Antrag zum TOP 4b  der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familien und Senioren der Stadt Siegen am 16.11.2022
Kommunalen Integrationsmanagement (KIM)

Zu TOP 4 Flüchtlinge (inkl. aus der Ukraine) und Asylbewerber in der Stadt Siegen,
                 b. Sachstand zum Kommunalen Integrationsmanagement (KIM)
der Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Siegen am 16.11.22 legen wir folgenden Beschlussvorschlag vor:

Beschlussvorschlag

  1. Die der Stadt Siegen zugeordneten Stellen im Baustein “Case-Management” des Kommunalen Integrationsmanagement teilen sich wie folgt auf: eine Stelle bei der Stadt Siegen, vier Stellen bei freien Trägern.
  2. Die Siegener Case Manager:innen werden nicht für Rückkehrberatung eingesetzt, da dies dem Konzept widerspricht, bei dem es um die Integration geht.
  3. Bei den Case-Management-Stellen, die bei freien Trägern angesiedelt werden, übernimmt die Stadt Siegen die Finanzierungslücke zwischen Förderung und den tatsächlich anfallenden Kosten für eine:n qualifizierte:n Mitarbeiter:in (Entgeltgruppe 12 im Sozial- und Erziehungsdienst-Tarif).
  4. Die Stadt Siegen leitet das Interessenbekundungsverfahren für die vier KIM-Case-Management-Stellen, die den freien Trägern zugesprochen werden, zeitnah ein, mit dem Ziel, die Stellen ab Januar besetzen zu können. Der Ausschuss wird im ersten Quartal 2023 über das Verfahren, die beteiligten Träger und das Ergebnis informiert.
  5. Die Stellen werden bei der Stadt und bei den freien Trägern Aufgabenbereichen zugeordnet, wie z. B. Arbeitsmarktintegration, Gesundheit oder Sprachförderung.
  6. Einmal im Jahr erfolgt im Ausschuss eine Berichterstattung über den Umsetzungsstand des KIMs in Siegen. Dabei wird auch evaluiert, ob die Stellenverteilung (Stadt/freie Träger und Aufgabenbereiche) den aktuellen Bedarfen entspricht.

Begründung

Zu 1: Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips plädieren wir für diese Verteilung. Außerdem ist bei den freien Trägern in der Stadt Siegen bereits eine große Expertise vorhanden, die für diese Aufgabe genutzt werden sollte.

Zu 2: Eine Rückkehrberatung ist kein Bereich der Integration. Man könnte sogar sagen, dass es sich um den genau gegenteiligen Prozess handelt. So ist es wohl auch kein Zufall, dass im Handlungskonzept zum Kommunalen Integrationsmanagement des Landes NRW die Rückkehrberatung mit keinem Wort Erwähnung findet. Dagegen werden anderen Handlungsfelder explizit genannt (ausländerrechtliche Fragestellungen, gesellschaftliche und rechtliche Erstorientierung, Integration in Bildung und Arbeit, Wohnen oder Gesundheit), die aus unserer Sicht durch die Case-Management-Stellen bei der Stadt Siegen und bei freien Trägern abgedeckt werden sollten. Dazu kommt, dass ein anderes Landesprogramm „Soziale Beratung von Geflüchteten” den Baustein der Rückkehrberatung integriert.

Zu 3: Um eine qualifizierte Arbeit zu gewährleisten und freien Trägern die Möglichkeit zu gewähren, sich beim Interessenbekundungsverfahren auf die Stellen zu bewerben, soll die Stadt Siegen die Finanzierungslücke übernehmen.

Zu 4-6: Der Ausschuss soll über die weiteren Verfahren und die Umsetzung informiert bleiben. Wir halten die Integration für ein wichtiges Ziel für die Stadt Siegen und das Landesprogramm für einen entscheidenden Schritt, um Integrationsprozesse zu begleiten und zu fördern. Da die bisher gelaufenen Verfahren und Abstimmungsprozesse und auch die angestrebte Stellenverteilung zum Teil wenig transparent für die politischen Akteur:innen waren, möchten wir gerne einen besseren Informationsstand erreichen, um unserer Aufgabe der politischen Steuerung gerecht werden zu können.

Mit sozialen Grüßen,
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rat der Stadt Siegen

Lisa Bleckmann
Stadtverordnete, Mitglied im Sozialausschuss

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