Siegen, 11.06.2002

Anfrage zur Sitzung  des Rates der Stadt Siegen am 19.6.2002
Sonderpädagogische Fördergruppen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

in den Sitzungen am 04.06.2002 und 05.06.2002 haben sich Schul- und Haupt-ausschuss gegen die Einführung einer sonderpädagogischen Fördergruppe an einer weiterführenden Schule in der Stadt Siegen ausgesprochen. In den Wortbeiträgen der CDU - Vertreter wurde vor allem angezweifelt, dass die angestrebte Beschulung von behinderten und  nicht behinderten Kindern sinnvoll sei. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Gibt es in anderen Kommunen in Nordrhein - Westfalen sonderpädagogische Fördergruppen für behinderte und nicht behinderte Kinder an weiterführenden Schulen? Wenn ja, welche Kommunen sind dies? Welche Erfahrungen wurden dort mit der integrativen Beschulung gemacht?
Antwort der Verwaltung in gekürzter Form: Zur Zeit gibt es sonderpädagogische Fördergruppen im südwestfälischen Raum an der Hauptschule Olpe und an der Hauptschule Buschhütten, die beide sehr gut arbeiten, und vom kommenden Schuljahr an an der Hauptschule Wenden.

2. Wer entscheidet im Kreis Siegen - Wittgenstein welche Kinder für eine sonderpädagogische Fördergruppe in Frage kommen? Nach welchen Kriterien wird eine solche Entscheidung getroffen? Wie bedeutsam ist in diesem Kontext das Kindeswohl? Wie fiel die Bewertung im Falle der nun  für den gemeinsamen Unterricht vorgesehenen Kinder aus?
Antwort:Entscheidungsträger ist das Schulamt für den Kreis Siegen-Wittgenstein.
Das entscheidende Kriterium ist, dass dort dem individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf des einzelnen Kindes entsprochen werden kann. Es muss ein entspre-chender Antrag der Eltern auf integrative Beschulung in der Sekundarstufe 1 vorliegen, dann folgt eine Einzelfallentscheidung.
Das Kindeswohl hat sowohl für Eltern als auch für das Schulamt einen sehr hohen Stellenwert. Vorrangig ist der Anspruch des Kindes auf eine seinem Bedarf entspre-chende sonderpädagogische Förderung.
Bei allen in Betracht kommenden Kindern hat die Einzelfallprüfung ergeben, dass die sonderpädagogische Fördergruppe der geeignete Förderort ist.

3. Welche Position hat der Schulrat im konkreten Fall eingenommen? Wie lauten die Gründe?
Antwort:Der Schulrat hat in allen Gesprächen erkennen lassen, dass er die Einrichtung einer sonderpädagogischen Fördergruppe im Bereich der Stadt Siegen sehr befürwortet, da er die Fortsetzung der im Primarbereich sehr erfolgreichen Beschulung im Gemeinsa-men Unterricht für fortsetzenswert hält. Gründe hierfür sind u.a.: Das (Grund)recht der Eltern und Kinder auf Integration und somit auch auf integrative Beschulung, die sehr erfolgreiche, langjährige Integration in der Grundschule, die bisherige Entwicklung der integrativ beschulten Kinder, der soziale Effekt bzw. Nutzen für alle (!) Kinder.

4. Warum liegt bis heute keine Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Stadt Siegen  vor? Wurde er mit der vorliegenden Vorlage befasst? Wie bewertet der Behindertenbeauftragte das Anliegen, in Siegen eine sonderpädagogische Fördergruppe einzurichten?
Antwort: Eine Stellungnahme zur vorliegenden Vorlage war nicht gesondert vorgesehen; an der Einladung zur Beratung im Schulausschuss konnte wegen anderer Termine kein Ver-treter der Behindertenbeauftragten folgen. 

Beratungsergebnis:
Der Rat der Stadt Siegen beschließt, von der Einrichtung einer sonderpädagogischen Fördergruppe an einer unter der Trägerschaft der Stadt Siegen stehenden allgemeinbil-denden Schule zum Schuljahresbeginn 02/03 abzusehen. (Mehrheitlich dafür, 32 Stim-men dafür, 18 Stimmen dagegen (SPD, Grüne), 4 Enthaltungen.)

Die Verwaltung prüft die Voraussetzungen für die Einrichtung einer sozialpädagogi-schen Fördergruppe an der Hauptschule Winchenbach und an der Hauptschule Haardter Berg zum Schuljahresbeginn 02/03 und legt die Ergebnisse kurzfristig dem Schulausschuss zur Beratung vor. (Einstimmig dafür, 0 Enthaltungen)

Für den Fall, dass die Einrichtung einer sonderpädagogischen Fördergruppe an der Hauptschule Winchenbach oder Hauptschule Haardter Berg nicht möglich ist, wird die Option für den Standort Peter-Paul-Rubens-Gymnasium offengehalten. (Mehrheitlich dagegen, 18 Stimmen dafür (SPD, Grüne), 0 Enthaltungen.)

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