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Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 23. November 2011
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,
die ständige Konferenz der Innenminister beschloss 2006 die Bleiberechtsregelung (gesetzliche Altfallregelung nach § 104 a und 104 b Aufenthaltsgesetz). Ziel war es, langjährig hier lebenden und sozial sowie wirtschaftlich integrierten Personen aus humanitären Gründen eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen. Die im Jahr 2009 verlängerte Frist zum Nachweis der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis läuft am 31.12.2011 aus.
Für viele Flüchtlinge ist es völlig unklar, wie es dann aufenthaltsrechtlich für sie weitergeht. Daher bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Antwort der Verwaltung
Herr Baumeister hält eingangs fest, dass die gestellten Fragen in der gewünschten
Form nicht in vollem Umfang beantwortet werden können.
Eine konkrete Erhebung würde einen erheblichen und unverhältnismäßigen
Verwaltungsaufwand bedeuten, dergestalt, dass für den Zeitraum ab 2006 eine
Vielzahl von Akten aufgearbeitet und bewertet werden müssten. Hierfür stehen
personelle Kapazitäten nicht zur Verfügung.
27.05. bis 16.06.
Stadtradeln
Unterstützung im Grünen Team ist willkommen
05.06, 18.00,
offene Fraktionssitzung
Atriumsaal, Siegerlandhalle, hybrid
12.06, 18.00,
offene Fraktionssitzung
Atriumsaal, Siegerlandhalle, hybrid
Hier sind wir zu erreichen:
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Stadtverband Siegen
Löhrstr.12, 57072 Siegen
0271 / 38750662
stadtverband@ gruene-siegen.de
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