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Antrag gemäß § 9 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Siegen für die kommende Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 08.10.2024
"Einrichtung von Schulgirokonten zur Verwaltung treuhänderischer Gelder"
Sehr geehrter Frau Pflogsch, sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten den folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung stellen:
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Schule und Bildung beauftragt die Verwaltung, für alle Schulen in städtischer Trägerschaft jeweils ein Schulgirokonto zur Verwaltung treuhänderischer, nichtstädtischer Gelder einzurichten. Dieses wird unabhängig von den bereits bestehenden Konten zur Verwaltung städtischer Mittel geführt.
Begründung
Das Einsammeln von Geldbeträgen für Exkursionen, Klassenfahrten und anderen Aktivitäten in Schulen erfolgt in vielen Fällen über private Konten von Lehrkräften oder auch Eltern. Dies ist nicht nur mit der Zahlung von Kontoführungsgebühren, sondern auch mit potentiellen rechtlichen Risiken verbunden. Aus diesem Grunde wurde im Rahmen einer Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Engin die Frage nach der Einrichtung von Schulgirokonten durch die Schulträger gestellt.
In der Antwort des nordrhein-westfälischen Schulministeriums heißt es: „Die Landesregierung lehnt die Weitergabe von Kontoführungsgebühren an Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern ab. Die Träger könnten Schulgirokonten einrichten, die auch zur Verwaltung solcher treuhänderischen Gelder nutzbar seien. Die Schulen selbst könnten als nicht rechtsfähige Anstalten des jeweiligen Trägers keine Girokonten bei einer Sparkasse oder Bank einrichten. Darüber hinaus gilt der Rechtsrahmen des § 95 Absatz 3 Schulgesetz:
„Schulträger können zur Erleichterung der Mittelbewirtschaftung durch die Schulen Schulgirokonten einrichten. Diesen Konten können auch zusätzliche eigene Einnahmen der Schulen zugeführt werden. Mit Zustimmung des Schulträgers können diese Konten auch für die Verwaltung von treuhänderischen Geldern genutzt werden.“
Die Leitungen der Siegener Schulen weisen schon seit geraumer Zeit auf die Problematik der Buchung treuhänderischer Gelder hin. Trotz zahlreicher Gespräche mit Verantwortlichen der Stadtverwaltung konnte bislang keine Lösung gefunden werden. Die eindeutige Klarstellung seitens der Landesregierung sollte hier jedoch Abhilfe schaffen und Schulträger sowie Schulen Rechtssicherheit bieten. Um eine Vermischung von städtischen und nichtstädtischen Geldern auf schulischen Konten zu vermeiden, soll der Schulträger für alle städtischen Schulen neben dem bereits vorhandenen Schulgirokonto ein weiteres Konto eröffnen, welches ausschließlich für treuhänderische Gelder genutzt wird.
Mit freundlichen Grüßen
für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Siegen
gez. Florian Kraft, Lisa Bleckmann
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Stadtverband Siegen
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