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Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 21. September 2011
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Europäische Union hat ein Konjunkturbelebungsprogramm für den Bereich Energie (European Energy Programme for Recovery – EEPR) aufgelegt. Daraus geht der European Energy Efficiency Fund (EEEF) hervor, der beabsichtigt, eine marktbasierte Finanzierung für öffentliche, wirtschaftlich tragfähige Energieeffizienz0 und erneuerbare Energieprojekte in der EU zur Verfügung zu stellen. Der EEEF trägt damit dazu bei, die EU0Ziele bezüglich Treibhausgasemissionen, Erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmaßnahmen zu erreichen.
Folgende sollen Maßnahmen unterstützt werden:
Wir fragen die Verwaltung:
Herr Stojan beantworte die Anfrage:
Frage 1: Sind der Verwaltung der Stadt Siegen das EU-Konjunkturbelebungsprogramm für den Bereich Energie (European Energy Programme for Recovery – EEPR) sowie der daraus hervorgehende „European Energy Efficiency Fund (EEEF)“ bekannt?
Antwort: Der EEPR hat drei Förderschwerpunkte, den Ausbau von Strom- und
Gasinfrastruktur, Offshore-Windenergie und CO2-Abscheidung und Speicherung
(CCS). Da nicht alle Gelder dieses Programms abgerufen wurden, hat die EU den
European Energy Efficiency Fund eingerichtet. Dieser, von der Deutschen Bank
verwaltet Fond, finanziert Projekte aus den Themenbereichen Erneuerbare
Energien, Energieeffizienzmaßnahmen und öffentlichen Nahverkehr. Der EEEF
ist der Verwaltung bekannt.
Frage 2: Welche konkreten Projekte in Siegen könnten mit Hilfe dieses Programms
finanziert werden? In welchem Planungsstadium befinden sich diese?
Antwort: Die Verwaltung hat keine Projekte vorgesehen, die mit Hilfe des EEEF
finanziert werden sollen. Der gewünschte Umfang der Projekte sollte zwischen 5
und 25 Millionen Euro liegen. Die Finanzmittel des Fonds sollen zu marktüblichen
Bedingungen vergeben werden. Die Stadt Siegen ist momentan im Nothaushalt
mit den entsprechenden rechtlichen Verpflichtungen. Dadurch ist die Aufnahme
von Krediten begrenzt. Eine Inanspruchnahme der Kredite oder
Kapitalbeteiligungen aus dem Fond ist daher nicht möglich. Förderzuschüsse
werden lediglich für die Projektplanung gegeben (< 5% der Projektsumme).
Frage 3: Können diese Mittel auch von den städtischen Tochtergesellschaften KEG
und SVB in Anspruch genommen werden? Wenn ja, welche konkreten Projekte
können hier umgesetzt werden.
Antwort: Antragsberechtigt sind Behörden und private und öffentliche Unternehmen,
die im Namen der Behörde handeln. Laut einer Vereinbarung sind auch
privatrechtlich organisierte kommunale Unternehmen antragsberechtigt. Ob und
für welche Projekte Mittel aus dem Fond durch KEG oder SVB genutzt werden
konnte in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden.
jeden Montag 18.00 Uhr
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