Siegen, 14. November 2006

Anfrage gemäß § 8 (5) der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Siegen zur nächsten Sitzung des Kulturausschusses
Reguläre Plakatierungsmöglichkeiten für nicht-kommerzielle Kulturveranstalter

Sehr geehrte Frau Dittert,

unsere Stadt zeichnet sich durch ein reichhaltiges Kulturleben aus. Neben kommerziellen Veranstaltern sowie nicht auf finanziellen Gewinn ausgerichteten Kultureinrichtungen tragen dazu auch „freie“ Kulturinitiativen und -vereine bei.
Viele der Veranstalter von Kulturangeboten versuchen, durch ihnen als geeignet erscheinende Werbemittel – hier: Plakate unterschiedlichen Formats – die Bürgerinnen und Bürger auf ihr Angebot aufmerksam zu machen. Nach unserer Beobachtung kommt es dabei immer wieder zu nicht genehmigten Plakatierungen, wodurch die gewünschte Aufmerksamkeit für die jeweils beworbene Veranstaltung oder Einrichtung wohl kaum gewonnen werden kann. Insgesamt wird so das differenzierte Kulturleben der Stadt Siegen in der Öffentlichkeit nur unzureichend kommuniziert.


Wir bitten daher um Beantwortung der folgenden Anfrage:

  1. An welchen Orten und in welcher Form bestehen im Stadtgebiet kostengünstige bzw. kostenfreie Möglichkeiten für städtische, nicht-kommerzielle und „freie“ Kulturinitiativen und -vereine, die sich aufwändige Werbemittel nicht leisten können, durch Plakatanschläge auf sich und ihre Veranstaltungen hinzuweisen?
  2. Welche Werbeanlagen können – ggf. in Zusammenarbeit mit der Deutschen Städte-Reklame GmbH bzw. Deutsche Städte-Medien GmbH – geschaffen werden, um den in Frage 1 angeführten Kulturanbietern weitere kostengünstige bzw. kostenfreie Plakatierungsmöglichkeiten zu geben bzw. – falls Frage 1 verneint werden muss – diese überhaupt erst herzustellen?
  3. Bestehen Kontrollmöglichkeiten solcher exklusiver Werbeanlagen im Hinblick auf Einhaltung ihrer Widmung und sachgerechte Benutzung?

zur Antwort der Verwaltung

Grüne Geschäftsstelle

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