SPD-Fraktion           
im Rat der Stadt Siegen

Fr. Bd. 90/DIE GRÜNEN         
im Rat der Stadt Siegen

UWG-Fraktion
im Rat der Stadt Siegen

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Siegen am 10.02.2010

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mues,

der Rat der Stadt Siegen hat am 25.03.2009 eine Reihe von Beschlüssen zum Haushalt 2009 gefasst.

Wir bitten Sie deshalb, den Tagesordnungspunkt "Umsetzung der Ratsentscheidungen vom 25.03.2009" in die Tagesordnung der Ratsitzung am 10.02.2010 aufzunehmen.

Unter diesem Tagesordnungspunkt möchten wir erfahren, ob und wie diese Beschlüsse umgesetzt worden sind.

Bei allen Beschlüssen bitten wir um Auskunft, wie viel Geld 2009 tatsächlich verausgabt wurde, welche Beträge ggf. in 2010 übertragen werden und welche Ansätze in 2010 vorgesehen sind.

Wir bitten Sie bei der Darstellung u.a. die aufgeführten Fragen zu beantworten.

Zunächst aber, um der besseren Übersicht willen, führen wir die Entscheidungen des Rates vom 25.3.2009  auf, die nach unserem Kenntnisstand umgesetzt sind bzw. bei denen wir derzeit keinen weiteren Nachfrage- und Erörterungsbedarf sehen. Wir bitten Sie aber auch hier, die verausgabten Mittel 2009 und ggf. die beabsichtigte Mittelübertragung darzustellen:

  1. Erhöhung der Beitragsbefreiungsgrenze in Kindertagesstätten und Ganztagsschulen sowie die Bereitstellung eines kostenlosen Mittagessens
  2. Unterstützung von kleinen Offenen Ganztagsgrundschulen
  3. Energiegenossenschaft "BEG-SW Bürgerenergiegenossenschaft eG"
  4. Produktsachkonto "interkulturelle Wochen"
  5. Einführung eines pädagogischen Umweltpreises

Nachfrage- und Erörterungsbedarf besteht bei nachfolgenden Beschlüssen:

1. Beschluss

Der Rat der Stadt Siegen beschließt:

1. Zur Anlage II "Mehrstellen"
a)    Die 1,0 Mehrstelle "Sachbearbeiter/in Organisation" wird nicht eingerichtet.
b)    Die 0,269 Mehrstelle "Sachbearbeiter/in Hallenverwaltung" wird entgegen des Beschlusses des Ausschusses für Personal, Organisation und Frauengleichstellung wie in der Verwaltungsvorlage vorgesehen eingerichtet.
c)    Die Aufhebung der Befristung für die 1,0 Stelle "Sozialarbeiter/in Aufgaben nach dem Kinderbildungsgesetz" wird abgelehnt.
d)    Die Befristung der 0,5 Stellen im Fachbereich 6 "Sachbearbeiter/in Öffentlichkeitsarbeit Feuerwehr" wird um ein weiteres Jahr verlängert.
e)    Eine zusätzliche Mehrstelle im Fachbereich 2 mit 1,0 Stellenanteilen "Sachbearbeiter/in technische Gebäudewirtschaft" befristet für 3 Jahre wird eingerichtet.
f)    Eine zusätzliche Mehrstelle im Fachbereich 5 mit 1,0 Stellenanteilen "Streetworker/in" wird eingerichtet.
g)    Eine zusätzliche Mehrstelle im Fachbereich 5 mit 0,5 Stellenanteilen "Sachbearbeiter/in Mitgliedschaft im Städtebündnis gegen Rassismus" wird befristet für 3 Jahre eingerichtet.
h)    Eine zusätzliche Mehrstelle im Fachbereich 6 mit 1,0 Stellenanteilen "Mitarbeiter/in City-Service-Team" wird eingerichtet. Zur Finanzierung wird die Stelle Nr. 04080001381 gestrichen.
i)    Eine zusätzliche Mehrstelle im Fachbereich 7 mit 1,0 Stellenanteilen "Sachbearbeiter/in Stadtplanung" wird eingerichtet.
j)    Eine zusätzliche Mehrstelle im Fachbereich 7 mit 1,0 Stellenanteilen "Sachbearbeiter/in Bauen und Wohnen im Bestand" wird befristet für 4 Jahre eingerichtet.

2. Zur Anlage IV "Stellenumwandlungen"
a)    Die Stelle 04070000010 (Fachbereichsleiter/in 7) wird nicht umgewandelt.
b)    Die Stelle 02050000010 (Fachbereichsleiter/in 5) wird nicht umgewandelt.

3. Die im Zuge der Haushaltplanberatungen 2008 beschlossenen Personalmaßnahmen, die bisher noch nicht abgeschlossen oder noch nicht umgesetzt wurden, werden - unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungsanträge zum Stellenplan 2009 - unverzüglich umgesetzt.

Frage zum 1. Beschluss:
Wurden die Vorgaben 1a - j und 2 a - b so umgesetzt, wie sie der Rat der Stadt Siegen beschlossen hat? Wir bitten hier um eine punktgenaue Auskunft.

2. Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, unter der Überschrift "Förderung des Bauens und Wohnens im Bestand" folgende Maßnahmen umzusetzen:

  1. Erstellung eines Leerstandskatasters von Wohnraum im Bereich der Stadt Siegen.
  2. Erarbeitung von Richtlinien für ein einkommens- und von der Zahl der Kinder abhängiges städtisches Förderprogramm zum Erwerb von leerstehenden Häusern, die älter als 30 Jahre sind, zum Zweck des selbstgenutzten Wohnens, spätestens zur Sitzung des Bauausschusses am 08.06.09. Das Ziel dabei ist, eine Finanzierungshilfe mittels eines städtischen Zuschusses zu gewähren, um Leerstände im Stadtgebiet zu vermeiden und Siegen attraktiv für Familien zu machen. Der Zuschuss soll mindestens 2500 € betragen und erhöht sich pro Kind um weitere 2500 €. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 10.000 €. Der Zuschuss wird nur ausgezahlt, wenn das Jahresbruttoeinkommen der Familie geringer als 40.000 € ist. Der Zuschuss muss zurückerstattet werden, falls das Haus innerhalb von 10 Jahren weiterveräußert wird. Die Ansprüche der Stadt Siegen sind durch die Eintragung einer Hypothek zu sichern.
  3. Erarbeitung von Richtlinien für ein städtisches Förderprogramm zur energetischen Sanierung selbstgenutzten Wohneigentums spätestens zur Sitzung des Bauausschusses am 08.06.09, wobei eine Prüfung der überregionalen Förderprogramme erfolgen muss.

