Siegen, 09.04.2008

Anfrage gemäß § 8 GO zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Siegen am 17.04.2008
Kinderbildungsgesetz / Kostenvergleich

Sehr geehrter Herr Kamieth,
sehr geehrte Damen und Herren,

zwischenzeitlich hat die Stadt Siegen die Kindertagesstätten-Planungsdaten dem Land gemeldet. Somit müssten im Jugendamt der Stadt Siegen auch die finanziellen Auswirkungen vorliegen. Vor diesem Hindergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch ist die Summe insgesamt – ohne freiwillige Leistungen -, die die Stadt Siegen gesetzlich für die Kindertageseinrichtungen nach dem Kinderbildungs-gesetz leisten muss und wie ist das im Vergleich zur gesetzlichen Förderung nach dem GTK?

  2. Welche Einrichtungen (Typen) stellen sich gegenüber dem GTK
    a) eher besser?
    b) eher schlechter?

  3. Im KiBiz wird für Eingruppeneinrichtungen (§ 20, Abs. 3) die Möglichkeit eingeräumt einen Zuschuss von 15.000,- € p.a. zu erhalten (Kann-Leistung vom örtlichen Jugendamt).
    a) Wie viele Eingruppeneinrichtungen gibt es in Siegen?
    b) Ist die derzeitige Finanzierung (GTK) höher als die zukünftige Finanzierung durch Kibiz? (Kann man eine Größenordnung benennen?)
    c) Aus welchem Grund hat der Gesetzgeber diesen besonderen Passus für Eingruppeneinrichtungen eingeführt?

zur Antwort der Verwaltung

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