Siegen, 12.01.2007

Anfrage nach § 9 GO des Rates der Stadt Siegen zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt Landschaftspflege und Energie am 17.01.2007

Betreff Gehölzbeseitigung am Siegufer, Vorlage zu TOP 14 der Sitzung der Baumkommission vom 21.12.2006


Nach Information der ESi wurde von der Sparkasse Siegen ein Antrag auf Beseitigung von ca. 70 rechtsseitigen Ufergehölzen an der Sieg gestellt, um Werbespannbahnen an der Rückseite des Parkhauses an der Morleystraße anbringen zu können bzw. deren Sichtbarkeit zu gewährleisten („Freischneiden, damit Reklamationstafel sichbar wird“). „Aus Sicht der Gewässerunterhaltung ist diese Maßnahme nicht erforderlich“ (ESI).

Nach dem Sitzungsprotokoll der Baumkommission vom 14.12.2006 sprachen sich deren Mitglieder einstimmig gegen eine Entfernung der Ufergehölze aus, „da sie aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht erforderlich sei…, die Bäume zur Eingrünung des Parkhauses beitragen und… von großer stadtökologischer Bedeutung sind…“.
Nach Rückfrage in öffentliche Sitzung des Sparkassen-Zweckverbandes am 19.12.2006 teilte der Sparkassenvorstandes mit, dass von Seiten der Sparkasse kein derartiger Antrag gestellt worden sei. Auch stelle die Sparkasse die Sinnhaftigkeit des hier gewählten Standort für den Werbebanner infrage.

Auch nach unserem Erachten stört das rote Werbebanner aus kulturpolitische Sicht erheblich den Eindruck der aufwändig gestalteten Kulisse des „Rubens-Parkhauses“.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Siegen um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Auf wessen Betreiben wurde das Werbebanner am Parkhaus angebracht?
    Antwort der Verwaltung in gekürzter Form: Die Sparkasse Siegen hat bei der städtischen Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Anbringung von Spannbändern auf der Parkhausrückseite gestellt. dieser wurde genehmigt.
  2. Besteht eine Verpflichtung seitens der Stadt Siegen zur Installation des Werbebanners an diesem Standort?
    Antwort: Nein.
  3. Besteht eine Verpflichtung seitens der Sparkasse zur Installation des Werbebanners?
    Antwort: Nein.
  4. In wessen Zuständigkeitsbereich liegt der Vorgang? Wer ist für die Vorlage zur Baumkommission verantwortlich?
    Antwort: Die Bauaufsichtsbehörde erteilt die baurechtliche Genehmigung. Die Vorlage zum Baumkommission wurde von dem Entsorgungsbetrieb (ESi) erstellt.
  5. Gehören die Gehölze zur Gewässerparzelle?
    Antwort:  Ja.
  6. Wie wird fachlich die Notwendigkeit zur Beseitigung der Gehölze begründet?
    Antwort: Seitens der Sparkasse mit der besseren Einsehbarkeit des Werbebanners. ESi sieht keine Notwendigkeit aus Sicht der Gewässerunterhaltung.
  7. Welchen Sinn macht die Beseitigung von gewässerbegleitenden Feuchtgehölzen vor dem Hintergrund des Gewässerentwicklungskonzeptes Sieg und der Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie?
    Antwort: Sowohl das Gewässerentwicklungskonzept für die Sieg als auch die europäische Wasserrahmenrichtlinie sehen vor, insbesondere im besiedelten Bereich vorhandene Ufergehölze zu erhalten und nach Möglichkeit weiter zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund wäre eine Beseitigung vorhandener Ufergehölze aus werbetechnischen Gründen nicht vertretbar.
  8. Gibt es die Möglichkeit, einen alternativen Standort für das Werbebanner zu finden, um sowohl gewässer- und stadtökölogische wie auch kulturpolitische Aspekte und Werbeinteressen gleichermaßen zu berücksichtigen?
    Antwort: Da die vorhandenen Ufergehölze nicht beseitigt wurden und nicht bekannt ist, ob die Sparkasse einen alternativen Standort sucht - keine Antwort auf diese spekulative Frage.

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