Der Rat der Stadt Siegen stellt für die Finanzierung der beiden o.g. städtischen Förderprogramme jeweils 150.000 €, also in Summe 300.000 €, im Haushalt 2009 bereit.

Fragen zum 2. Beschluss:

  1. Wurde inzwischen ein Leerstandskataster erstellt? Wann wird es den Ausschüssen und dem Rat vorgelegt?
  2. Gibt es detaillierten Nachbesserungsbedarf an den Richtlinien der Förder-programme?


3. Beschluss

Im Haushaltsplan 2009 werden insgesamt 150.000 € verteilt auf die Produkte
-    Grundschulen         (003001002)
-    Hauptschulen         (003001003)
-    Realschulen         (003001004)
-    Weiterbildungskolleg     (003001005)
-    Gymnasien         (003001006)
-    Förderschulen         (003001007)
-    Gesamtschulen     (003001008)
aus den bestehenden Bauunterhaltungsmitteln zweckgebunden für die Renovierung und Sanierung von Klassenräumen an Siegener Schulen festgeschrieben.

Fragen zum 3. Beschluss:

  1. Wie viele Klassenräume an welchen Schulen wurden durch die Bereitstellung der Mittel zusätzlich renoviert und saniert?
  2. Wie viel Geld wurde hier je Maßnahme konkret verausgabt?


4. Beschluss

Die Mittel zur Dorferneuerung werden um 75 T€ bei gleichzeitiger Anpassung und Konkretisierung der Rahmenbedingungen aufgestockt. In die Erarbeitung der Rahmendbedingungen sind Anregungen der Heimatvereine und der auf diesem Gebiet aktiven sonstigen Vereine, wie z.B. der Arbeitskreis Dorferneuerung Langenholdinghausen Gelegenheit zur Unterbreitung von Vorschlägen gegeben werden und soweit als möglich zu berücksichtigen. Die bereits durchgeführten Dorferneuerungskonzepte sind weiter zu entwickeln. Zur Gewährleistung des Mittelabflusses in 2009 sollen der Entwurf für die Entwicklung der Rahmenbedingungen bis zur Sommerpause dem Rat zu Beschlussfassung vorgelegt werden.

Fragen zum 4. Beschluss:

  1. Wurden die Rahmenbedingungen überarbeitet? Wurden dazu Anregungen der Heimatvereine und anderer Vereine eingeholt?
  2. Warum wurden die geänderten Rahmenbedingungen bis zum Sommer 2009 nicht zur Beschlussfassung vorgelegt?
  3. Welche konkreten Maßnahmen wurden mit den zusätzlich bereitgestellten Mitteln konkret durchgeführt (Auflistung inkl. der jeweiligen Kosten)?


5. Beschluss

Für die Untersuchung und Durchführung von Maßnahmen zur Reduzierung der Eingangsgeschwindigkeit von Kraftfahrzeugen in die überwiegend ländlich strukturierten Ortsteile, z.B. durch Fahrbahnverengungen bzw. durch die Errichtung von Anlagen zur visuellen Anzeige der Geschwindigkeit, Baumtore o.ä. werden 100.000 Euro in den Haushalt eingestellt.

Fragen zum 5. Beschluss:

  1. Welche Maßnahmen zur Untersuchung und Durchführung von Maßnahmen zur Reduzierung der Eingangsgeschwindigkeit  wurden konkret aufgrund der zusätzlich bereitgestellten Mittel veranlasst?
  2. Welche Erfahrungen wurden bislang gemacht und welche konzeptionellen Überlegungen gibt es für 2010?


6. Beschluss

Die bereits personell vollzogene Besetzung einer vierten Stelle im Außendienst des City-Service-Teams wird auch im Stellenplan vollzogen. Somit umfasst das City-Service-Team insgesamt 4 Außendienstkräfte sowie einen Streetworker.
Für den Außendienst des City-Service-Teams wird ein Kraftfahrzeug beschafft, welches nicht der allgemeinen Fahrbereitschaft zugeordnet ist. Die für die Beschaffung und den Betrieb erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € werden in den Haushalt eingestellt.

Fragen zum 6. Beschluss:

  1. Wann wurde die zusätzliche Stelle besetzt?
  2. Wurde sie anschließend ausschließlich im City Service Team eingesetzt? In welchen Bereichen konkret (Konzept, Tätigkeitsbericht)?


7. Beschluss

  1. Der Rat der Stadt Siegen beschließt die Einrichtung einer neuen Haushaltsstelle mit dem Titel "innerstädtisches Grünkonzept".
  2. Für das Erstellen des Grünkonzeptes werden 10.000 € zusätzlich im Haushalt eingestellt.

Fragen zum 7. Beschluss:

  1. Wurde inzwischen ein Grünkonzept erarbeitet?
  2. Wann wird das Konzept den städtischen Gremien vorgelegt?

 

8. Beschluss

Für Maßnahmen im Rahmen des Städtebündnisses gegen Rassismus unter Einbeziehung des städtischen Integrationsplanes wird eine zusätzliche halbe Stelle mit der Vergütungsstufe 9 TVÖD, befristet für 3 Jahre, im Fachbereich 5 eingerichtet.

Diese Stelle erhält für Maßnahmen in diesem Bereich eine finanzielle Ausstattung von 20 000 €.

Fragen zum 8. Beschluss:

  1. Warum wurde die Stelle bis heute nicht besetzt? Entsprach die Ausschreibung der vorgegebenen Vergütung?
  2. Wann wird die Besetzung endlich vorgenommen?
  3. Welche Maßnahmen im Rahmen des Städtebündnisses gegen Rassismus unter Einbeziehung des städtischen Integrationsplanes wurden 2009 durchgeführt?


9. Beschluss

Zur Verbesserung der Radwege-Infrastruktur in Siegen werden folgende Maßnahmen in den Haushalt 2009 eingestellt:
Siegufer-Radweg zwischen "Heeser Str." und "Am Siegufer" als Neuanlage des Geh/Radweges mit Verbreiterung auf 3 m:  150.000 €
Fahrradständer Siegerlandhalle: 10.000 €

Fragen zum 9. Beschluss:

  1. Wurde die Maßnahme Siegufer-Radweg in 2009 beplant und umgesetzt?
  2. Wurden die zusätzlichen Fahrradständer an der Siegerlandhalle angebracht?


10. Beschluss

Der Rat der Stadt Siegen bekräftigt den Ratsbeschluss vom 27.02.2009, die Ausbauquote für Kinder unter 3 Jahren im Kindergartenjahr 2009/2010 auf 18% auszubauen und die dafür erforderlichen Investitionsmittel umgehend einzustellen.

