Siegen, 31.08.06 
 Anfrage zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familien- und  Seniorenfragen am 06.09.06
 hier: Schulmittelfinanzierung 
 Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
 sehr geehrte Damen und  Herren,
 
 durch die Einführung von "Hartz IV" hat sich gegenüber dem alten  BSHG ein Problem bei der Schulmittelfinanzierung ergeben. Im alten BSHG gab es  die Möglichkeit eines Zuschusses für Lehrmittel; dies ist im neuen SGB II nicht  mehr vorgesehen. Dadurch entstehen für viele Familien Notlagen, die nun auf  Kosten der Kinder ausgetragen zu werden drohen.  Sozialpolitisch halten wir dies  für fatal - die Benachteiligung von "bildungsfernen Milieus" wird dadurch  verstärkt. 
 Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 
 	- Ist es richtig, dass für Hartz IV-Empfänger zukünftig kein Zuschuss für  	Lehrmittel mehr gezahlt wird?
 Antwort der Verwaltung: Gemäß § 96  	Abs. 3 SchG entfällt der Eigenanteil bei der Lernmittelfreiheit ab dem Schuljahr  	2006/2007 nur noch für Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum  	Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Über weitere  	Entlastungen vom Eigenanteil entscheidet der Schulträger in eigener  	Verantwortung.
 Diesbezüglich ist eine Entscheidungsvorlage in  	Bearbeitung.
 
- Können Sozialhilfeempfänger weiterhin einen Zuschuss bekommen?  	
 Antwort der Verwaltung: Ja, vergleiche Antwort zu 1.
 
- Wie hoch liegt in etwa der finanzielle Anteil pro Kind, den die Eltern  	aufbringen müssten? 
 Antwort der Verwaltung:Der  	finanzielle Anteil pro Kind, den Eltern aufzubringen haben, liegt bei  	Grundschulen bei 17,64 € und bei weiterführenden Schulen bei 38,22 €  	p.a..
 
- Wie viele Anträge auf Schulmittelbezuschussung liegen derzeit vor und was  	würde es kosten, diesen Anträgen zu entsprechen (Kostenvolumen)?  	
 Antwort der Verwaltung:Es liegen derzeit ca. 350  	Anträge mit einem geschätzten Kostenvolumen von rund 20.000 € vor . Wie groß die  	Anfrage potenzieller Antragsteller tatsächlich ist, kann nicht ermittelt werden,  	da in den Statistiken der Arbeitsagentur die schulpflichtigen Kinder der  	Leistungsberechtigten nicht erfasst werden. Es ist davon auszugehen, dass bei  	Ausdehnung der Erstattung des Eigenanteils auf alle Bezieher von SGB  	II-Leistungen sich das Kostenvolumen verdoppeln würde.
 
- Wie ist die Regelung bei "Hartz IV"- Empfängern  und bei  	Sozialhilfe-Empfängern bei Kosten für eintägige Schulausflüge?
 Antwort  	der Verwaltung: Die ARGE hat hierzu mitgeteilt, dass der laufende tägliche  	lebensnotwendige Bedarf durch die sogenannten Regelleistungen laut Gesetzgeber  	abgedeckt ist. Das sind pauschalisierte Beträge, die insbesondere für Ernährung,  	Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens (z. B. öffentliche  	Verkehrsmittel) und Beziehungen zur Umwelt und Teilnahme am kulturellen Leben  	(Eintritt, Veranstaltungen, Konzerte etc.) gedacht sind.
 
 Es gibt nur  	wenige sogenannte einmalige Beihilfen, die ergänzend zu den laufenden  	Regelleistungen gewährt werden. Diese sind wortgleich in § 23 Abs. 3 SGB II für  	ALG II-Empfänger und in § 31 Abs. 1 SGB XII für Empfänger der Grundsicherung vom  	Sozialamt geregelt.
 Das sind einmalige Beihilfe für
 -  	Erstausstattungen für Wohnung einschl. Haushaltsgeräte
 - Erstausstattungen  	für Bekleidung einschl. bei Schwangerschaft und Geburt
 - mehrtägige  	Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. 	Daraus folgt, dass eintägige Klassenfahrten aus den Regelleistungen zu  	finanzieren sind. Dies gilt im Übrigen auch für die zuvor angesprochenen  	Lernmittel. 	 
- Wie verhält es sich bei mehrtägigen Schulausflügen?
 Antwort der  	Verwaltung:Die ARGE hat hierzu mitgeteilt, dass mehrtägige  	Klassenfahrten durch zusätzliche einmalige Leistungen vom Sozialamt nach SGB XII  	und die ARGE nach SGB II finanziert werden.  Diese Hilfe kommt beim Sozialamt  	selten vor, da dort Grundsicherung für Leute ab Vollendung des 65. Lebensjahres  	und für Erwerbsunfähige unter 65 Jahren gewährt wird und dieser Personenkreis  	kaum schulpflichtige Kinder hat.
 Die ARGE bestreitet die einmaligen  	Beihilfen aus kommunalen Mitteln und nicht aus Bundesmitteln.
 
- Liegen Erkenntnisse vor, wie sich andere Kommunen in NRW verhalten? Wenn ja  	- welche?
 Antwort der Verwaltung:Die Stadt Kreuztal ist  	die einzige Kommune im Kreisgebiet, die eine Ausdehnung des Empfängerkreises  	beschlossen hat. Über Beschlüsse anderer Kommunen in NRW liegen keine  	Erkenntnisse vor.