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Radweg am Weidenauer Bahnhof
Sehr geehrter Herr Krombach,
sehr geehrte Damen und Herren,
In ihrer Ausgabe vom 4. Juni 2010 berichtet die Siegener Zeitung über die Baumaßnahmen am Weidenauer Bahnhof. Der Artikel schließt mit dem Absatz: „Zum Konzept gehört natürlich auch ein öffentlicher Weg. Mehr ein Geh- als ein Radweg, Radfahrer sollen absteigen.“
Die in diesem Artikel dargestellte Konzeption widerspricht dem Bebauungsplanentwurf, der am 21. Januar im Bezirksausschuss II und am 1. Februar im Bauausschuss beraten wurde (Vorlage 13/2009). In der Begründung zum Planentwurf wird die Bedeutung der Fläche für den Radverkehr als „Hauptroute von Siegen nach Netphen“ betont und unter Verweis auf den Gestaltungsvertrag vom 30. Juli 2009 zwischen der Stadt Siegen und dem Flächeneigentümer dargelegt, „dass die Grundstücke Gemarkung Weidenau Flur 10 Flurstücke 319 - 321 als Geh- und Fahrradweg für die Öffentlichkeit auf einer 6,50 m breiten Fahrgasse für Stellplätze mitgenutzt werden können.“ Der Planungsentwurf sieht weiter vor, dass die „per Gestattungsvertrag abgesicherten Nutzungen ‚Gehweg’ und ‚Radverkehr’“ im Norden „in den auf städtischen Flächen festgesetzten Geh- und Fahrradweg“ übergehen.
Zur Klärung dieses Widerspruchs zwischen dem Bericht in der Siegener Zeitung und dem Bebauungsplanungsentwurf bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Regelung für den Radverkehr enthält der Gestaltungsvertrag vom 30. Juli 2009?
2. Ist die Darstellung der Siegener Zeitung zutreffend, dass künftig im Planungsgebiet kein durchgängiger Radverkehr mehr möglich ist?
3. Falls die Darstellung der Siegener Zeitung zutrifft: Was ist der Grund, dass die im Planungsentwurf vorgesehene Nutzungsmöglichkeit für den Radverkehr nicht ausgeführt wird?
4. Wie beabsichtigt die Verwaltung, dafür zu sorgen, dass die im Planentwurf vorgesehene Nutzung für den Radverkehr auch in Zukunft gewährleistet wird?
5. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die für den Fahrradverkehr wichtige Hauptroute zwischen Siegen und Netphen an dieser Stelle nicht unterbrochen wird?
Antwort der Verwaltung (PDF)
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