Der Rat der Stadt Siegen beschließt ferner - in Anpassung an die neuen gesetzlichen Vorgaben (Kinderförderungsgesetz) - für die kommenden Jahre bis zur Erreichung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr folgende Ausbauquoten:
01.08.2010    22% (Kindergartenjahr 2010/2011)
01.08.2011    26% (Kindergartenjahr 2011/2012)
01.08.2012    30% (Kindergartenjahr 2012/2013)
01.08.2013    35% (Kindergartenjahr 2013/2014)

Dabei wird der Anteil der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindergärten deutlich über der vom Land vorgesehenen Quote von 2/3 gegenüber der Kindertagespflege liegen. Dadurch ausfallende Landeszuschüsse sind mittelfristig im Haushalt der Stadt Siegen einzuplanen.

Der Kindertagesstättenbedarfsplanung ist entsprechend der Vorgabe anzupassen.

Fragen zum 10. Beschluss:

  1. Werden die vorgegebenen Quoten nach derzeitigem Sachstand gemäß den im Beschluss gemachten Vorgaben erreicht? Wenn nein, warum nicht? Welche Maßnahmen sind dafür noch erforderlich?
  2. Wurde die Bedarfsplanung angepasst?


11. Beschluss

In den Haushalt 2009 werden 30.000 € als Verfügungsmittel für die Fachstelle Klimaschutz eingestellt. Das Geld soll u.a. für die Öffentlichkeitsarbeit des Klimaschutzbeauftragten und für kleinere Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm der Stadt Siegen verwendet werden.

Der Rat der Stadt Siegen beschließt die Anhebung der Position "Veranstaltungen zum Umweltschutz" von 7.400 Euro auf 11.400 Euro.

Fragen zum 11. Beschluss:

  1. Für welche Maßnahmen wurde das bereitgestellte Geld konkret verausgabt?
  2. Welche zusätzlichen Maßnahmen wurden 2009 durchgeführt?
  3. Gibt es Restmittel und werden diese 2010 zusätzlich zur Verfügung stehen?


12. Beschluss

Zur Förderung von Maßnahmen werden zur Renovierung und Instandsetzung von Bürgerhäusern, Sportanlagen usw., die nicht im Haushalt stehen und nicht unter die aktuelle Förderstruktur des Bundes und der Länder fallen, zusätzlich 150 T€ in den Haushalt eingestellt.

Frage zum 12. Beschluss:
Für welche konkreten zusätzlichen Maßnahmen wurde das bereitgestellte Geld verausgabt? Bitte Auflistung mit konkreter Kostennennung.


13. Beschluss

In Vorbereitung eines Schüler-Jugendparlamentes werden 10 000 € in den Haushalt eingestellt. Die Verwaltung wird aufgefordert, hierfür ein Konzept zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei der Bearbeitung sind die Schulen und ihre Schülervertretungen sowie die Jugendverbände und deren Jugendvertretungen einzubinden.

Vor dem Hintergrund der in der letzten Ratsitzung völlig unzureichenden Antworten der Verwaltung fragen wir erneut:

Fragen zum 13. Beschluss:

  1. Wann wird dem Rat der Stadt Siegen ein entsprechendes Konzept vorgelegt?
  2. Wer ist für die entsprechende Konzeptentwicklung zuständig?
  3. Welche Gespräche haben mit den Schülervertretungen und den Jugendverbänden stattgefunden bzw. wann sind diese terminiert?


14. Beschluss

Die Positionen im Haushaltsplan "individuelle Förderung Jugendhilfeausschuss" (5318000) und "Individuelle Förderung des Ausschusses für Soziales, Familien- und Seniorenfragen" (5318001) werden um je 20.000 € angehoben.
Ziel dieser zusätzlich bereitgestellten Mittel ist es, insbesondere neue, bislang nicht geförderte Projekte finanziell zu unterstützen.

Fragen zum 14. Beschluss:

  1. Wurden die Fördermittel verausgabt?
  2. Welche Projekte konnten von den Mitteln zusätzlich gefördert werden?
  3. Wurden, wie u.a. von Frau Radermacher angeregt, etwaige Restmittel zur Minderung der Kürzungen bei den "Altanträgen" verwendet? Wenn nein, warum nicht?


Siegen, 27.01.2010

gez. Detlef Rujanski      Michael Groß                Günter Bertelmann
Fraktionsvorsitzender    Fraktionsvorsitzender    Fraktionsvorsitzender

Behandlung im Rat und Diskussion:

4. Anträge gem. § 9 der Geschäftsordnung
4.1 Umsetzung der Ratsentscheidungen vom 25.03.2009
Antrag der Fraktionen SPD; Bündnis 90/Die Grünen und UWG vom 27.01.2010

Erläuterung zum Verfahren:
Die Fragen werden von den zuständigen Geschäftsbereichsleitungen bzw. Fachverwaltungen beantwortet und sind den jeweiligen Diskussionsbeiträgen vorangestellt.

Zu Nr. 1 Stellenplan
Zunächst ist darauf zu verweisen, dass bereits in der Sitzung des Ausschusses für
Personal, Organisation und (seinerzeit) Frauengleichstellung am 18.06.2009 mit
Verwaltungsvorlage Nr. 2497/2009 vom 04.06.2009 über den seinerzeitigen Stand
der Umsetzung der Beschlüsse vom 25.03.2009 informiert wurde.
Insofern kann nunmehr in kurzer Form auf die einzelnen Punkte eingegangen
werden:

1.1 Anlage II „Mehrstellen“
a) Kein Ausführungsbedarf.
b) Befristet für den Zeitraum 01.04.2009 bis 31.12.2010.
c) Der mit der neuen Aufgabe verbundene Mehraufwand wird durch
innerorganisatorische Maßnahmen auf einer anderen Stelle - aus
arbeitsrechtlichen Gründen zunächst befristet - wahrgenommen.
d) Befristung verlängert.
e) Arbeitsvertrag vom 12.08.2009 mit Wirkung zum 01.10.2009.
f) In Anbindung an die Beschlusslage des Jugendhilfeausschusses wird die
Aufgabenerledigung durch das Kath. Jugendwerk Förderband
wahrgenommen.
g) Die interne Stellenausschreibung als auch die gezielte interne
Interessensnachfrage hat aufgrund der vorgegebenen arbeitsrechtlichen
Rahmen Bedingungen bislang noch nicht zu einer definitiven Besetzung
geführt.
h) Durch die Inanspruchnahme einer freien Stelle aus der Abteilung 8/1
Grünflächen konnte die für die Ausübung des Kontroll-Außendienstes
notwendige 4 Stelle im Vorgriff zum 01.09.2008 besetzt werden. In der Sitzung
des Ausschusses für Feuerschutz, Sicherung und Ordnung am 18.09.2009
und 28.01.2010 wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht über die
Arbeit des City-Service-Teams“ entsprechend berichtet.
i) Nach der im 15.08.2009 erfolgten öffentlichen Stellenausschreibung wurde
die Stelle zum 01.12.2009 besetzt.
j) Durch innerorganisatorische Maßnahmen (Einbindung der Servicestelle
Bauberatung der Abteilung 7/3, Einbindung des Energiebeauftragten beim
Förderprogramm zur energetischen Sanierung selbstgenutzten
Wohneigentums) ist nach Auffassung der Verwaltung Geist und Inhalt des
Antrages und des Beschlusses erfüllt.

