Eigentlich sollte die neue Haus- und Badeordnung für die Stadt Siegen lediglich klarstellen, was längst in Siegener Bädern gang und gäbe war: Ein Schwimmen in Badekleidung aus geeignetem Material, einschließlich sogenannter Burkinis. Daher sieht die Verwaltungsvorlage vor, verschiedene Arten der Badebekleidung ausdrücklich aufzuführen. So können Badegäste genau einschätzen, was sie im Schwimmbad tragen dürfen, und ist daher als sinnvoll zu erachten.
Leider wurde um diese Aufführung geduldeter Arten der Badekleidung nun eine große Diskussion eröffnet. Auf einmal geht es um den Ausschluss von Burkinis und damit den Ausschluss einiger Badegäste, die eben - wie bisher - mit dieser Badekleidung baden möchten.
Wir können und sollten uns als Siegener Politiker/innen nicht anmaßen zu bewerten, ob das Tragen einer bestimmten Art von Badekleidung auf eine Unterdrückung dieser Frauen von Seiten ihrer Familie hindeutet und schon gar nicht glauben, dass wir über eine Badeordnung darauf Einfluss nehmen könnten. Dafür ist eine ganz andere Integrationspolitik notwendig. Selbst wenn dies auf einzelne Frauen zuträfe, ist es doch eine unzulässige Verallgemeinerung. Zunächst sollte davon ausgegangen werden, dass es eine freie Entscheidung ist, welche Kleidung man trägt und wie man sich in der Öffentlichkeit zeigt. Auf die Gewährung der Wahlfreiheit haben wir einen Einfluss und sollten diese nicht einschränken.
Worauf wir vor allem Einfluss haben sind die Teilhabemöglichkeiten konkret in unserer Stadt. Gerade in diesen Tagen, in denen die Bedeutung der Integration in aller Munde ist, wäre es ein Armutszeugnis für unsere Stadt, Frauen, die Burkinis tragen wollen - und damit ggf. auch deren Kinder, faktisch aus Siegener Schwimmbädern auszuschließen.
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