Fuß- und/oder Radwege entlang der Sieg und Ferndorf

Antrag zur Sitzung des Rates am 02. Mai 2018

Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt
Die Uferbereiche der Gewässer in Siegen sind wo möglich öffentlich zugängig zu machen bzw. deren Zugänglichkeit zu erhalten. Angestrebt werden – soweit technisch möglich und naturschutzfachlich unbedenklich – durchgängige Fuß- und/oder Radwege entlang der Sieg und Ferndorf. Dies Ziel ist insbesondere beim Verkauf und bei Möglichkeiten zum Ankauf von Grundstücken, beim Aufstellen von Bebauungsplänen und bei Baugenehmigungen zu beachten.

Begründung
Attraktiv gestaltete, erlebbare und möglichst auch begehbare Flußufer sind ein bedeutender Beitrag für ein gelungenes und attraktives Stadtbild. Sie steigern die touristische Attraktivität unserer Stadt. Daher ist es erstrebenswert die städtischen Gewässer zu schützen und zu erhalten. Die Erleb- und Begehbarkeit unserer Flussufer ist ein wichtiger Baustein für unsere Lebensqualität. Wir betrachten diesen Beschluss als eine wichtige und zukunftsweisende Rahmensetzung für die Entwicklung unserer Stadt. Dabei ist uns klar, dass eine umfangreiche Realisierung von Flussuferwegen nur langfristig gelingen kann.

Beschlussfassung im Rat
58 Stimmen dafür, 1 dagegen, 1 Enthaltung

Grüne Geschäftsstelle

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