1.2 Anlage IV „Stellenumwandlungen“
a) Kein Ausführungsbedarf
b) Kein Ausführungsbedarf.

1.3 Personalmaßnahmen
Mit der innerorganisatorisch eingerichteten Arbeitsgruppe Gewerbe in der Abteilung
7/3 ist der Intention des Antrages Rechnung getragen worden, da hiermit das
städtische Beratungsangebot für die baurechtliche Bewertung von Planungsabsichten bzw. konkreten Bauvorhaben gewerblicher Art fachspezifisch und kompetent in der Bauaufsicht vorgehalten wird. Im Übrigen ist in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.03.2009 auf die entsprechende Anfrage der UWG-Fraktion zum Stellenplan 2008 ausführlich
Stellung genommen worden.

Diskussion
zu f) Streetwork
Herr Mörbitz merkt an, dass seinerzeitige Beschluss auf Einrichtung einer
zusätzlichen Stelle "Streetwork" zum Ziel hatte, insgesamt über drei Stellen für die
zugehende Jugendarbeit zu verfügen.
Die Verwaltung habe den Beschluss des Jugendhilfeausschusses umgesetzt, so
Bürgermeister Mues. Wenn die seinerzeitige Ratsentscheidung die Intention
verfolgte, seitens der Stadt Siegen drei Stellen Streetwork auf Dauer vorzuhalten
oder zu finanzieren, sei dies eine andere Arbeitsgrundlage.
Nach seinem Verständnis sei die zusätzliche Stelle im FB 5 nicht eingerichtet, so
Herr Bertelmann.
Grundsätzlich Anmerkung
Zum grundsätzlichen Umgang mit Beschlüssen des Rates hält Herr Groß fest, er
gehe davon aus, dass diese auch umgesetzt werden. Wenn ein Beschluss nicht
ausgeführt werden könne oder modifiziert werden müsse gehe er davon aus, dass
die Verwaltung von sich aus zeitnah berichte. Er erwarte, dass zukünftig
dementsprechend verfahren werde.

Zu Nr. 2 Förderung des Bauens und Wohnens im Bestand
2.1 Leerstandskataster
Die AG Demografie entwickelt derzeit ein Konzept zum Thema "Wohnen", worin
auch die der Unterpunkt "Leerstandskataster" bearbeitet wird.

Diskussion
Auf die Frage von Herrn Cziba erklärt Herr Stojan, die Arbeitsgruppe befasse sich mit
den realen Erfordernissen für die Erstellung des Katasters und der Frage, welche
Vorteile die Stadt Siegen daraus ziehen könne. Die Vorstellung solle im Rahmen des
Konzeptes "Wohnen" erfolgen.
Herr Boller kritisiert, der Beschluss beinhalte nicht eine Prüfung sondern die
Erstellung eines Katasters. Er sehe diesbezüglich einen Zusammenhang mit der
nicht eingerichteten Stelle "Bauen und Wohnen im Bestand". Dort fehle offensichtlich
die Arbeitskraft, das Kataster zu erstellen. Es könne nicht angehen, Stellenanteile hin
und her zu schieben.
Herr Groß ergänzt, der Beschluss sei klar formuliert. Er sei nicht einverstanden mit
einer Prüfung sondern wolle wissen, wann das Kataster vorgelegt werde.
Bürgermeister Mues verweist auf die Erklärung von Herrn Stojan. Es werde ermittelt,
mit welchen Mitteln und welchem Aufwand das Kataster erstellt werden könne. Der
Beschluss werde nicht in Frage gestellt. Die Personaldecke in der Verwaltung gebe
es aber auch nicht her, ohne Konzept zig Personen quer durch die Stadt mit der
Erfassung von leerstehenden Wohnungen und Gebäuden zu beschäftigen. Es gelte
zunächst den Aufwand und Nutzen zu ermitteln, ggfs. müsse der Rat sich dann auch
mit Prioritäten befassen.

2.2 Förderprogramm zum Erwerb von leerstehenden Wohngebäuden
Entsprechend der vom Rat vorgegebenen Ziele wurden Richtlinien erlassen, nach
denen alle bisherigen Förderanträge bewertet wurden (s. Vorlage Nr. 2476/2009 –
Rat 01.07.2009). Die Einkommensgrenze wurde dabei allerdings differenzierter
ausgearbeitet und orientiert sich an den einschlägigen Vorschriften des
Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) bzw. der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB). Die Haushaltsmittel 2009 sind komplett bewilligungsmäßig gebunden (33 Anträge mit 177.500 €/ bewilligt 17 Anträge mit 132.500 €).
Es hat sich in den bisherigen Bewilligungsverfahren gezeigt, dass die Festlegung
einer Einkommensgrenze erhebliche Erschwernisse und Förderhemmnisse für
Antragsteller darstellt. Unter Berücksichtigung des Ansatzes Leerstände im
Stadtgebiet Siegen zu vermeiden und Siegen attraktiv für Familien zu machen, ist
dieses Konzept daher nur begrenzt geeignet. Näheres kann aus der Anlage zu
Sitzung des Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen 01.02.2010
entnommen werden. Ergänzend ist hierzu anzumerken, dass lediglich 1 Antragsteller
mit Wohnsitz außerhalb Siegens gefördert werden konnte.
Es sollte daher geprüft werden, ob auf Einkommensgrenzen gänzlich verzichtet
werden kann und bei der Förderung deutlicher Familien mit Kindern berücksichtigt
werden.
Die Zweckbindung des Zuschusses und die Sicherung der Ansprüche haben sich
bewährt und sollte beibehalten werden. Ebenso macht es nach wie vor Sinn, den
Zuschuss an ältere Immobilien zu knüpfen.
HINWEIS zum Sachverhalt AfSFS 01.02.2010

2.3 Förderprogramm zur energetischen Sanierung selbstgenutzten
Wohneigentums (Richtlinien)
Ein dringlicher, weiterer Nachbesserungsbedarf wird zurzeit nicht gesehen. Es wird
geprüft, ob auf die obligatorische Erstellung eines Energiegutachtens (Vor-Ort
Beratung) verzichtet werden kann, wenn ausschließlich neue Fenster eingebaut
werden, da hier die Kosten des Gutachtens oftmals die Höhe der Förderung
übersteigen.

