Anfrage zur Sitzung des Haupt und Finanzausschusses der Stadt Siegen am 11.03.2020
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
das Arbeiten von Zuhause wird immer beliebter. Es bietet eine flexible Möglichkeit, Familie, Pflege und Beruf miteinander zu vereinbaren und stellt oft für Menschen mit Behinderungen eine Möglichkeit zur Berufstätigkeit dar. Bezugnehmend auf die „Dienstvereinbarung über die Einrichtung von Arbeitsplätzen für Heimarbeit (Home-Office) bei der Stadtverwaltung“ von 2015 fragen wir:
- Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben seitdem (2015) eine Heimarbeit in Anspruch genommen? In welchen Abteilungen bzw. für welche Positionen wird Heimarbeit beantragt und umgesetzt?
Im Jahre 2011 wurde erstmals eine Dienstvereinbarung über die Einrichtung von Arbeitsplätzen für Heimarbeit bei der Stadtverwaltung Siegen geschlossen. Ursprünglich gab es keine
Ausschlusskriterien für die Einrichtung von Heimarbeitsplätzen. Nachdem einige Beschäftigte einen Heimarbeitsplatz beantragt hatten bzw. beantragen wollten, um Fahrzeiten von der Wohnung zur Arbeitsstelle einzusparen, wurden 2015 die Kriterien für eine Genehmigung
der Heimarbeit in Abstimmung mit dem Personalrat neu definiert. Die Genehmigung von Heimarbeit beschränkt sich seitdem auf die Förderung von Familie und Beruf, sprich die Kinderbetreuung, bzw. zur Pflege von Angehörigen. Ausnahmen sind hiervon, z.B. aus gesundheitlichen
Gründen, möglich. Seit 2011 wurden 26 Anträge auf Einrichtung eines Heimarbeitsplatzes gestellt. 20 Anträgen auf Einrichtung eines Heimarbeitsplatzes wurde entsprochen. Bei 15 Beschäftigten erfolgte die Genehmigung wegen Kinderbetreuung, bei 3 Beschäftigten wegen Pflege von Angehörigen
und bei 2 Beschäftigten aus gesundheitlichen Gründen. Heimarbeit wurde 16 Frauen und 4 Männern bewilligt. Heimarbeitsplätze sind in allen 5 Geschäftsbereichen genehmigt worden. Einer Abteilungsleiterin wurde ein Heimarbeitsplatz eingerichtet. Ansonsten handelt es sich um Sachbearbeiterinnen
und Sachbearbeiter in einer Spanne von Entgeltgruppe 6 bis 14 TVöD, überwiegend aber von Beschäftigten in der Entgeltgruppe 9. - Wurden Anträge abgelehnt? Wie viele und aus welchen Gründen?
4 Anträge wurden abgelehnt und 2 Anträge wurden wieder zurückgezogen. 2 Anträge wurden mit der Einsparung von Wegezeiten zum Arbeitsplatz begründet. Diesen Anträgen sowie 2 weiteren Anträgen konnte wegen des Erfordernisses der Präsenz in der Abteilung bzw. der Arbeitsgruppe nicht entsprochen werden. 2 weitere Anträge wurden zurückgezogen, weil
sich die familiäre bzw. dienstliche Situation kurze Zeit später verändert hatte. - Wie hoch schätzt die Verwaltung das Potenzial ein, wie viele Stellen könnten prinzipiell in Home-Office umgewandelt werden?
Eine zahlgenaue Einschätzung ist nicht möglich, da verschiedene Faktoren zusammen kommen, die im Vorfeld nicht immer bekannt sind. Denn neben den Voraussetzungen, die aus der Dienstvereinbarung heraus erfüllt werden müssen, kommen auch räumliche und technische
Ansprüche an einen Heimarbeitsplatz hinzu. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass überall dort, wo nicht täglich Kundenverkehr gewährleistet sein muss und nicht täglich Fixtermine im Rathaus stattfinden sowie eine Leistungskontrolle für die Führungskräfte anhand von
erreichbaren Zielen möglich ist, auch Homeoffice eingerichtet werden kann. - Wie müssen Home-Office Arbeitsplätze ausgestattet sein? Welche Kosten entstehen der Stadt Siegen bei der Einrichtung eines Arbeitsplatzes und insgesamt für die Bereitstellung von Arbeitsmittelnfür Heimarbeitsplätze?
Die Beschäftigten haben den Heimarbeitsplatz grundsätzlich selbst mit Büromöbeln auszustatten. Der in der Wohnung vorgesehene Raum muss für einen dauernden Aufenthalt zugelassen und für die Aufgabenerledigung geeignet sein. Der Arbeitsplatz muss den ergonomischen
Erfordernissen entsprechen. Die Stadt Siegen gewährt bei der erstmaligen Ausstattung des Heimarbeitsplatzes einen Zuschuss in Höhe von bis zu 250 €. Die Stadt Siegen stellt das notwendige Büromaterial und trägt bei Bedarf die Kosten für weitere Arbeitsmittel einschließlich
eventuell notwendiger Reparatur- und Wartungsarbeiten an den zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenständen. Vor und während der Einrichtung des Heimarbeitsplatzes werden Personalrat, Datenschutzbeauftragter und die Fachkraft für Arbeitssicherheit
beteiligt. Die nach der Dienstvereinbarung Heimarbeit bereitgestellten IT-Arbeitsplätze sind nahezu identisch mit einem Arbeitsplatz im Büro und beinhalten PC, Bildschirm, Anlagentelefon mit interner Durchwahl und VPN-Router. Auch die Softwareausstattung ist in aller Regel identisch
mit dem Büro-PC. Für die Beschäftigten mit Home-Office werden also zwei IT-Arbeitsplätze gleichzeitig bereitgestellt. Laut überörtlicher Prüfung der GPA NRW der Informationstechnik der Stadt Siegen liegen die
Kosten für einen IT-Arbeitsplatz bei etwa 4.000 Euro pro Jahr. Bei den Heimarbeitsplätzen ist es aus Sicht der Verwaltung gerechtfertigt, mindestens diesen Betrag anzusetzen. Der tatsächliche Aufwand dürfte eher höher als bei einem Standard-Büroarbeitsplatz in einem Verwaltungsgebäude
sein. Dies bezieht sich nur auf Kosten der IT. Weitere Arbeitsmittel, Aufwände der Personalabteilung, des Sicherheitsingenieurs wären ggf. zu ergänzen.