Anfrage zur der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Siegen am 26.01.2023
Sachstand niedrigschwellige Betreuungsangebote für Kinder

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Siegen hat am 28. September 2022 den Appell gefasst, „die bereits vorhandenen Bestrebungen der Ausweitung der Betreuungsangebote weiter zu verfolgen und Kontakte mit gemeinnützigen/freien Trägern aufzunehmen, um darüber hinaus niedrigschwellige ggfls. tageweise Betreuungsangebote zu schaffen.” Darauf Bezug nehmend möchten wir bitten, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wie hat sich die Zahl der Familien, die bislang keinen Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen konnten, seit der letzten Berichterstattung entwickelt? Wie ist die Alterszusammensetzung der betroffenen Kinder?
    Antwort der Verwaltung
    Kinder aus der Ukraine - vorgemerkt im Kita-Navigator (Stand 20.01.2023): 57 Kinder zwischen 3 Monate und 6 Jahren
    Kinder ohne Betreuungsplatz im Stadtgebiet (Stand 23.01.2023): 126 Kinder, für die regelmäßig Anfragen von Eltern nach einem Betreuungsplatz eingehen
    Freie Plätze in der Kindertagesbetreuung in Siegen (Stand 31.12.2022): 16 Plätze zum Stichtag 31.12.2022
     - 12 Plätze für 3-6jährige / unterschiedliche Stundenkontingente
     - 4 Plätze für Kinder unter drei Jahren
        davon 6 Plätze für Kinder über drei Jahren, bei denen die Platzvergabe läuft, und die zum 01.01./01.02.2023 sicher belegt sind.

    Brückenprojekt Geisweid
    Aktuell betreut: 25 Kinder (im Alter von 4 bis 6 Jahren)
    15 Kinder vormittags
    10 Kinder nachmittags

     
  2. Mit welchen freien Trägern wurde zu welchem Zeitpunkt über eine Ausweitung der niedrigschwelligen Betreuungsangebote gesprochen?
    Antwort:
    Über die Ausweitung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten wurde u.a. in den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII der Stadt Siegen am 09.06.2022 und am 18.10.2022 mit freien Trägern gesprochen. Hier wurden die Träger der Kindertageseinrichtungen der Diakonie, des DRK, des Vereins Hilfe zum Leben, des Kirchenkreises, der Caritas, der AWO, der Katholischen Kirche sowie die Geschäftsführung des DPWV über die Möglichkeiten einer Ausweitung informiert, bspw. in Form von Brückenprojekten oder über die Nutzung freier Räumlichkeiten im Nachmittagsbereich.
     
  3. Welche freien Träger wurden zu welchem Zeitpunkt konkret angefragt, ein weiteres Brückenprojekt zu initiieren?
    Antwort:
    Alle in Antwort 2 aufgeführten Träger/Wohlfahrtsverbände wurden u.a. am 18.10.22 nochmals gebeten, sämtliche Möglichkeiten, wie z.B. Spielgruppen, Brückenprojekte etc. zu überdenken, um weitere Betreuungsmöglichkeiten anbieten zu können.
     
  4. Welche Rückmeldungen hat die Verwaltung von Seiten der Träger bekommen?
    Antwort:
    Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
     
  5. Falls alle freien Träger ihr niedrigschwelliges Betreuungsangebot nicht ausbauen können, was wird von diesen als Hindernisse benannt?
    Antwort:
    Von Seiten der Träger hat die Verwaltung die Rückmeldung bekommen, dass zum einen die finanziellen Rahmenbedingungen/Möglichkeiten, welche von Landesseite aus für z.B. Brückenprojekte bereitgestellt werden, nicht auskömmlich sind. Zum anderen würde es darüber hinaus an Personal mangeln, um Projekte kurzfristig umsetzen zu können.
     
  6. Hat die Stadt Siegen evaluiert, ob die Träger von Seiten der Stadt Unterstützung erhalten könnten, um die Hindernisse abzubauen (z. B. über ein Raumangebot in städtischen Gebäuden oder über finanzielle Unterstützung)?
    Antwort:
    Aufgrund der von den freien Trägern benannten Schwierigkeiten haben keine konkreten Evaluationen stattgefunden.
     
  7. Kann die Stadt Siegen den derzeitigen Mangel an Kindertagesbetreuungsplätzen durch mehr Kindertagespflege ausgleichen? Ist geplant mehr Kindertagespflegepersonen auszubilden? Wurden Träger angesprochen Kindergroßtagespflegestellen zu schaffen?
    Antwort:
    Aktuell fehlen insbesondere Plätze für Kinder über 3 Jahren. Kindertagespflege kann diesen Mangel nur im Einzelfall ausgleichen. Kindertagespflege ist grundsätzlich ein geeignetes Angebot für Kinder unter 3 Jahren. Für Kinder über 3 Jahren ist der eher familiäre Rahmen weniger sinnvoll. Kinder benötigen dann für die gute Entwicklung mehr Input und Anregung.
    Für Kinder unter 3 Jahren und ab dem ersten Geburtstag besteht der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Kindertagespflege oder einer Kindertageseinrichtung. Hier stehen uns in der Regel ausreichend Plätze in Kindertagespflege zur Verfügung.
    Das Familienbüro der Stadt Siegen bildet in jedem Jahr in Kooperation mit dem Kreis Siegen –Wittgenstein und einem Bildungsträger (KefB Olpe) neue Kindertagespflegepersonen aus (jährlich 15 neue KTPP) und stellen die tätigkeitsbegleitende Qualifizierung sicher. Auch die Akquise neuer Kindertagespflegepersonen ist stets im Blick und wird durch unterschiedliche Maßnahmen forciert. Zum Beispiel besteht Kontakt zum Berufskolleg/AHS, um für Kinderpflegerinnen u.a. das Berufsbild Kindertagespflege darzustellen. Auch zum Jobcenter und zur Agentur für Arbeit bestehen entsprechende Kontakte.
    Der weitere Ausbau von KiTS – Standorten (Kinder in Tagesgroßpflege Siegen) wird derzeit als wenig sinnvoll angesehen, da es die Problematik fehlender Plätze im ü3 Bereich nicht löst, sondern im Gegenteil ggf. noch verstärkt.
    Der Übergang in eine Kindertageseinrichtung mit dem 3. Lebensjahr muss gewährleistet sein.
    Zudem ist die Kindertagespflege nach wie vor besonders in der selbstständigen Tätigkeit gewünscht und bietet in dem Rahmen das gewünschte Höchstmaß an Flexibilität.
    Der Rechtsanspruch besteht für über 3jährige Kinder für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung.
     
  8. Gibt es derzeit - z. B. vom Land NRW - Fördermöglichkeiten für niedrigschwellige Betreuungsangebote für Kinder und können diese für die Schaffung zusätzlicher Angebote in Siegen genutzt werden?
    Antwort:
    Die vom Land NRW zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten wie z.B. Brückenprojekte werden durch die Stadt Siegen in Anspruch genommen und genutzt. Sollten weitere Fördermöglichkeiten für niedrigschwellige Betreuungsangebote für Kinder entstehen, werden diese umgehend geprüft und freie Träger entsprechend kurzfristig informiert.
     
  9. Welche Kosten entstehen durch die derzeitige Situation, z. B. in Form von nötigen Erstattungen von Verdienstausfällen?
    Antwort:
    Durch die derzeitige Situation entstehen keine Kosten, da bislang für jedes Kind eine Betreuungsmöglichkeit geschaffen werden konnte.

     

                                                                                              

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