Diskussion
Herr Rujanski verweist darauf, dass der Rat mit den Förderprogrammen Neuland
betreten habe. Es sei nun eine Einschätzung des Erfolgs erforderlich im Hinblick
darauf, wie man in diesem Bereich weiter verfahren wolle. Er bewerte die Resonanz
innerhalb eines halben Jahrs positiv.

Zu Nr. 3 Bauunterhaltung an Schulen
Im Haushaltsplan 2009 wurden insgesamt 150.000 €, verteilt auf die Produkte der
einzelnen Schulformen, aus den Bauunterhaltungsmitteln für die Renovierung und
Sanierung von Klassenräumen festgeschrieben.
=> Die Aufstellung über die einzelnen Maßnahmen ist der Niederschrift beigefügt.
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen für diese Maßnahmen beläuft sich auf 151.900
€.
Durch den Einsatz der städtischen Regiekolonne konnten tatsächlich Maßnahmen
mit einem Bauleistungswert von rd. 200.000 € erbracht werden, weil hier "nur"
Materialkosten angefallen sind. In diesem Zusammenhang ein herzlicher Dank der
Technischen Gebäudewirtschaft an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der
Regiekolonne für ihre Einsatzbereitschaft und ihre Leistungen

Zu Nr. 4 Mittel zur Dorferneuerung
4.1 Wurden die Rahmenbedingungen (zur Vergabe von Mitteln zur
Dorferneuerung) überarbeitet? Wurden dazu Anregungen der Heimatvereine
und anderer Vereine eingeholt?
In den vergangenen Jahren bis 2008 wurden Mittel für kleinere Dorferneuerungsmaßnahmen ausschließlich für Vereinsprojekte und städtische Maßnahmen nach Vorberatung in Bezirks- und Fachausschüssen und Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss entsprechend der allgemeinen Bewilligungsbedingungen der Stadt Siegen ausgezahlt. Nach einer Beanstandung
der Rechnungsprüfung und der Tatsache, dass zukünftig auch private Maßnahmen
an ortsbildprägenden Bauten in den ländlichen Stadtteilen aus städtischen
Dorferneuerungsmitteln bezuschusst werden sollten, wurden bis zur Sommerpause
2009 verwaltungsseitig neue Förderrichtlinien erarbeitet, die nach Vorberatung in den
Fachausschüssen am 09.09.2009 vom Rat beschlossen wurden.
Eine direkte Einbindung von Heimatvereinen oder anderer Organisationen zur
Erarbeitung der Richtlinien erfolgte nicht. Allerdings hat die Verwaltung insbesondere
mit dem Arbeitskreis Dorferneuerung Langenholdinghausen mehrere Gespräche
auch unter Einbeziehung des Stadtbaurates zur Entwicklung des Ortsbildes geführt.
Diese wurden nach Beschlussfassung der Förderrichtlinien intensiviert, so dass
nunmehr insbesondere aus dem Ortsteil Langenholdinghausen 7 Anträge auf
Bezuschussung von Maßnahmen vorliegen. Weiterhin sind Anträge der
Heimatvereine Oberschelden und Achenbach eingegangen.

4.2 Warum wurden die geänderten Rahmenbedingungen bis zum Sommer 2009
nicht zur Beschlussfassung vorgelegt?
Nach Erarbeitung der Förderrichtlinien war aufgrund anderer Prioritätensetzung eine
Beratung der geänderten Rahmenbedingungen vor der Sommerpause 2009 nicht
möglich.
Anmerkung:
Selbst bei einer Beratung der Thematik vor der Sommerpause wäre eine
Beschlussfassung einer Prioritätenliste zur Mittelvergabe in 2009 nicht mehr möglich
gewesen, da zunächst prüffähige Anträge der Vereine und von Privatpersonen
entgegengenommen werden und auf Förderfähigkeit geprüft werden mussten.
Nach Erstellung einer verwaltungsinternen Prioritätenliste war eine Beratung
beginnend in den Bezirksausschüssen und endend mit dem Haupt- und
Finanzausschuss aufgrund des Sitzungskalenders vor der Kommunalwahl 2009 nicht
mehr möglich. Da nach der Kommunalwahl in 2009 nur noch die Sitzung eines
Bezirksausschusses terminiert war, war geplant, die erforderlichen Beschlüsse im
Januar und Februar 2010 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu fassen. Die
entsprechende Vorlage ist zwischenzeitlich fertig gestellt, wurde aber aufgrund der
Haushaltslage und dem restriktiven Umgang bei der Bewilligung von neuen
freiwilligen Leistungen und der Übertragung von Haushaltsresten derzeit noch nicht
in den Beratungsgang gegeben.
4.3 Welche konkreten Maßnahmen wurden mit den zusätzlich bereitgestellten
Mitteln konkret durchgeführt? Auflistung inklusive der jeweiligen Kosten
Mit den bereitgestellten Mitteln wurden in 2009 folgende Maßnahmen finanziert:
Friedhofshalle Oberschelden Gesamtkosten 21.114 € davon 10.000 € DE
Friedhofshalle Niederschelden Gesamtkosten 27.121 € davon 20.000 € DE
Diskussion
Herr Boller bemängelt, die Verwaltung habe eigenmächtig ohne Hinzuziehung eines
Gremiums die Prioritäten verändert.
Die Prioritätenliste beinhalte Maßnahmen für mehrere Jahre, macht Bürgermeister
Mues deutlich. In diesem Fall sei eine Reaktion auf Personalausfälle erforderlich
gewesen, dies sei alleinige Angelegenheit der Verwaltung.

