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Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familien und Senioren der Stadt Siegen am 25.01.2023
Sachstandsbericht Quartiersentwicklung & KIQ
Durch die Kommunikation mit der Verwaltung wird deutlich, dass in den nächsten Jahren diverse Entwicklungen rund um das KIQ als Projekt sowie für das Quartier, in Planung sind. Wir bitten darum, dem Ausschuss einen Sachstandsbericht zu diesen Planungen vorzulegen.
Zu diesem TOP bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Begründung
Das Angebot im KIQ profitiert ungemein von der guten Lage des Gebäudes. Positiv fallen sowohl die hervorragende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ins Gewicht als auch die fußläufige Erreichbarkeit der Unter- & Oberstadt sowie die Nähe zur Stadtverwaltung. Es ist unsere Auffassung, dass dies auch in der Planung für die Quartiersentwicklung berücksichtigt werden sollte. Soziale Projekte brauchen auch in Zukunft zentrale, gut erreichbare und damit Barriere arme Orte. Insbesondere wenn diese das Potential haben „Dritte Orte“ zu sein und damit Plätze des Zusammen-treffens zu schaffen, die Menschen die Möglichkeit zum Austausch und zur Begegnung bieten.
Marcus Rommel
Sachkundiger Bürger, Mitglied im Sozialausschuss
Beratung im Ausschuss laut städtischem Protokoll:
"Herr Rommel betont die Wichtigkeit des KIQs und die Erhaltenswürdigkeit dieses Ortes.
Herr Schmidt geht auf die im Antrag gestellten Fragen ein. => Die Antworten sind dem Protokoll in ausführlicher Form beigefügt - siehe unten.
Herr Rommel regt an, das KIQ als Ausschuss zu besuchen. Außerdem schlägt er vor, heute per Beschluss festzulegen, das KIQ - nicht zwingend in diesem Gebäude aber auf jeden Fall im Quartier - zu erhalten.
Bezüglich des letzten Vorschlages spricht sich Herr Schmidt dafür aus, dies nicht auf bestimmte Gebäude festzulegen, um sich einen gewissen Handlungsspielraum zu erhalten, wo man solche Angebote im innerstädtischen Bereich zukünftig sinnvoll ansiedelt und/ oder beibehält.
Frau Bleckmann regt an, sich losgelöst von der Quartiersentwicklung jetzt schon um Förderung zur Instandsetzung des Gebäudes zu bemühen.
Herr Molzberger sieht es als wichtig an, die im Gebäude vorhandenen baulichen Mängel zeitnah zu beseitigen.
Ihm sei es vor allem wichtig, dass das Angebot so zentral und barrierefrei wie möglich im Hinblick auf die ÖPNV-Anbindung bestehen bleibe, so Herr Rommel.
Man werde verwaltungsseitig abwägen, wie lange die voraussichtliche Nutzungszeit eigeschätzt werde und daran orientiert sinnvolle Ertüchtigungsmaßnahmen angehen, so Herr Schmidt.
Frau Bleckmann stellt in den Raum, es solle festgehalten werden, dass das Gebäude in der Koblenzer Straße 90 langfristig genutzt und renoviert/saniert werden solle.
Hierzu sei kein Auftrag notwendig, dies werde von der Verwaltung ohnehin angegangen, teilt Herr Schmidt mit. Der Haushalt enthalte Mittel zur Bauunterhaltung, welche dafür genutzt werden können. Alles darüber hinaus werde dann im Rahmen des nächsten Haushalts eingeplant. Allerdings stellt er nochmals deutlich klar, dass bei einem akut auftretenden Fall von Obdachlosigkeit auf die Räumlichkeiten zurückgegriffen werden muss. Generell werde man die Entwicklungen zum KIQ als Teil der regelmäßigen Berichterstattung im Sozialausschuss aufnehmen.
Herr Büker bietet an, dass die Fraktionen ihn gerne ansprechen können, um sich die Arbeit im Rahmen des KIQ vor Ort anzuschauen."
Antwort der Verwaltung auf unsere Fragen:
Frage 1: Wie viele und welche Gruppen nutzen zurzeit das KIQ seit wann, in welchem zeitlichen und räumlichen Umfang und auf welcher vertraglichen Grundlage? Welche Gruppen verfügen über gültige Nutzungsvereinbarungen? Sind diese zeitlich befristet? Bitte nach einzelnen Gruppen aufschlüsseln.
Antwort: Die nachfolgenden Gruppen nutzten Stand Dezember 2022 regelmäßig Räumlichkeiten im KIQ. Im Jahr 2022 sind alle bestehenden Nutzungsvereinbarungen ausgelaufen, sie werden aktuell, zeitlich bis Jahresende 2023, befristet erneuert.
