Siegen, 11.01.2006


Antrag nach § 9 GO des Rates der Stadt Siegen zur Sitzung des Ausschuss für Umwelt Landschaftspflege und Energie am 19.01.2006

Betreff Gehölzbeseitigung am Alche-Bach, Gewerbegebiet Numbach im Bereich der Gewerbebetriebe MAN und EZET

Sehr geehrte Frau Strunk,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Siegen bittet hiermit darum, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie aufzunehmen.


Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umstände der Beseitigung des Baumbestandes am Alche-Bach zwischen L562 und Gewerbegebiet Numbach zu klären sowie dem Ausschuß für Umwelt, Landschaftspflege und Energie zu berichten,

  1. warum der Baumgehölzbestand am Bach beseitigt wurde,
  2. ob es sich bei dem zum Teil beseitigten Gehölz ursprünglich um eine Ausgleichsmaßnahme gehandelt hat,
  3. wenn ja, ob es sich demgemäß bei der durchgeführten Maßnahme um einen Eingriff gemäß Landschaftsgesetzt handelt,
  4. ob die Bäume im beseitigten Bestand dem Schutz der Baumschutzsatzung der Stadt Siegen unterlagen,
  5. wenn ja, ob es sich demnach bei der Beseitigung des Baumbestandes um einen Verstoß gegen die Vorgaben der Baumschutzsatzung handelt,
  6. wer für die Pflege des Gehölzbestandes zuständig ist,
  7. wer für die Beseitigung des Gehölzbestandes verantwortlich zeichnet.


Begründung

Nach einer Renovierung der straßenzugewandten Gebäudeseiten des Gewerbebetriebe MAN im Gewerbegebiet Numbach erfolgte entlang des Betriebsgeländes die völlige Beseitigung des auf der steilen Uferböschung am Gewässer stockenden Baumgehölzes. Auch an der straßenseitigen Gewässer-Uferböschung wurden mehr Gehölze beseitigt, als in den Vorjahren zur Sicherung des Kreuzungsverkehrs üblich und nötig war.

Das etwa 30-jährige sekundäre, aber standortgemäße und relativ artenreiche Baumgehölz aus Weiden und Erlen sowie diversen Straucharten wurde nach dem Ausbau der L562 und der Kanalisierung des Alchebaches gepflanzt und konnte sich seitdem relativ naturgemäß entwickeln. Es war vertikal weitgehend naturgemäß strukturiert und erfüllte zunehmend wichtige landschaftsökologische Funktionen (Stichworte: Gewässer-Biotopverbund, Gewässer-Ufersicherung).

Die völlige Beseitigung eines derart hochwertigen Ersatzbiotopes mit allen seinen Strukturelementen ist unfachgerecht und keine gängige Pflegemaßnahme. Im gesamten Abschnitt wurden die Biotopfunktionen völlig zerstört.

In diesem Zusamenhang halten wir eine Klärung der Zuständigkeit und Verantwortung zugunsten einer zukünftig naturschutzrechtlich und naturschutzfachlich korrekten und funktionell angepassten Verfahrensweise für notwendig.

Ergebnis der Beratung im Ausschuss: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt, dass die Baumkommission mit der Gehölzbeseitigung befasst wird.

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