Zu Nr. 5 Maßnahmen zur Reduzierung der Eingangsgeschwindigkeit an Ortseinfahrten
Welche Untersuchungen mit welchen Ergebnissen hat die Verwaltung diesbezüglich
durchgeführt?
Soweit bereits Untersuchungsergebnisse vorliegen, bitten wir um Angabe, welche
Maßnahmen in welchen Bereichen für zweckmäßig und machbar angesehen werden
und um Darstellung des erforderlichen Mittelbedarfs.
Die Verwaltung hat „verdeckte“ Geschwindigkeitsmessungen am Ortseingang
Langenholdinghausen von Meiswinkel kommend durchgeführt. Es wurde eine Anlage
zur visuellen Darstellung der Geschwindigkeiten installiert. Mittelbedarf ca. 3.000,00
€.
Die Orteingangssituationen Feuersbach von Netphen-Deuz und Kaan-Marienborn
kommend wurden ebenfalls untersucht.
Hier besteht Bedarf. Es werden in Kürze an beiden Ortseingängen
Geschwindigkeitsanzeigetafeln installiert. Mittelbedarf ca. 6.000,00 €
Am Ortseingang Niedersetzen von Obersetzen kommend werden
Geschwindigkeitsbeschränkungen ebenfalls häufig überschritten.
Im Zuge des Umbaus der Bushaltestelle wird die Fahrbahn verlagert, so dass dies
zur Reduzierung der Eingangsgeschwindigkeit führen wird. Die Maßnahme wird
Anfang des Jahres ausgeschrieben und voraussichtlich im 2. Quartal 2010 gebaut.
Für diese Maßnahme wurden Zuschüsse bewilligt.
Am Ortseingang Eisern von Eiserfeld kommend, ergab die Messung ebenfalls einen
Bedarf. Auch hier wird eine Tafel installiert werden. Mittelbedarf ca. 3000,00 €.
Am Ortseingang Eisern von der Leimbachstraße kommend werden Anfang 2010
Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt um einen eventuellen Bedarf zu ermitteln.
Am Ortseingang Oberschelden von Gosenbach kommend ergab die Messung keinen
Bedarf.

Diskussion
Herr Cziba weist darauf hin, dass bewusst auch die Errichtung von Baumtoren als
stadtgestalterisches Element Gegenstand des Beschlusses waren.
Diesbezüglich erfolge eine Überprüfung der Leitungsführung im jeweiligen Bereich
und eine Abstimmung mit den angrenzenden Eigentümern, so Herr Stojan

Zu Nr. 6 City-Service-Team
6.1. Wann wurde die zusätzliche Stelle besetzt?
Betreffend der Besetzung der Stelle für den „Außendienst“ verweise ich auf die
Beantwortung zu 1. Beschluss / 1. zur Anlage „Mehrstellen“ / Buchstabe h.
Die Stelle „Streetworker“ wird

ab 01.09.2009 mit 26,15 Std./Woche
ab 01.11.2009 mit 39,00 Std./Woche von einer Mitarbeiterin
ab 01.01.2010 mit jeweils 19,5 Std./Woche von zwei Beschäftigten
wahrgenommen.

6.2. Wurde sie anschließend ausschließlich im City-Service-Team eingesetzt?
In welchen Bereichen konkret (Konzept, Tätigkeitsbericht)?
Im Juli/August 2009 wurde ein erstes 4-Phasen-Konzept zum Aufbau und zur
Installation der „Streetwork Siegen“ im City-Service-Team erstellt, nach dem ab
September gearbeitet wurde.
Über die Aufbauphase und die ersten Tätigkeiten wurde ein 1. Bericht zum
Jahreswechsel der Fachbereichsleitung 6 vorgelegt. Auf dieser Grundlage erfolgte
eine Unterrichtung des Ausschusses für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung in
seiner Sitzung am 28.01.2010; zurzeit werden die bisherigen Erfahrungen und
gewonnenen Erkenntnisse, die Fortschreibung des Konzeptes, fachliche und
organisatorische Fragen mit dem Fachbereich 5 erörtert. Der oben genannte
1. Bericht wird derzeit ergänzt und fortgeschrieben. Er wird detailliertere Angaben zur
Umsetzung des 4-Phasen-Konzeptes inklusive Tätigkeitsbericht enthalten.
Neben Kooperationen mit anderen Einrichtungen ist der Schwerpunkt der Tätigkeiten
im City-Service-Team zu sehen.

Zu Nr. 7 Innerstädtisches Grünkonzept
Das Grünkonzept konnte bis heute nicht bearbeitet werden, weil die hierfür
vorgesehene Stelle im Stellenplan nicht besetzt ist. Die Ausschreibung soll in den
nächsten Tagen erfolgen.
Die im Haushaltsplan 2009 vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € sind
deshalb nicht benötigt worden und sind der Finanzverwaltung zurückgegeben
worden.

Zu Nr. 8 Städtebündnis gegen Rassismus

Warum wurde die Stelle bis heute nicht besetzt? Entsprach die Ausschreibung der
vorgesehenen Vergütung? Wann wird die Besetzung endlich vorgenommen?
Welche Maßnahmen im Rahmen des Städtebündnisses gegen Rassismus unter
Einbeziehung des städtischen Integrationsplanes wurden 2009 durchgeführt?
Eingeleitete Interessensnachfragen intern als auch die durchgeführte interne
Stellenausschreibung haben bislang nicht zu einer konkreten Stellenbesetzung
geführt.
Der seinerzeitige gemeinsame Antrag vom 21.03.2009 als auch der Beschluss vom
25.03.2009 enthält keine Bewertungsaussage. Die Stelle ist nach der für
Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen
anzuwendenden Grundvergütung EG 9 vgl. A 10 BBesG ausgeschrieben worden.

Zu Nr. 9 Fahrradverkehr

9.1 Siegufer-Radweg
Die Maßnahme ist geplant, der Zuschussantrag wurde am 06.05.2009 gestellt, die
Bewilligung steht noch aus.
9.2 Fahrradständer an der Siegerlandhalle
Die Fahrradständer wurden nicht aufgestellt. Die Ausführung (Vorlage Nr. 2442/2009
vom 28.04.2009) hatte der Bauausschuss am 25.05.2009 abgelehnt (5 dafür 8
dagegen)

Diskussion:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert das Verhalten des Bauausschusses. Es
könne nicht angehen, dass sich ein Fachausschuss über Beschlüsse des Rates
hinweg setze.
Bürgermeister Mues bestätigt den Vorrang eines Ratsbeschlusses. Er sehe hier aber
die Zuständigkeit der Fraktionen, Veränderungen bei politisch initiierten Beschlüssen
durch einen Ausschuss fraktionsintern bzw. zwischen den Fraktionen zu
kommunizieren.

