch  (2/ 2011)
  • Stellungnahme Jurist Peer Fiesel (LTV NRW) (12/2010)
  • Gutachten Rechtsanwälte Wolf & Partner, Dr. Küttner  (DD) (6/2010)


Vor dem Hintergrund erfolgter Diskussionen und vorliegender Schriftstücke sind für die Teilnehmer/-innen des AK "Tierschutz" die offenen Fragen beantwortet und eine mehr als ausreichende Beschlussgrundlage vorhanden. Zusammenfassend ergibt sich:

  1. Die Etablierung einer OV steht im Kompetenzbereich der Städte und Kommunen unter Berücksichtigung individueller Gegebenheiten.
  2. Das Schutzgut der öffentlichen Ordnung ist durch Schmerzen und Leiden der Katzen betroffen.
  3. Die Beantwortung der Frage, ob eine abstrakte Gefahr für dieses Schutzgut vorliegt, verlangt eine in tatsächlicher Hinsicht gesicherte Prognose. Die hierzu erforderliche Sachverhaltsermittlung muss der Verordnungsgeber im Vorfeld der Einführung eines Kastrationsgebotes klären.
  4. Das Kastrationsgebot ist eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums und muss als solche verhältnismäßig sein. Dies ist durch entsprechende Ausnahmeregeln zu gewährleisten. Ist dies' geschehen, stehen dem Kastrationsgebot auch keine gleichheitsrechtlichen Bedenken entgegen.


Ausführungen dazu: Gutachten Schleifenbaum & Adler, Gutachten DjGT, Rechtsanwälte Küttner u.a.

Die Stellungnahme des Kreisveterinäramtes konnte leider nicht zur Beantwortung der Frage, ob eine abstrakte Gefahr vorliege, verwendet werden, da hier keine für diese Fragestellung bzw. für die zum Gegenstand der Anfrage gemachte Zielgruppe der herumstreunenden, verwilderten, herrenlosen Katzenpopulation verwertbaren Zahlen verwendet wurden und wohl beim Kreis auch nicht vorliegen (diese Zahlen liegen jedoch den Tierschutzvereinen Siegen vor). Mit Blick auf die Freigängerkatzen und die hier betroffenen Katzenpopulationen schließe sich das Kreisveterinäramt jedoch der Bundestierärztekammer an, die sich ausdrücklich für eine Kastration, Kennzeichnung und Registrierung aller Freigängerkatzen ausspricht. (hierzu siehe Protokolle AK "Tierschutz").

Der AK "Tierschutz" plädiert für die Erarbeitung einer ordnungsbehördlichen Verordnung zur Bekämpfung des Problems wie dies erfolgreich in der Stadt Paderborn (seit 2008) und inzwischen in zahlreichen anderen Kommunen wie z.B. Hildesheim seit 2010, Delmenhorst seit 2010, Bunde seit 2010, Forst/Niederlausitz seit 2010,Salzgitter seit 2010, Bad Dürrenberg seit 2010 umgesetzt wurde. Derzeit im Verfahren sind: Düsseldorf, Bielefeld, Bonn und zahlreiche andere.


5. Umsetzung des Kastrations- und Kennzeichnungsgebotes für Katzen im Stadtgebiet Siegen

Die Stadtverwaltung Siegen soll auf der Grundlage der Arbeitskreisergebnisse und der Beschlussfassung in den politischen Gremien eine Vorlage zur Satzungsänderung "Kastrationsgebot und Kennzeichnungspflicht von freilaufenden Katzen im Stadtgebiet Siegen" erstellen.
Der Textpassus der ordnungsbehördlichen Verordnung kann in Anlehnung an Paderborn und nach Auswertung sämtlicher Ergebnisse lauten:

§  X
Katzenhalter/-innen, die ihrer Katze/Kater Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem/r Tierarzt/Tierärztin kastrieren und mittels einer Tätowierung oder einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/-in gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

§ XX
Für die gewerbliche Zucht von Katzen oder in begründeten Einzelfällen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.

§ XXX
Auf Antrag können Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zugelassen werden, wenn die Interessen der Antragsteller/-innen die durch die Verordnung geschützten öffentlichen und privaten Interessen nicht nur geringfügig überwiegen.