Migrantenselbstorganisationen
TÜDEV e.V. (Frauentreffen für Neuzugewanderte) - wöchentliche Nutzung Seminarraum seit 2022
Palästinensische Gemeinde - wöchentliche Nutzung Seminarraum sowie Gesundheitsschulungen durch Dr. Shamia in regelmäßigen Abständen seit 2017
Kurdische Gemeinde - wöchentliche Nutzung Café Raum seit 2018
Verein der Guineer und Freunde Guineas - monatliche Nutzung Seminarraum seit 2018
Deutsch-Eritreische Gemeinschaft - monatliche Nutzung Seminarraum seit 2020
Eritreische Gemeinde quartalmäßige - Nutzung Seminarraum seit 2020
Deutsch-Syrischer Verein Südwestfalen e.V. - wöchentliche Nutzung Seminarraum seit 2018
Deutsch-Somalischer Kulturverein - wöchentliche Nutzung Café Raum seit 2018
Syrische Gemeinde Siegen e.V. - wöchentliche Nutzung Café Raum seit 2017
EDO Union Siegen e.V. – monatliche Nutzung Café Raum seit 2020
Afghanischer Hilfsverein „Stitching for School and Life“ – „Demokratie leben!“ Projekt wöchentliche Nutzung Café Raum seit 2022
Ladiespower e.V. - vierzehntägige Nutzung Café Raum seit 2017
Afghanische Gruppe – monatliche Nutzung Seminarraum seit 2022
Nzuko Ndi Gbo - vierzehntägige Nutzung Theaterraum seit 2020
Litera e.V. Theatergruppe – Nutzung dreimal wöchentlich Theaterraum seit 2020
Litera e.V. Kindertanzgruppe – Nutzung einmal wöchentlich Theaterraum seit 2020
Integrativ arbeitende Gruppen
Uni Siegen – International Student Affairs - gelegentliche Nutzung Café Raum seit 2018
Uni Siegen - Erasmus Student Network - gelegentliche Nutzung Café Raum seit 2018
Uni Siegen – Reallabor für Verbraucherinformatik - gelegentliche Nutzung seit 2020
Redaktionsteam MiGazette – quartalsmäßige Nutzung Café Raum seit 2017
AK- Treffen Integrationsrat - quartalsmäßige Nutzung Café Raum seit 2020
Umsonstladen – wöchentliche Nutzung eigener Raum EG und Café Raum, Projekt endete Dezember 2022
Café Mayla – wöchentliche Nutzung Schulungsraum EG seit 2017
Projekt Griffbereit - wöchentliche Nutzung Schulungsraum EG seit 2017 mit förderbedingten Unterbrechungen
Omas gegen rechts - monatliche Nutzung Theaterraum und gelegentlich Projektarbeit seit 2020
Radioförderverein Siegerland e.V. – wöchentliche Nutzung Lagerraum seit 2017
Einfachmachen gug - Nutzung dreimal wöchentlich Theaterraum seit 2022
Kreis Siegen-Wittgenstein Projekt Durchstarten in Arbeit und Ausbildung - tägliche Nutzung Seminarraum seit 2022
Diakonie Internationale Frauengruppe - vierzehntägige Nutzung Café Raum seit 2018 Diakonie Nähkurs - wöchentliche Nutzung Seminarraum seit 2018 mit förderbedingten Unterbrechungen
Diakonie Strickkurs - wöchentliche Nutzung Seminarraum 2018 mit förderbedingten Unterbrechungen
Diakonie Sprachkurs für Frauen mit Kinderbetreuung - wöchentliche Nutzung Schulungsraum EG seit 2022
Siegen isst bunt/ Lebensmittel Teilen e.V./ Foodsharing/Gemüse sucht ein zuhause - vierzehntägige Nutzung Café Raum und regelmäßige Kochabende seit 2017
Szene 7 Tanztheater mit Geflüchteten - gelegentliche Nutzung Theaterraum seit 2015
Frage 2: Wie lange möchte die Stadt das KIQ noch in den Räumen des Gebäudes der Alten Hammerhütter Schule betreiben? In welche Räumlichkeiten soll das Angebot danach verlagert werden? Inwiefern sind hier Flächen in der Tiergartenstraße betroffen?
