Siegen, 31.08.06

Anfrage zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familien- und Seniorenfragen am 06.09.06
hier: Schulmittelfinanzierung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

durch die Einführung von "Hartz IV" hat sich gegenüber dem alten BSHG ein Problem bei der Schulmittelfinanzierung ergeben. Im alten BSHG gab es die Möglichkeit eines Zuschusses für Lehrmittel; dies ist im neuen SGB II nicht mehr vorgesehen. Dadurch entstehen für viele Familien Notlagen, die nun auf Kosten der Kinder ausgetragen zu werden drohen. Sozialpolitisch halten wir dies für fatal - die Benachteiligung von "bildungsfernen Milieus" wird dadurch verstärkt.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist es richtig, dass für Hartz IV-Empfänger zukünftig kein Zuschuss für Lehrmittel mehr gezahlt wird?
    Antwort der Verwaltung:Gemäß § 96 Abs. 3 SchG entfällt der Eigenanteil bei der Lernmittelfreiheit ab dem Schuljahr 2006/2007 nur noch für Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Über weitere Entlastungen vom Eigenanteil entscheidet der Schulträger in eigener Verantwortung.
    Diesbezüglich ist eine Entscheidungsvorlage in Bearbeitung.

  2. Können Sozialhilfeempfänger weiterhin einen Zuschuss bekommen?
    Antwort der Verwaltung: Ja, vergleiche Antwort zu 1.
  3. Wie hoch liegt in etwa der finanzielle Anteil pro Kind, den die Eltern aufbringen müssten?
    Antwort der Verwaltung:Der finanzielle Anteil pro Kind, den Eltern aufzubringen haben, liegt bei Grundschulen bei 17,64 € und bei weiterführenden Schulen bei 38,22 € p.a..
  4. Wie viele Anträge auf Schulmittelbezuschussung liegen derzeit vor und was würde es kosten, diesen Anträgen zu entsprechen (Kostenvolumen)?
    Antwort der Verwaltung:Es liegen derzeit ca. 350 Anträge mit einem geschätzten Kostenvolumen von rund 20.000 € vor . Wie groß die Anfrage potenzieller Antragsteller tatsächlich ist, kann nicht ermittelt werden, da in den Statistiken der Arbeitsagentur die schulpflichtigen Kinder der Leistungsberechtigten nicht erfasst werden. Es ist davon auszugehen, dass bei Ausdehnung der Erstattung des Eigenanteils auf alle Bezieher von SGB II-Leistungen sich das Kostenvolumen verdoppeln würde.
  5. Wie ist die Regelung bei "Hartz IV"- Empfängern und bei Sozialhilfe-Empfängern bei Kosten für eintägige Schulausflüge?
    Antwort der Verwaltung:Die ARGE hat hierzu mitgeteilt, dass der laufende tägliche lebensnotwendige Bedarf durch die sogenannten Regelleistungen laut Gesetzgeber abgedeckt ist. Das sind pauschalisierte Beträge, die insbesondere für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens (z. B. öffentliche Verkehrsmittel) und Beziehungen zur Umwelt und Teilnahme am kulturellen Leben (Eintritt, Veranstaltungen, Konzerte etc.) gedacht sind.

    Es gibt nur wenige sogenannte einmalige Beihilfen, die ergänzend zu den laufenden Regelleistungen gewährt werden. Diese sind wortgleich in § 23 Abs. 3 SGB II für ALG II-Empfänger und in § 31 Abs. 1 SGB XII für Empfänger der Grundsicherung vom Sozialamt geregelt.

    Das sind einmalige Beihilfe für
    - Erstausstattungen für Wohnung einschl. Haushaltsgeräte
    - Erstausstattungen für Bekleidung einschl. bei Schwangerschaft und Geburt
    - mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.

    Daraus folgt, dass eintägige Klassenfahrten aus den Regelleistungen zu finanzieren sind. Dies gilt im Übrigen auch für die zuvor angesprochenen Lernmittel.

  6. Wie verhält es sich bei mehrtägigen Schulausflügen?
    Antwort der Verwaltung:Die ARGE hat hierzu mitgeteilt, dass mehrtägige Klassenfahrten durch zusätzliche einmalige Leistungen vom Sozialamt nach SGB XII und die ARGE nach SGB II finanziert werden. Diese Hilfe kommt beim Sozialamt selten vor, da dort Grundsicherung für Leute ab Vollendung des 65. Lebensjahres und für Erwerbsunfähige unter 65 Jahren gewährt wird und dieser Personenkreis kaum schulpflichtige Kinder hat.
    Die ARGE bestreitet die einmaligen Beihilfen aus kommunalen Mitteln und nicht aus Bundesmitteln.

  7. Liegen Erkenntnisse vor, wie sich andere Kommunen in NRW verhalten? Wenn ja - welche?
    Antwort der Verwaltung:Die Stadt Kreuztal ist die einzige Kommune im Kreisgebiet, die eine Ausdehnung des Empfängerkreises beschlossen hat. Über Beschlüsse anderer Kommunen in NRW liegen keine Erkenntnisse vor.

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