Verfahren und Inkrafttreten der OV

  • Inkrafttreten zum 01.05. 2011
    Die OV sollte zum 01.05.2011 in Kraft treten, damit möglichst schnell die erforderlichen Maßnahmen greifen.
  • Ein Jahr Übergangsfrist (d.h. keine ordnungspolitische Ahndung von Verstößen bis zum 30.04.2012)
    Den Katzenhaltern und Katzenhalterinnen sollte eine Übergangsfrist bis 30.04.2012 gewährt werden und bis dahin von einer Ahndung von Verstößen gegen die neue OV z.B. in Form von Bußgeldern abgesehen werden, um die Zeit für Informationsmöglichkeiten und die Akzeptanz für die Maßnahmen bei der Bevölkerung zu erhöhen. Ab 01.05.2012 sollten dann Verstöße bestraft werden.
  • Die Kennzeichnung der Katzen soll zeitgleich mit der Kastration erfolgen, wobei einhergehend eine Registrierung der Katzen vorgenommen werden soll. In dem kostenlosen Haustierregister "Tasso" oder dem deutschen Tierheimregister des Deutschen Tierschutzbundes werden alle freilaufenden Katzen über ihre Chipnummern dokumentiert, was eine Unterscheidung der Fundtiere und herrenlosen Katzen ermöglicht. Bei Fundtieren, Unfällen oder Abschüssen können so auch die Halter benachrichtigt werden.
    Abschüsse von Katzen durch Jäger sowie auch von der Straßenreinigung und durch einen Unfall umgekommene Tiere, die "entsorgt" werden,  sind entsprechend zukünftig zu melden. Das genaue Verfahren ist zwischen Stadt, Tierärzten/Tierärztekammer und Tierschutzvereinen abzustimmen. Der Tierschutzverein Siegen hat sich bereit erklärt, die Koordinierung der Dokumentation und die Weitergabe der Daten zu übernehmen.
  • Aktive Information der Öffentlichkeit über Printmedien, Radio Siegen, Erarbeitung eines Informationsflyers, Multiplikatoren in 2011.
    In der Zeit nach der Beschlussfassung und während der Übergangsfrist bis 30.04.2012 soll eine intensive Öffentlichkeitsarbeit zur Information der Bevölkerung über die lokalen Medien stattfinden. Es sollte eine Informationsschrift durch die Mitglieder des AK "Tierschutz" und die Umweltabteilung der Stadt Siegen erstellt werden. Ausgelegt werden soll der Flyer in allen Tierarztpraxen, bei Tierschutzvereinen, im Tierheim, beim Kreis Siegen-Wittgenstein und bei der Stadt Siegen. Multiplikatoren sollten heimische Tierärzte, die Tierschutzvereine, das Tierheim, die  Umweltabteilung der Stadt Siegen, das Veterinäramt des Kreises Siegen-Wittgenstein sein. Veröffentlichungen in den Fachzeitschriften der Tierärztekammer, in der Zeitschrift des Tierheims/Tierschutz-vereins und natürlich in der Lokalpresse sollen hier unterstützen. Die Tierärzte sollten eine besondere Rolle bei der Information des Klientels in der Übergangsfrist spielen - innerhalb ihrer Praxen und bei der aufsuchenden Arbeit.
  • Wiedervorlage und Sachstandsbericht zur Wirkung der OV nach 5 Jahren Neben jährlichen Sachstandskontrollen auf der Grundlage der zu führenden Statistiken in den Tierschutzvereinen sollte nach 5 Jahren durch ein Fachgremium ein Resümee zur Entwicklung der Katzenpopulation gezogen werden.
  • Die regional zuständige Tierärztekammer (mit Blick auf die Informationsvermittlung an die einzelnen Tierarztpraxen) und die Tierschutzvereine in Siegen haben zugesagt, der Ordnungsbehörde tatkräftige Unterstützung bei der Umsetzung des Kastrationsgebotes und dem Kennzeichnungsgebot in Siegen zu leisten. Praktische Ansatzpunkte sind hier bereits vorüberlegt.



Für die antragstellenden Fraktionen


gez. Heinz Müller

Umweltpolitischer Sprecher CDU-Fraktion
im Rat der Stadt Siegen

 

 

Manfred Müller

Umweltpolitischer Sprecher SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Siegen

 

 

Gero Kunter

Umweltpolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen
im Rat der Stadt Siegen

 

 

gez. Walter Schneider

Umweltpolitischer Sprecher FDP-Fraktion
im Rat der Stadt Siegen
(nach telefonischer Zustimmung verreist)

 

 

Günter Hamich

Umweltpolitischer Sprecher UWG-Fraktion
im Rat der Stadt Siegen

 

 

Silke Schneider

Umweltpolitische Sprecherin Fraktion Die Linke
im Rat der Stadt Siegen

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Siegen beauftragt die Verwaltung, den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung "Kastrationsgebot und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen" zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Siegen auf der Basis der Empfehlungen des Arbeitskreises „Tierschutz“ bis zum 01.06.2011 zu erstellen.

Beratungsergebnis: Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen

Grüne Geschäftsstelle

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Stadtverband Siegen
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