Antwort: Das ehemalige Schulgebäude an der Koblenzer Straße wurde im Kontext der Fluchtbewegung(en) der Jahre 2015 ff. zunächst zur Unterbringung von Flüchtlingen hergerichtet und genutzt – wie einige andere ehem. Schulgebäude im Stadtgebiet. Hieraus ergab sich dann die weitere Nutzung für zentrale, übergreifende Angebote (Kleiderkammer, Sprachkurse, ...) und die dann maßgeblich durch den Integrationsbeauftragten angestoßene und verantwortete (konzeptionelle) Weiterentwicklung zur jetzigen Nutzung. Die Nutzung erfolgte dabei immer dem Grundsatz, dass diese befristet ist bis eine (andere) Nutzung des Gebäudes auch im Kontext der Stadtteilentwicklung greift. Andererseits wurde und wird die bisherige Nutzung auch nicht ausgeschlossen. Die Akteure im KIQ schätzen die gute Erreichbarkeit des Gebäudes in der Koblenzer Straße 90 an zentraler, gut wahrnehmbarer und öffentlicher Stelle im Stadtbild. Das Haus und auch der umgebende Schulhof sowie das Gartenprojekt auf der Rückseite bieten noch viel kulturelles und quartierbezogenes Entwicklungspotential.
Der Erwerb der Immobilie und des Grundstücks Tiergartenstraße 58 basiert auf der Planung, dass dort eine größere Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge und Asylbewerber entsteht mit den dann erforderlichen Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsangeboten. Inwieweit dort räumliche Ressourcen geschaffen werden, die dann auch Platz für Angebote bieten, die jetzt im KIQ vorgehalten werden, ebenso wie die konzeptionelle und fachliche Koordination der Angebote und Standorte wird im Rahmen der baulichen Herrichtung und Umsetzung berücksichtigt.
Frage 3: Was plant die Stadt rund um das Gebäude der Alten Hammerhütter Schule? Wurden in der Nähe bereits Flächen/Gebäude erworben? Wie soll das Quartier dort weiterentwickelt werden?
Antwort: Die Verwaltung versucht seit einiger Zeit in Gesprächen mit den Eigentümern der umliegenden Grundstücke für eine gemeinsame städtebauliche Aufwertung des gesamten Quartiers Kirchweg zu werben. Allerdings konnte hier bislang noch keine einvernehmliche Strategie entwickelt werden. Kommunales Nutzungsziel ist die städtebaulich und funktional nachhaltige Entwicklung des Areals. Bestehende Nutzungen, wie Wohnen, sollen gesichert und bedarfsgerecht ergänzt werden, im Speziellen auch für studentisches Wohnen. Städtebaulich soll das Plangebiet durch Nachverdichtung und Überplanung von Bestandsbebauung neu geordnet und insgesamt zukunftsfähig gestaltet werden. Die Stadt Siegen ist Eigentümerin einiger Liegenschaften im Bereich Kirchweg und Koblenzer Straße. Bei der Alten Hammerhütter Schule handelt es sich um ein Baudenkmal, welches zusammen mit der baumbestandenen Freifläche als wesentlicher Anknüpfungspunkt und Potenzial für die weitere Entwicklung im räumlichen Umfeld fungieren wird.
Frage 4: Ist bei der Neuentwicklung geplant, das zum Teil unter Denkmalschutz stehende Gebäude der alten Hammerhütter Schule zu erhalten?
Antwort: Ja.
Frage 5: Ist geplant, das Gebäude/die Fläche auch nach einer Sanierung/einem Neubau wieder für Projekte zu nutzen, wie wir sie aktuell im KIQ vorfinden?
Antwort: Es liegt noch keine Nutzungskonzeption für Gebäude und umgebende Freifläche vor. Diese wird sich im Rahmen der Gesamtstrategie für das Quartier erst ergeben können.
Frage 6: Gibt es geeignete Förderprogramme, über die Gelder für eine Sanierung beantragt werden können? Können Fördergelder beantragt werden, um die integrativen Angebote zu unterstützen (z. B. eine Personalstelle, die für die Betreuung des Gebäudes etc. zuständig ist...)? Ist die Beantragung dieser Fördergelder geplant?
Antwort: Die konkrete Fördermittelakquise erfolgt, wenn die Konzeption für das Gebäude nebst Freifläche entwickelt wurde, denn es gibt immer wieder neuaufgelegte Fördertöpfe und es ändern sich Förderrichtlinien oder Fördergegenstände. Als aktuelle und/oder vergangene Förderprogramme wären hier beispielsweise zu nennen: Denkmalförderung des Landes, KfW-Zuschuss energieeffiziente Gebäudesanierung, Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Soziale Integration im Quartier, Quartiersmanagement aus der Städtebauförderung.
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