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Beschlußvorschlag:
Die Einnahmen und Ausgaben im Bereich der Versorgung von Flüchtlingen werden ab
2017 im Haushalt gesondert dargestellt.
Schon im Rahmen des Haushaltsvollzuges 2016 sollen diese Kosten auf separaten Kostenstellen
erfasst werden. So ist sicherzustellen, dass zum Haushaltsentwurf Vergleichszahlen
aus 2016 vorliegen.
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