Antrag 4 zum Haushaltsentwurf 2016 - Grundsteuer

Satzung der Universitätsstadt Siegen über die Erhebung
der Grundsteuern vom 16. Februar 1999

 

4. Änderungssatzung vom

Aufgrund der §§ 7, 41 (1) f und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.
S. 666/ SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25.06.2015 (GV NRW
S. 496) und des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965),
zuletzt geändert durch Art.38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl I S. 2794) hat der Rat
der Stadt Siegen am 16.12.2015 folgende 5. Änderungssatzung beschlossen:

§ 1

Der Hebesatz für die in der Unuversitätsstadt Siegen liegenden Betriebe der Land- und
Forstwirtschaft (Grundsteuer A) wird ab dem Jahr 2016 auf 225 v. H. festgesetzt.
Der Hebesatz für die in der Universitätsstadt Siegen liegenden Grundstücke (Grundsteuer
B) wird ab dem Jahr 2016 auf 525 v. H. festgesetzt.

§ 2

Diese Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

  • eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  • diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  • der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  • der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

Die Bekanntmachung kann darüber hinaus im Internet unter www.siegen.de => Verwaltung & Politik => Bekanntmachungen/Öffentliche Auslegungen/Bürgerbeteiligungen, eingesehen
werden.

Siegen,

Steffen Mues
Bürgermeister

 

 

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