Siegen, 20.05.2005

Antrag zur Sitzung des Rates am 04.05.2005 gem. § 9 Geschäftsordnung des Rates der Stadt Siegen
Sitzungsgelder für die Teilnahme an den Sitzungen der Sparkasse:
Verwaltungsrat, Kreditausschuss, Bilanzprüfungsausschuss


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 04.05.2005 zu setzen:


Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Siegen spricht sich für eine Rücknahme der laut Protokoll der Zweckverbandsversammlung vom 10.12.2003 vorgenommenen Erhöhung der Aufwandsentschädigung in den Gremien der Sparkasse Siegen (Verwaltungsrat, Kreditausschuss, Bilanzprüfungsausschuss) aus.


Begründung
In der Niederschrift der Sitzung der Verbandsversammlung vom 10.12.2003 heißt es: „Die  Zweckverbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 04.12.1986 unter Punkt 5 der damaligen Tagesordnung einen Beschluss über die automatische Anpassung des Sitzungsgeldes gefasst. Nachdem die zugrunde liegende Bezugsgröße nunmehr entsprechend angehoben wurde beträgt das Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen der Zweckverbandsversammlungen ab sofort 200 €.“

Es ist davon auszugehen, dass es sich bei der hier „zugrunde liegenden Bezugsgröße“ um die Beschlussfassung des Verwaltungsrates auf der Grundlage des § 21 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen über die Höhe der Sitzungsgelder des Verwaltungsrates, des Kreditausschusses und des Bilanzprüfungsausschuss handelt.

Die in der Niederschrift genannte „automatische Anpassung“ beinhaltet
 bekanntermaßen, dass das Sitzungsgeld der Zweckverbandsversammlung „automatisch“ die Hälfte des Sitzungsgeldes des Verwaltungsrates bedeutet.  Aufgrund dieser Protokolle (Sitzung der Zweckverbandsversammlung 04.12. 1986 und Sitzung der Verbandsversammlung vom 10.12.2003) ist davon auszugehen, dass das Sitzungsgeld für den Verwaltungsrat, den Kreditausschuss und den Bilanzprüfungsausschuss 400 € pro Sitzung beträgt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vertritt die Auffassung, dass die Höhe dieser Sitzungsgelder dem Aufwand nicht entsprechen und empfiehlt daher analog der  Rücknahme der Sitzungsgelderhöhung bei der Zweckverbandsversammlung in diesen Gremien ebenfalls zu dem alten Betrag des Sitzungsgeldes von 220 €  zurückzukehren.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Meinung, dass nur eine umfassende Offenheit und Transparenz über Aufwandsentschädigungen auch in Gremien, die dem Bereich der öffentlichen Hand zuzurechnen sind, der richtige Weg sind , um Misstrauen zu begegnen und verloren gegangenes Vertrauen in die politischen Institutionen zurückzugewinnen.

In Bezug auf die Sitzungsgelder des Verwaltungsrates kann aufgrund des derzeit gültigen Sparkassengesetzes NRW keine Bindung an die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse durch den Rat der Stadt ausgesprochen werden.

Es bleibt dem Rat jedoch unbenommen, eine eigene politische Auffassung in dieser Frage zu artikulieren.

Insgesamt ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Auffassung, dass die Sitzungsgelder in den Gremien der Sparkasse in Bezug auf den Aufwand und die mit der Sitzung verbundene Vorbereitung sowie die zu übernehmende Verantwortung mit den Gremien des Rates der Stadt Siegen und seiner Fachausschüsse vergleichbar sein muss. Eine unverhältnismäßige Abweichung ist nicht geboten.


Beratunsgergebnis
mehrheitlich dagegen bei Ja-Stimmen von Bd.90/Die Grünen

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