Siegen, 18.04.2007

Anfrage zur nächsten Sitzung des Schulausschusses am 31.05.2007

Finanzierungshilfen bei Klassenfahrten

Viele Siegener Schulen führen Klassenfahrten durch. Dabei entstehen zum Teil erhebliche Kosten, die bei weitem nicht durch alle Eltern aufzubringen sind. Aktuell sind uns die Kosten einer Klassenfahrt von 230 - 250 Euro bekannt geworden. Die Kostenübernahme mehrtägiger Klassenfahrten werden für Alg2-Empfänger/innen bzw. die Kinder aus deren Bedarfsgemeinschaft laut Aussage Herr Mues (Sozialausschuss-sitzung am 06.09.2006) durch kommunale Mittel der Arge nach SGB II finanziert, nach unseren Informationen allerdings nur bis zu 260€ für alle Fahrten während der 5. bis 10. Klasse (Sekundarstufe I). Nach unserem Kenntnisstand erhalten Kinder aus einkommensschwachen Familien, die nicht Alg2-Empfänger/innen sind, keine finanziellen Leistungen. Das kann dazu führen, dass SchülerInnen aus Kostengründen an Klassenfahrten nicht teilnehmen können und so in ihrer schulischen, sozialen und persönlichen Entwicklung benachteiligt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Gibt es eine Kostenbegrenzung für mehrtägige Klassenfahrten an den Siegener Schulen?

2. Wie reagieren Schulen, wenn der Beitrag durch Eltern nicht aufzubringen ist?

3. Gibt es über die o.g. Mittel hinausgehende Fördermöglichkeiten, die einen faktischen Ausschluss von einzelnen Kindern bei Klassenfahrten verhindern? Ist eine Förderung auch für Alg2-Empfänger jährlich bzw. entsprechend der von den Schulen durchgeführten Maßnahmen möglich?

4. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass Klassenfahrten so ausgesucht und finanziell kalkuliert werden sollten, dass alle Schüler die Möglichkeit der Teilnahme haben?

5. Gab es in der Vergangenheit Fälle, bei denen Kinder aus finanziellen Gründen nicht an einer Klassenfahrt teilnehmen konnten?

zur Antwort der Verwaltung (PDF)

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