Siegen, den 27.08.2004

Anfrage zur Sitzung des HFA am 01.09.2004
Bolzplatz oberhalb der Wichernstraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stötzel,

die Zweckentfremdung und Beschädigung des Bolzplatzes oberhalb des Jung-Stilling-Krankenhauses an der Wichernstraße war in den vergangenen Wochen Gegenstand der Berichterstattung in den Medien, aber auch Thema  besorgter und empörter Anfragen vieler Siegener Bürger. Zur Aufklärung dieser Vorkommnisse bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Weshalb hat die Verwaltung genehmigt bzw. zugelassen, dass der Bolzplatz zur Lagerung von Baumaterialien, zum Abstellen von Baumaschinen usw. zweckentfremdet wird?
  2. Wann wird der Bolzplatz spätestens wieder zu seinem eigentlichen Zweck uneingeschränkt nutzbar sein (bitte genaues Datum angeben)?
  3. Wer trägt die Kosten für die Wiederherrichtung des Bolzplatzes?
  4. Den Medien war zu entnehmen, dass ein sogenannter „Nordic Walking Weg“ über den Bolzplatz geführt wird. Ist dies mit einer weiteren Nutzung als Bolzplatz vereinbar? Wer hat dies beschlossen?
  5. Zu welchem Zweck wurde der talseitige Gehölzstreifen entlang des Bolzplatzes beseitigt? Wer hat diese Maßnahme angeordnet, genehmigt, durchgeführt und finanziert?
  6. Wird ein Ballfangzaum talseitig aufgestellt, um diesen Platz weiterhin nutzen zu können? Wer trägt die Kosten?
  7. Weshalb wurden die zuständigen Ausschüsse nicht im vorhinein informiert?
  8. Welche disziplinarischen bzw. vergaberechtlichen Folgen werden diese Vorkommnisse (Be-schädigung und Zweckentfremdung des Bolzplatzes, Beseitigung des Gehölzstreifens) für die Verantwortlichen haben?


Antwort der Verwaltung (in gekürzter Form):
Es bestand eine klare Absprache mit dem Bauherren, auf dem Bolzplatz keinerlei Bauaktivitäten vorzunehmen. Die bauausführende Firma hat das Ablagern von Baumaterialien eigenmächtig entgegen der Absprache vorgenommen. Der Bolzplatz ist seit dem 19.08.04 nach Herrichtung durch die Baufirma wieder bespielbar (Kostenübernahme durch die Firma).
Der sog. Nordic-Walking-Weg wird am Bolzplatz zum Wald hin vorbeigeführt, so dass die Nutzung des Platzes nicht beeinträchtigt wird.
Der talseitige Gehölzstreifen wurde auf einer Länge von 6-8 m beseitigt, um dort eine neue Zufahrt zum Bolzplatz bauen zu  können.
Ein Ballfangzaun ist nicht vorgesehen, da ein Teil des Bolzplatzes wie bisher als Holzlagerplatz und Hubschrauberlandeplatz für Waldkalkungen genutzt werden soll. Dies entsprach auch dem vor ca. 25 Jahren festgelegten Bestimmungszweck des Geländes, ohne eine ständige Bespielbarkeit zu gewährleisten. Ein Ballfangzaun würde im übrigen die Mehrfachnutzung des Platzes beeinträchtigen.
Die entsprechenden Grundstücksverträge sind in den zuständigen Ausschüssen so beschlossen worden. Disziplinarische oder vergaberechtliche Folgen für städtische Bedienstete entfallen, da diese nicht an den baulichen Eingriffen beteiligt waren.

Zum Thema "Mehrfachnutzung":
Der Nutzen des Platzes wird ohne den Ballfangzaun nicht beeinträchtigt. Seit Bestehen des Platzes sei eine Mehrfachnutzung üblich. Zudem sei die Platzfläche größer, als bei normalen Bolzplätzen. Bei einer anderen Aufstellung der Tore müsste das Fußballspielen ohne Probleme möglich sein. Zudem: Bolzplätze sind für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre eingerichtet. Die anderweitige Nutzung wird verwaltungsseitig lediglich toleriert.

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