Sachstand Giersberg Ost

 

Siegen, 21.01.2003

Teilerfolg für den Naturschutz

Die Auseinandersetzung um die Bebauung der durch das Landschaftsgesetz geschützten Biotopflächen im Planungsgebiet Giersberg-Ost geht in eine neue Runde. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat im Dezember 2003 eine Zwischenentscheidung gefällt, die ein erneutes Beweissicherungsverfahren, sprich  die Einschaltung eines dritten Gutachters, beinhaltet. Die zwei bisher vorliegenden Gutachten – das eine von der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forst (LÖBF) im Auftrag der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein erstellt, das andere wurde vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) an den Grünlandexperten  Dr. Bernd Novak vergeben – kommen zu unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich Art und Umfang der vorkommenden Biotopschutzflächen im geplanten Baugebiet.
Die grüne Ratsfraktion wertet das im Dezember 2002 ergangene Teilurteil des VG Arnsberg als Teilerfolg in dem Streit um den Stellenwert von Naturschutzfragen als Bestandteil des öffentlichen Interesses. Christine Strunk, umweltpolitische Sprecherin der Grünen: „Das Gericht hat hier offensichtlich erkannt, dass die fachliche Argumentation und die gutachterliche Arbeit des NABU-Experten nicht einfach vom Tisch zu wischen ist. Im Plangebiet geht es nicht, wie von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises und von der Stadt Siegen behauptet, um drei kleinflächige Inseln von Magerwiesen, sondern um eine als Verbundsystem zu sehende Fläche von rund 1,6 ha.“
Das Verwaltungsgericht hat aufgrund der sich widersprechenden Gutachten nunmehr die Einschaltung eines dritten Gutachters entschieden. Dieser soll eine erneute Untersuchung der Flächen in dem betroffenen Teil des Plangebietes vornehmen. Danach wird es zu einer weiteren Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg kommen.
Für Christine Strunk zeigt sich mit diesem Zwischenurteil auch ein Hoffnungsschimmer, dass dem achtlosen und rücksichtslosen Umgang mit Naturschutzgütern bei Bebauungsplanvorhaben in Siegen durch ein nun mögliches positives Abschlussurteil zukünftig ein Riegel vorgeschoben wird. „Dieses Urteil ist nicht nur für Giersberg-Ost von Bedeutung. Es geht vielmehr darum Eckpfeiler für zukünftig sorgfältigere Abwägungen und Kompromisse zwischen den berechtigten Interessen von Erhalt der Natur und dem Erschaffen von Wohn- und Gewerberaum in Siegen zu setzen.“

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