19.09.2008 

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Schul- und Bildungswesen der Stadt Siegen am 23.09.2008
Kein Kind ohne Mahlzeit

Das Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ wird von uns als sinnvoll und als Schritt in die richtige Richtung gewertet.
Offensichtlich erreicht das Programm aber nicht alle Kinder/Eltern von Schulen in Siegen. In den „Privatschulen“ in Siegen (AWO, Johanna Ruß-Schule) müssen Kinder/Eltern aus einkommensschwachen Haushalten – im Gegensatz zu den städtischen Schulen - den vollen Essensbeitrag zahlen. Gerade für Kinder aus Hartz IV-Haushalten eine große Belastung – immerhin gehen so bis zu 30% des Kinderegelsatzes für das Schulmittagessen weg und es kommt zu einer groben Ungleichbehandlung gegenüber den Kindern an städtischen Schulen. Der Begriff „Privatschule“ suggeriert, dass Kinder/Eltern eine Schulalternative suchen und finden könnten. Das ist aber hier nicht der Fall - für Kinder mit körperlichen und/oder seelischen und geistigen Beeinträchtigungen gibt es in Siegen keine realistische Alternative zur Privatschule.
Im Sinne unseres Anspruchs auf Gleichbehandlung sollen alle Kinder aus einkommensschwachen Haushalten unterstützt werden und am Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ teilnehmen können.

Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Sind unsere Informationen richtig, dass Kinder an Privatschulen an dem Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ nicht teilnehmen können? Was sind ggf. die Gründe?
     Antwort der Verwaltung: Nach den Förderrichtlinien zum Landesfonds "Kein Kind ohne Malhzeit" können auch Träger genehmigter Ersatzschulen Zuwendungsempfänger sein. Sie unterliegen den gleichen Zuwendungsvoraussetzungen wie Städte, Kreise und Gemeinden.
  2. Wie viele Kinder sind hier schätzungsweise betroffen?
    Antwort der Verwaltung: Recherchen bei der AWO haben ergeben, dass von dort im Schuljahr 2007/2008 Zuwendungen aus dem Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit" beantragt wurden.
    Die Bezirksregierung Arnsberg hat im Oktober 2007 eine Förderung aus dem Landesfonds abgelehnt, da der AWO im August 2007 Zuschüsse zu den Verpflegungskosten für die Ausgabe von Mittagsmahlzeiten an Schülerinnen und Schüler an privaten Förderschulen in Ganztagsform bewilligt wurden. Ein zusätzliche Bewilligung von Fördermitteln aus dem Förderprogramm "Kein Kind ohne Mahlzeit" ist nach Mitteilung der Bezirksregierung damit ausgeschlossen.

    Hinsichtlich der Johanne-Ruß-Schule haben die Recherchen ergeben, dass für das Schuljahr 2008/2009 ein Förderantrag gestellt werden soll. Die Schule erhält nach eigenen Angaben bereits einen Landeszuschuss zu den Verpflegungskosten in Höhe von 1 Euro pro Kind mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.
  3. Welche rechtliche Grundlage hat diese Ungleichbehandlung der einkommensschwachen Familien?
    keine weitere Antwort
  4. Ist der Stadtverwaltung die Problematik bekannt und welche Haltung hat sie zu diesem Problem? Wie sieht das Land NRW die Problematik?
    keine weitere Antwort

Zur Nachfrage von Herrn Groß, zu welchem Preis das Essen an der Schule angeboten
wird, kann Frau Vogel keine Aussage machen.

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