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Satzung der Universitätsstadt Siegen über die Erhebung von Gewerbesteuer nach Ertrag
vom 16. Februar 1999
4. Änderungssatzung vom
Aufgrund der §§ 7, 41 (1) f und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/ SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 02.11.2015 (BGBl I S. 1834), hat der Rat der Universitätsstadt Siegen am 15.12.2015 folgende 4. Änderungssatzung beschlossen:
§ 1
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach Ertrag wird ab dem Jahr 2016 auf 485 v. H.
festgesetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
Die Bekanntmachung kann darüber hinaus im Internet unter www.siegen.de => Verwaltung & Politik => Bekanntmachungen/Öffentliche Auslegungen/Bürgerbeteiligungen, eingesehen werden.
Siegen,
Steffen Mues
Bürgermeister
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Stadtverband Siegen
Löhrstr.12, 57072 Siegen
0271 / 38750662
stadtverband@ gruene-siegen.de