Zu Nr. 10 Kindergartenbedarfsplan

10.1 Kindertageseinrichtungen - Ausbauquoten
Auf der Grundlage der Ratsentscheidung vom 01.07.2009 ist für den 01.08.2013 eine
Ausbauquote von 35 % sicherzustellen. Diese kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
garantiert werden, da folgende Faktoren jährlich neu zu bewerten sind:

  • Das Land weist eine entsprechende Anzahl an Plätzen zu (Kontingent U3)
  • Die Träger von Kindertageseinrichtungen sind bereit, entsprechende Umbauten bzw. Umstrukturierungen in dieser Größenordnung vorzunehmen.
  • Es werden geeignete Träger für den Neubau von Einrichtungen gewonnen.
  • Es werden Tagespflegepersonen in ausreichender Anzahl und mit der erforderlichen Qualifikation gewonnen und die Verwaltung ist in der Lage die erforderlichen Prüfungen zur Sicherstellung einer qualifizierten Betreuung der Kinder in Tagespflegeverhältnissen zu gewährleisten.
  • Es steht für die Betreuung der unter 3-jährigen Kinder in Tageseinrichtungen das nach dem Gesetz erforderliche qualifizierte Personal (insbesondere ErzieherInnen) auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung (nach einer aktuellenPressemitteilung sollen derzeit allein in Köln bereits rund 800 ErzieherInnen fehlen).
  • Die Verwaltung ist personell in der Lage, das Ausbauprogramm im vorgesehenen Zeitplan umzusetzen. Dies betrifft insbesondere das städtische Personal im Bereich Hochbau und Jugendamt.
  • Die erforderlichen Landesmittel werden zeitnah im erforderlichen Umfang bereit gestellt. Die erforderlichen Mittel werden im städtischen Haushalt bereitgestellt.
  • Die Bezirksregierung genehmigt den bei Baumaßnahmen erforderlichen Eigenanteil der Stadt Siegen zur Finanzierung im investiven Bereich sowie die anfallenden städtischen Betriebskostenzuschüsse.
  • Das Nachfrageverhalten der Eltern nach Plätzen für unter dreijährige Kinder steigt weiter an, wovon allerdings nach der bisherigen Entwicklung auszugehen ist. Die Verwaltung des Jugendamtes schätzt ein, dass aufgrund der v. g. Prämissen die Ausbauquote von 35% bis 2013 derzeit nicht sichergestellt ist. Hinzu kommt, dass der Rechtsanspruch bei der zu erwartenden weitergehenden Nachfrage in den Folgejahren, also über 2013 hinaus, nicht mit einer Quote von 35% umzusetzen sein wird.

10.2. Anpassung der Bedarfsplanung
Selbstverständlich wurde die Bedarfsplanung an die Beschlusslage des Rates
angepasst. Näheres wird im Tagesstättenbedarfsplan 2010 – 2011 sichtbar sein.

Zu Nr. 11 Verfügungsmittel der Fachstelle Klimaschutz

11.1 Für welche Maßnahmen wurde das bereitgestellte Geld konkret verausgabt?
Klimaschutzspezifische Ausgaben erfolgten erst seit dem Dienstbeginn des
Klimaschutzbeauftragten am 01. Oktober 2009. Hierbei handelte es sich um
die Anschaffung einer Messeausstattung (flexible Stellwände / Prospektständer) -
2.400,- Euro -, den Nachdruck des Siegener Heizspiegels 2009 (2.000,- Euro)
die Durchführung eines Seminars "Umweltfreundliche Beschaffung" (500,- Euro)
die Anschaffung einer Software zur CO2-Bilanzierung (1.200,- Euro)
Die Gesamtausgaben betrugen 6.100,- Euro.

11.2 Welche zusätzlichen Maßnahmen wurden 2009 durchgeführt?
Wegen der späten Arbeitsaufnahme des Klimaschutzbeauftragten konnten im Jahr
2009 noch keine zusätzlichen klimaspezifischen Maßnahmen durchgeführt werden.
Diese sind für 2010 vorgesehen und im Arbeitsprogramm der Abteilung 8/3 - Umwelt
mit aufgeführt.

11.3: Gibt es Restmittel und werden diese 2010 zusätzlich zur Verfügung stehen?
Die nicht verausgabten Restmittel wurden nicht in das Haushaltsjahr 2010 übertragen.

Zu Nr. 12 Renovierung und Instandsetzung von Bürgerhäusern, Sportanlagen usw.

Für die Förderung von Maßnahmen die nicht im Haushalt veranschlagt waren und die nicht unter die aktuelle Förderstruktur des Bundes / der Länder fallen, wurden
zusätzlich 150.000 € in den Haushalt eingestellt.
Ausweislich der Beantwortung der Anfrage in der Sitzung des Rates am 16.12.2010
wurden folgende Maßnahmen daraus finanziert:
1. Beseitigung eines Elementarschadens am Dach des Jugendtreffs Westhang in
Höhe von 18.000 €
2. Durchführung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen und Sanierung der
Oberlichter in der Turnhalle Langenholdinghausen in Höhe von 50.000 €. (Die
Maßnahme ist noch in Bearbeitung)
Insgesamt wurden somit 68.000 € für die genannten Maßnahmen verausgabt.

Zu Nr. 13 Schüler- und Jugendparlament
13.1. Konzepterstellung
Dem Rat der Stadt Siegen wird ein Konzept zu Umsetzung des Ratsbeschlusses
zum Schüler – Jugendparlament vorgelegt. Da hierzu weder finanzielle noch
personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, bedeutet dies, andere Bereiche der
Kinder- und Jugendarbeit zu kürzen. Konzept und die damit verbundenen
Auswirkungen auf die offene Kinder- und Jugendarbeit werden daher in einer der
nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses vorgestellt.

Zu 13.2. Zuständigkeit
Zur Frage der Zuständigkeit konnte aus v. g. Gründen keine Entscheidung getroffen
bzw. Dienstanweisung zur Abarbeitung des Ratsbeschlusses erteilt werden. Es wird
darauf verwiesen, dass eine Konzeption zur Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen an kommunalen Entscheidungen bereits vorliegt. Zudem existiert ein
Ratsbeschluss, dass die Umsetzung des Konzeptes an die Einrichtung der Stelle
einer / eines Kinder- und Jugendbeauftragten der Stadt Siegen gekoppelt werden
sollte. Die Erarbeitung dieser Konzeption wurde verwaltungsseitig von Fachkräften
der Arbeitsgruppe Jugendpflege / Kinder- und Jugendschutz begleitet bzw. mit
gestaltet. Seitdem sind in dieser Organisationseinheit 22,5 Wochenarbeitsstunden
weggefallen oder nicht besetzt. Weitere Arbeitsverdichtungen ohne
Aufgabenreduktion sind nicht vertretbar.

