Anfrage "Mieterstrom bei der KEG" zur Sitzung des HFA am 28.05.2025
Sehr geehrter Herr Mues,
der Rat der Universitätsstadt Siegen hat beschlossen, bis 2040 den klimaneutralen Betrieb der städt. Gebäude sicher zu stellen. Es besteht Einigkeit darüber, dass dieser Beschluss auch für die Gebäude der KEG gilt.
Ein Ergebnis der kürzlich vorgestellten Studie des Büros Energielenker zum städt. Gebäudebestand ist, dass der gesamte Stromverbrauch der Gebäude und der Stromverbrauch der noch einzubauenden Wärmepumpen bilanziell mit PV-Anlagen auf den Gebäuden erzeugt werden kann und dabei noch ein erheblicher Stromüberschuss entsteht.
Ein ähnliches Ergebnis dürfte auch auf den Wohngebäuden der KEG zu erzielen sein. Hierbei ist zu-sätzlich das Thema "Mieterstrom", d.h. die Belieferung der MieterInnen mit preisgünstigem Strom aus den PV-Anlagen auf ihren Dächern, zu berücksichtigen.
Auch wenn die Umsetzung leider durch viele unnötige bürokratische Hürden erschwert wird, haben viele Wohnungsbaugesellschaften schon entsprechende Konzepte umgesetzt bzw. arbeiten an der Umsetzung. Das gilt z.B. auch für die KSG, die das Thema mit einem externen Dienstleister angeht.
In diesem Zusammenhang fragen wir :
Wir bedanken uns für die Beantwortung und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Siegen
Joachim Boller, Michael Groß
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