gemeinsame Anfrage von Bd.90/Die Grünen, FDP, SPD und UWG

Siegen, den 8. Februar 2008

Anfrage gemäß § 8 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Siegen zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) am 13.02.2008
Zukunft der Siegplatte/Haushalt 2008

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 20.06.2007 einstimmig beschlossen, dass die Verwal-tung beauftragt wird, das Gutachten aus dem Jahre 2004 zu aktualisieren und die im Gewässer-entwicklungskonzept genannten Planungsabschnitte 10 und 11, Abriss der Siegplatte, im Jahre 2008 unter Einbeziehung der Punkte des CDU-Antrages zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. In der Sitzung des Rates am 12.12.2007 hat die Verwaltung erklärt, dass die entsprechende Vorlage im III. Quartal 2008 vorgelegt würde.

Vor dem Hintergrund der Komplexität des Sachverhaltes sowie im Interesse einer sach- und fachgerechten Bearbeitung, stellen sich für uns heute folgende Fragen:

  1. Ist dieser von der Verwaltung zugesagte Termin, III. Quartal 2008 (Lieferung sowie Beratung einer Vorlage) zu halten?
  2. Ist die Verwaltung in der Lage, alle hierfür erforderlichen Arbeiten im Hause zu leisten?
  3. Wenn nein, mit welchen Untersuchungskosten ist aus Sicht der Verwaltung bei einer externen Beauftragung zu rechnen?

Antwort der Verwaltunglaut Protokoll der HFA-Sitzung:

Der Zeitplan der Verwaltung sieht vor, dem Rat Ende  September 2008 mehrere Lösungsmöglichkeiten in Form von Vorplanungen vorzustellen. Diese sollen sowohl die städtebaulichen als auch die wasserrechtlichen Aspekte berücksichtigen.

Die erforderlichen Untersuchungsschritte gliedern sich entsprechend in einen städtebaulichen und einen wassertechnischen Teil.

Die in der Regel beim Entsorgungsbetrieb bearbeiteten Aufgaben können im konkreten Fall auf Grund der Komplexität der Aufgabenstellung dort nicht erbracht werden. Insofern sind externe Fachplanungskapazitäten heranzuziehen, wobei städtebauliche und wassertechnische Aspekte eine Einheit darstellen.

Die Kosten für eine externe Beauftragung belaufen sich geschätzt auf 65.000 € brutto. Auf die erste Bearbeitungsstufe (Grundlagenermittlung, Vorplanung - März bis September 2008) entfallen 20.000 € brutto. Die erforderliche Finanzierung kann aus vorhandenen allgemeinen Planungsmitteln erfolgen.

De zweite Bearbeitungsstufe (ab September 2008) beinhaltet den Vorentwurf sowie das erforderliche wassertechnische Modell zu Kosten von ca. 45.000 E brutto, die im Haushalt 2008 zusätzlich bereit zustellen wären.

Grüne Geschäftsstelle

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