Siegen, 17.06.2009

Antrag gem. § 9 der GO zur Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 01.07.2009
Resolution zum Bleiberecht für langjährig hier lebende geduldete Menschen


Wir beantragen, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 01.07.2009 zu nehmen und einen entsprechenden Beschluss zu fassen:

Beschlussvorschlag

  • Die Altfallregelung für geduldete Flüchtlinge muss über den 31.12.2009 hinaus verlängert werden!
    Der Rat der Stadt Siegen spricht sich gemeinsam mit den beiden großen Kirchen und deren Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas und gemeinsam mit der Bundeskonferenz der Integrations- und Ausländerbeauftragten für eine Verlängerung der Frist für die gesetzliche Altfallregelung nach § 104 a und 104 b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) aus.
  • Die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung müssen so korrigiert werden, dass sie der wirtschaftlichen Gesamtsituation Rechnung tragen. Für ältere, kranke bzw. erwerbsunfähige Personen müssen darüber hinaus humanitäre Aspekte berücksichtigt und kurzfristige Lösungen gefunden werden.
  • Der Rat der Stadt Siegen appelliert an die Landes- und Bundesregierung sowie an alle politisch Verantwortlichen im Bundestag und im Landtag NRW sich für eine qualifizierte Verlängerung der gesetzlichen Altfallregelung einzusetzen.


Begründung
Die im Sommer 2007 beschlossene Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge sollte die sogenannten „Kettenduldungen" abschaffen und den tausenden Ausländer/-innen, die seit vielen Jahren bei uns leben, eine Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland geben. Nun läuft zum
31.12. 2009 die Frist der überwiegend auf Probe erteilten Aufenthaltserlaubnisse aus. Bis dahin sollen die Antragsteller/-innen nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt überwiegend eigenständig durch Erwerbsarbeit sichern können. Gelingt dieser Nachweis nicht, verlieren sie ihren Aufenthaltstatus und fallen wieder in den Status der Duldung zurück.
Schon jetzt zeichnet sich ab, dass aus Gründen, die die Betroffenen nicht zu vertreten haben, die meisten der potentiell Begünstigten diese Anforderungen nicht erfüllen können. Zum einen aufgrund der hohen Einkommensgrenzen, zum anderen aufgrund der verschärften Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt. Förder- bzw. Qualifizierungsprogramme wurden leider erst so spät angeboten, dass diese Hilfen nicht mehr fristgerecht greifen können. So konnten bislang nur ca. 25 % der Geduldeten in NRW einen dauerhaften Aufenthaltsstatus nach der Altfallregelung erhalten. Darüber hinaus können ältere, kranke bzw. erwerbsunfähige Menschen die Anforderungen überhaupt nicht erfüllen. Für diese Personengruppe müssen humanitäre Kriterien eingefügt werden, um ihnen eine faire Chance zu bieten.

Auch die Ausländerbehörden dürfen bis zum Ende des Jahres nicht im Ungewissen gelassen werden. Eine Abschiebung der verbleibenden Geduldeten wird weder aus rechtlichen noch aus humanitären Gründen möglich sein.

Es muss eine Lösung gefunden werden, die der Absicht der Bleiberechtsregelung gerecht wird und vielen lang jährig hier lebenden Flüchtlingen eine sichere Perspektive bietet.

 

Ergebnis der Beratung im Rat
Unser Resolutionsentwurf wurde einstimmig angenommen.


 

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