13.3. Gespräche mit Jugendverbänden und Schülervertretungen
Es haben keine Gespräche mit den Schülervertretungen stattgefunden. Gespräche
mit den Jugendverbänden finden regelmäßig statt, die Thematik des Schüler –
Jugendparlaments wurde dabei angerissen jedoch nicht vertieft. Weitere Gespräche
sind nicht terminiert, weil nicht geklärt ist, von wem diese zu führen wären.
Unabhängig von diesem Sachverhalt ist Kinder- und Jugendbeteiligung
selbstverständlicher und immanenter Bestandteil der städtischen Kinder- und
Jugendarbeit, z.B. in den Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Zudem finden regelmäßig umfangreiche Beteiligungsmaßnahen im Prozess der
Erarbeitung des kommunalen Kinder- und Jugendförderungsplanes statt. Vergleiche
dazu den aktuellen Kinder- und Jugendförderungsplan 2009 - 2014 der Stadt Siegen.

Diskussion:
Bezug nehmend auf die Wortmeldungen von Herrn Bertelmann und Frau Strunk hält
Bürgermeister Mues fest, dass ohne entsprechende personelle Ressourcen kein
Konzept optimal umgesetzt werden könne. Bei der Vorstellung der
Arbeitsprogramme in den Fachausschüssen sei die enorme Bindung der Kapazitäten
deutlich geworden. Auch hier müsse für die Umsetzung wünschenswerter
Maßnahmen die Frage der Prioritätensetzung gestellt werden.
Herr Bertelmann und Herr Groß bemängeln, dass im Vorfeld die Voraussetzungen
hätten benannt werden müssen. Dann hätten die entsprechenden Dispositionen
getroffen werden können.

Zu Nr. 14. Individuelle Förderung Jugendhilfeausschuss und Sozialausschuss

Auf die zusätzlich bereitgestellten Fördermittel von je 20.000 € wurden
entsprechende Anträge in einem Umfang von 15.030 € gestellt.
Die PG 80 hat am 03.12.2009 die Einzelanträge bewertet und in einem Volumen von
insgesamt 11.850,00 € für förderfähig erachtet. Eine Nachbewilligung der regulären
Anträge für 2009 aus evtl. Restmitteln wurde abgelehnt (s. auch Genehmigung der
Dringlichkeitsentscheidung im Ausschuss für Soziales, Familien- und Seniorenfragen
01.02.2010/Jugendhilfeausschuss 04.02.2010 – Vorlage-Nr. 102/2009).
Allgemeine Erläuterungen des Kämmerers zur Mittelübertragung
aus dem Haushalt 2009 nach 2010.
Das Statement des Kämmerers wurde im Vorgriff auf die Niederschrift den
Ratesmitgliedern bereits zur Verfügung gestellt.
Frau Höpfner-Diezemann erinnert in diesem Zusammenhang an die bei der
Haushaltsverabschiedung 2009 vorgebrachten Bedenken der CDU-Fraktion, dass
die mit Ergänzungsantrag beschlossenen Punkte nicht nur den Haushalt 2009
belasten werden, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf 2010 haben werden.
Dies bewahrheite sich nun.
Der mit der Bearbeitung des gesamten Antrages verbundene Verwaltungsaufwand
sei ihres Erachtens nicht vertretbar. Die Auskünfte hätten auch auf andere Weise
eingeholt werden können. Hier werden sowohl in der Verwaltung als auch im Ablauf
der Ratssitzung unnötige Kapazitäten gebunden.
Herr Groß entgegnet, nach Auffassung der Antragesteller seien die Informationen
über die Umsetzung bzw. Nichtumsetzung von Beschlüssen unzureichend. In diesem
Zusammenhang erinnere er an die vor Jahren geübte Praxis, in regelmäßigen
Abständen über die Ausführung von Beschlüssen zu berichten.
Herr Rujanski ergänzt, den Antragstellern gehe es um die Arbeitsweise und die
Wertschätzung von Ratsbeschlüssen. Er vertrete die Auffassung, dass weder ein
Ausschuss noch die Verwaltung über die Nichtumsetzung oder Interpretation von
Ratsbeschlüssen entscheiden können. Mit dem Antrag sei die Intention verbunden
vor der Entscheidung über den Haushalt 2010 Bilanz zu ziehen.
Er habe den Eindruck gewonnen, so Herr P. Schulte, dass Ratsbeschlüsse, für die
im Laufe des Haushaltsjahres Mittel nicht verausgabt wurden, auf Grund der
Haushaltslage hinfällig werden, ohne dass der Rat noch einmal dazu Position
beziehen konnte.
Bürgermeister Mues verweist auf den Zeitablauf im Rahmen eines
Haushaltsgenehmigungsverfahrens, bis tatsächlich auf Stellen oder
Haushaltspositionen zugegriffen werden kann. Er stellt fest, dass zu einem Großteil
der nicht oder noch nicht ausgeführten Maßnahmen bereits im jeweiligen
Fachausschuss berichtet wurde. Daher weise er den Vorwurf zurück, die Verwaltung
sei untätig geworden oder habe nach "Belieben" entschieden, welche Beschlüsse
ausgeführt werden und welche nicht.
Herr Walter hält es formal für richtig, die Umsetzung von Beschlüssen nachzufragen.
Zum Inhalt verweise er auf die seinerzeitige Kritik der FDP-Fraktion, dass die
Maßnahmen zu teuer werden.
Auf die Frage von Herrn Boller erklärt Herr Baumeister, dass der Jahresabschluss
2009 noch nicht exakt beziffert werden kann, da noch Abgrenzungs- und
Eingliederungsbuchungen vorgenommen werden müssen. Eine Aufstellung über die
voraussichtlich zu übertragenden Mittel müsse unter dem Vorbehalt einer
Überprüfung der Prioritäten stehen, wie auch unter gänzlich anderen
Einnahmeerwartungen vorgesehenen Maßnahmen.
Herr Groß hält fest, für eine Überprüfung der Prioritäten müssten zunächst
Informationen über die aktuellen Sachverhalte vorliegen. Hier müsse er feststellen,
dass ein Teil der Beschlüsse sei nicht so umgesetzt worden, wie die Ratsmehrheit es
entschieden hatte. Er wiederhole seine Anregung, in regelmäßigen Abständen
künftig zu berichten.

Bürgermeister Mues verweist abschließend darauf, dass die Umsetzung von
Beschlüssen – insbesondere im Stellenplanbereich – z. B. auf Grund von Fristen und
Beteiligungen, Nachfolgebesetzungen etc. längere Zeit in Anspruch nehmen, als von
Dritten ohne Fachkenntnis angenommen.

Offene Fraktionssitzung

jeden Montag 18.00 Uhr
Unsere Fraktionssitzungen sind öffentlich und finden im Atriumsaal der Siegerlandhalle statt. Bei Interesse bitte E-Mail an gruene-siegen.de.

Ratsmitglieder

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